Ab 21.05.2024 attraktive Weiterbildung in Kooperation mit Arbeitgeberfirma/Hybridunterricht- für Interessent*innen mit handwerklichem Geschick – in Verbindung mit Dachverbandsabschluss dibkom Koax NE 4 – auch gut geeignet für Migrant*Innen

Die ak Training + Beratung GmbH bietet eine Weiterbildung für Systemtechniker*innen im Bereich Telekommunikation, Koax- und Glasfaser an, die mit der Vermittlung von berufspraktischem Deutsch für das Handwerk verbunden ist. Die Weiterbildung soll förderfähig sein durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Sie setzt keine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und beinhaltet, bei erfolgreichem Absolvieren des Kurses, die Zusage einer Übernahme in eine Anstellung. Vorausgesetzt werden lediglich ein Sprachniveau von B1 und das Verfügen über einen Führerschein. Nähere Informationen zum Angebot sind hier zu finden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)   Anbei vorab ein paar Infos zu obiger Weiterbildung, die wir in den letzten 5 Jahren in 7 Bundesländern durchführen – in Verbindung mit einem Dachverbandsabschluss des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation (dibkom) durchführen: Dieser Abschluss dient in der Kabelnetzbranche als Einstiegsqualifikation. 21.05.2024 – 19.11.2024 Weiterbildung Systemtechniker Telekommunikation Koax- und Glasfaser – für Deutschstämmige in Teilzeit und für Migranten in Vollzeit (zusätzlich täglich Deutschunterricht) – Quereinstieg möglich bis 03.06.2024 Bei größerem Kundenpotential kommen wir gerne zu einer Infoveranstaltung zu Ihnen Ansonsten erhalten interessierte Kunden von uns zunächst eine Erstberatung per Zoom oder MS Teams 3 Zertifikate im Rahmen der Weiterbildung Dachverbandsabschluss des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation (dibkom) Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Trägerzertifikat

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24.04.2024 — Online-Schulung hfr: Was tun nach Ablehnung? Wege aus der Duldung

Datum & Uhrzeit 24. April 2024 18:00 – 20:00 Online Veranstaltung Zur Zoom Veranstaltung (Warteraumfreigabe) Im Rahmen unserer Online-Fortbildungsreihe findet am 24.04.2024 eine Schulung statt zum Thema Was tun nach Ablehnung? Wege aus der Duldung Nach einem abgelehnten Asylverfahren droht Betroffenen das Abgleiten in die Duldung und damit grundsätzlich eine Abschiebung. Die Grundlagenschulung erörtert zunächst Zusammenhänge der einzelnen Aufenthaltsstatus und Eigenarten der Duldung. Hauptsächlich wird es dann im Anschluss darum gehen, Möglichkeiten im Aufenthaltsrecht zu beleuchten, um aus einer Duldung heraus in einen legalen und langfristig angelegten Aufenthalt zu wechseln. Dabei werden die Möglichkeiten des neuen Chancenaufenthaltsrechst und der neuen Ausbildungsaufenthaltserlaubnis ebenso beleuchtet wie die alten Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a und 25b AufenthG, die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Die Fortbildung richtet sich an alle Interessierten und wird in deutscher Sprache stattfinden. Englische Rückfragen und Antworten sind möglich. Referent: André Heerling (hfr) Zum Ablauf Es ist keine Anmeldung notwendig. Zur Teilnahme einfach die folgenden, gleichbleibenden Zugangsdaten verwenden: https://us02web.zoom.us/j/83792326907?pwd=MGs5V1NBRXBhZkJQTHpjaTFVeklsUT09 Meeting-ID: 837 9232 6907 Passwort: 176617 Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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10.04.2024 — Online-Schulung hfr: Soziale Rechte nach der Anerkennung

Datum & Uhrzeit 10. April 2024 18:00 – 20:00 Online Veranstaltung Zur Zoom Veranstaltung (Warteraumfreigabe) Im Rahmen unserer Online-Fortbildungsreihe findet am 10.04.2024 eine Schulung statt zum Thema Soziale Rechte nach der Anerkennung Was folgt eigentlich aus einem abgeschlossenen Asylverfahren oder genauer nach Erteilung eines Schutzstatus? Aufenthaltsrechtliche Rechte und Pflichten hängen stark vom Aufenthaltsstatus ab, also davon, ob die betroffene Person bspw. eine Aufenthaltsgestattung, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung besitzt. Nach einem positiven Asylverfahren gibt es verschiedene Formen eines Schutzstatus mit korrespondierenden sozialen Rechten, die zunächst mit einer Aufenthaltserlaubnis einhergehen. Gemeinsamkeiten und Unterschiede bspw. im Bezug auf die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, Wohnsitzregelung, Sozialleistungen, Familiennachzug oder den Übergang in die Niederlassungserlaubnis werden wir in dieser Schulung erörtern. Referent: Timmo Scherenberg (hfr) Zum Ablauf Es ist keine Anmeldung notwendig. Zur Teilnahme einfach die folgenden, gleichbleibenden Zugangsdaten verwenden: https://us02web.zoom.us/j/83792326907?pwd=MGs5V1NBRXBhZkJQTHpjaTFVeklsUT09 Meeting-ID: 837 9232 6907 Passwort: 176617 Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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27.03.2024 — Online-Schulung hfr: Einführung in das Asylverfahren

Datum & Uhrzeit 27. März 2024 18:00 – 20:00 Online Veranstaltung Zur Zoom Veranstaltung (Warteraumfreigabe) Im Rahmen unserer Online-Fortbildungsreihe findet am 27.03.2024 eine Schulung statt