Save the Date: Beteiligungs- und Beschwerdewege für geflüchtete Kinder in Unterkünften – 4.12.24

Bundesweiter Fachaustausch LISTEN UP! Beteiligungs- und Beschwerdewege für geflüchtete Kinder in Unterkünften 4.12.2024       9:30-12:30     digital Während in verschiedenen Institutionen Beteiligungsmöglichkeiten und Beschwerdewege für Kinder etabliert werden, sind Unterkünfte für geflüchtete Menschen Orte, an denen Kinder oft keine Möglichkeiten haben, sich zu beteiligen oder sich im Fall von Rechtsverletzungen Gehör zu verschaffen. Dabei garantiert die UN-Kinderrechtskonvention sowohl das Recht auf Beteiligung als auch das Recht, sich zu beschweren. Das Projekt „LISTEN UP!“ von Save the Children Deutschland e.V., welches durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird, möchte in einem digitalen Fachgespräch auf die Notwendigkeit und die praktische Umsetzbarkeit von Beteiligungsmöglichkeiten und Beschwerdewegen für begleitet geflüchtete Kinder in Unterkunftssettings eingehen. Die Veranstaltung richtet sich an Sozialarbeitende, Wohlfahrtsverbände, Kinderrechtsorganisationen, Beschwerdestellen, Betreiber von Unterkünften und Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung. Neben einer Keynote von Dr. Seyran Bostancı,wissenschaftliche Mitarbeiterin des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) des DeZIM und Direktorin von Transformakers Agentur für Strategische Beratung mBH, möchten wir Raum für einen Austausch zu ausgewählten Schwerpunkten, wie z.B. der Etablierung von diskriminierungskritischen Beschwerdeverfahren, der Arbeit mit Jugendlichen im Fluchtkontext oder zu Praxismaterialien und Methoden ermöglichen. Der Fachaustausch wird moderiert durch Ouassima Laabich (Doktorandin FU Berlin/Yale University). Ein Programm mit Anmeldelink wird

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Menschen ohne Krankenversicherungsschutz

Menschen haben aus unterschiedlichsten Gründen keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung oder einen unklaren Krankenversicherungsschutz. Ich will heute mit dieser Nachricht informieren, dass es dafür in Hessen und Rheinland-Pfalz sog. Clearingstellen gibt, an die sich Menschen wenden können. Gleichzeitig geht es mir auch um Wissensweitergabe an Sie in ihren Arbeits- und Themenfeldern.   Die Standorte sind: Frankfurt            Die richtige Adresse für Menschen ohne Krankenversicherung | Stadt Frankfurt am Main Wiesbaden        Krankenversicherungsclearingstelle – Diakonie in Hessen und Nassau e.V. Regionale Diakonie Wiesbaden (diakonie-wiesbaden.de) Kassel                 Neue Hilfestelle für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz (dw-region-kassel.de) Mainz Worms                alle Standorte in RLP: Clearingstelle Krankenversicherung RLP (clearingstelle-krankenversicherung-rlp.de)   (Quelle: Martina Bickmann via Diakonie)

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IB Frankfurt/Main-Taunus-Kreis: Unsere Angebote in der Jugendhilfe, Technikzentrum für alle Mädchen und Frauen, Qualifizierung und Beschäftigung für alle jungen Frauen

Gerne würden wir Sie auf unser Angebot im Bereich Berufsorientierung und Qualifikation aufmerksam machen. Unser Team im Technikzentrum für alle Mädchen und Frauen bietet Qualifizierung und Beschäftigung für alle jungen Frauen an. Zur Berufsorientierung gehören berufsbezogener Unterricht, Betriebsbesichtigungen und Praxiserfahrungen, die es ermöglichen, das Ausbildungssystem kennenzulernen. Fachunterricht in Mathe, Deutsch und Englisch erfolgt in Vorbereitung auf die Berufsschule und orientiert sich an den Wachstumsbereichen der Teilnehmenden. Um den Bedarfen gerecht zu werden, bieten wir individuelle Beratung und Förderung, Begleitung bei Praktika und Bewerbungen. Zielgruppe: Alle jungen Frauen von 16 bis 26 Jahren mit Wohnsitz in Hessen; mind. Deutschkenntnisse A2. Ziel: Vermittlung in Ausbildung, Schule, Beruf und Studium. Anfang September starten wir in einen neuen Durchlauf der Maßnahme, die regulär auf ein Jahr angelegt ist. Ein Ein- und Austreten ist jederzeit möglich. Wir bieten 15 Plätze für alle jungen Frauen und freuen uns über Unterstützung bei der Vermittlung. Ansprechpartnerinnen: Ines Puhalo, Katharina Oppermann und Zoe Halder. Telefonisch erreichen Sie uns unter 069 24 24 76 14 oder per Mail an qub-ffm@ib.de. Der Flyer im Anhang bietet eine kompakte Übersicht zu den Jugendhilfeangeboten des IBs Frankfurt/Main-Taunus-Kreis. Herzliche Grüße, Zoe Halder (sie/ihr) ant. Teamleitung Technikzentrum für alle Mädchen und Frauen Frankfurt, Qualifizierung und Beschäftigung für alle jungen Frauen

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Qualifizierung für Jugendliche, Jugend- und Sozialamt Frankfurt a.M.

im Rahmen des Projekts „Qualifizierung für Jugendliche“ bietet Smart Work Frankfurt Unterstützung für Arbeits- und Ausbildungssuchende sowie Schulabgänger/-innen im Alter von 16 bis 27 Jahren. Das Programm umfasst: –              Berufliche Orientierung –              Ausbildungsplatzsuche –              Arbeitsplatzsuche –              Qualifizierung durch den Abschluss von Qualifizierungsbausteinen in den Bereichen: Einzelhandel Maler- und Lackiererhandwerk Energie- und Gebäudetechnik Büromanagement   Das Projekt „Qualifizierung für Jugendliche“ wird vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales im Rahmen des Förderungsprogramms „Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget“ in Kooperation mit dem Jugend- und Sozialamt Frankfurt durchgeführt und steht allen Jugendlichen aus Hessen offen. Im Anhang finden Sie den Flyer. Smart Work Frankfurt möchte Sie bitten, die Initiative bei den Jugendlichen und Ansprechpersonen in Ihrer Institution zu verbreiten. Gerne besucht Smart Work Frankfurt Sie persönlich, um das Projekt vorzustellen und mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kommen.

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Neue Anwendungshinweise zum Chancenaufenthaltsrecht im Vergleich

hier ein Posting auf der Website des Hessischen Flüchtlingsrats mit Hinweisen zu den wichtigsten Änderungen in den neuen Anwendungshinweisen des BMI zum Chancenaufenthaltsrecht. Links zu den neuen und alten Anwendungshinweisen finden Sie im besagten Posting: https://fr-hessen.de/2024/06/17/neue-anwendungshinweise-des-bmi-zum-chancenaufenthaltsrecht/ Änderungen vorbehalten! Hinweise nehmen wir außerdem dankend entgegen.

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Deutscher Nachbarschaftspreis 2024: Engagierte Nachbarschaftsprojekte gesucht!

Nachbarschaftliches Engagement hat viele Gesichter: Ob Nachbar:innen, die Dorfkino in einer verlassenen Kirche veranstalten, mit Konzerten gegen Rechtsextremismus ansingen oder Treffpunkte für einsame Menschen ins Leben rufen – die nebenan.de Stiftung zeichnet auch in diesem Jahr wieder herausragendes lokales Engagement mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis aus. Vom 6. Juni bis zum 18. Juli 2024 können sich nachbarschaftliche  Initiativen und Projekte online unter www.nachbarschaftspreis.de bewerben und bis zu 5.000 Euro Preisgeld erhalten.

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HessenFonds – 18. Auschreibungsrunde für Geflüchtete und Verfolgte

Mit der Bitte um Weiterleitung – With the request for forwarding to interested parties Stipendien im HessenFonds – Ausschreibungsrunde ist gestartet Für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.   das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) hat  im Rahmen des HessenFonds die nächste Förderrunde  (Oktober 2024 bis September 2025) eröffnet. Alle Informationen zur aktuellen Ausschreibung finden Sie hier: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge (deutschsprachige Version) und https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge/hessenfonds-for-refugees (englischsprachige Version) Förderlinie für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  (Förderzeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025) Voraussetzungen der Förderlinie (siehe Ausschreibung): Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. (Diese Zeiträume können in bestimmten Fällen bei Zeiten der Kindererziehung in den letzten Jahren auf bis zu sechs Jahre seit dem Asylantrag und bis zu 7 Jahre Aufenthalt in Deutschland verlängert werden). An einer hessischen Hochschule eingeschrieben bzw. wissenschaftlich tätig Förderlinie für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderzeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025 – Abweichung in Ausnahmefällen möglich) Voraussetzungen der Förderlinie (siehe Ausschreibung): Ab dem

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Neue Arbeitshilfe des Paritätischen

der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zu den neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung veröffentlicht, die Ihr hier herunterladen könnt: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/fachkraefteeinwanderungs-gesetz-20-die-neuen-regel ungen-fuer-die-aufenthalte-zum-zwecke-der-arbeit-des-studiums-oder-der-ausbildung/ Die Broschüre gibt es nur als pdf, nicht gedruckt. Mit Blick auf einen bestehenden und in den kommenden Jahren voraussichtlich stark zunehmenden Mangel an Arbeitskräften, ist das Thema der Fachkräfteeinwanderung zu einem zentralen politischen Anliegen geworden. Bereits in den vergangenen Jahren gab es diverse gesetzliche Neuregelungen, die darauf abzielten, die Erwerbsmigration nach Deutschland zu erhöhen. In der Praxis zeigten sich jedoch weiterhin zahlreiche Hürden, denen mit den aktuellen Novellierungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begegnet werden soll. Sowohl für viele Fachkräfte und Auszubildende, als auch für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird es künftig einfacher werden, einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken zu erhalten. Gleichzeitig sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sehr komplex und zum Teil in ihrer Anwendung – unter anderem durch Stichtagsregelungen – weiterhin begrenzt. Bereits jetzt verzeichnen die Kolleg*innen in der Migrations- und Flüchtlingsberatung eine starke Zunahme von Anfragen zum Thema Fachkräftemigration. Dies betrifft zum einen Fragen nach den Möglichkeiten eines Spurwechsels aus dem Asylverfahren oder einem geduldeten Aufenthalt in den Aufenthalt für Erwerbszwecke. Zum anderen wenden sich aber auch Menschen an die

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Übernahme der Mietnebenkosten im Rahmen der KdU

Aus dem Ehrenamt hatte uns eine allgemeine Anfrage zur Übernahme von Mietnebenkosten durch das Kommunale Jobcenter erreicht. Vielen Dank an den zuständigen Kreisbeigeordneten Herrn Baron für die Erläuterungen: Die Betriebskosten nach §22 SGB II werden grundsätzlich in voller Höhe durch das KJC als Leistungsträger übernommen, sofern sie abrechnungsfähig und angemessen sind. Es gilt hier weiterhin der Orientierungswert/Referenzbetrag von derzeit 2,10 €/m². Dieser Wert stellt aber nicht unbedingt den Höchstbetrag dar. Sofern die Kosten plausibel durch die jährliche Nebenkostenabrechnung nachgewiesen werden, findet die Übernahme der tatsächlichen Kosten bzw. der monatlichen Vorauszahlungen statt. Heizkosten werden grundsätzlich ebenfalls in der tatsächlichen Höhe anerkannt. Sofern im Einzelfall Heizkosten-Nachforderungen seitens des Vermieters entstehen und/oder Anzeichen vorliegen, die auf ein unangemessenes Heizverhalten schließen lassen, kann die Angemessenheit der Heizkosten unter Zugrundelegung eines Referenzbetrages von 1,20 €/m² geprüft werden. Wie erwähnt, geschieht dies aber nur in begründeten Einzelfällen.

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Informationsschreiben zu Krankenbehandlungsschein

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat AsylbewerberInnen, die nicht unter die Krankenversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse fallen, mit beigefügtem Schreiben über die Regelungen und Vorgehensweisen im Behandlungsfall sowie die Abholzeiten für Behandlungsscheine informiert. Dabei wurde versucht dies in möglichst leichter Sprache bei gleichzeitiger Rechtssicherheit zu formulieren. Vielen Dank an die Amtsleiterin Frau Melzer für die Weiterleitung.

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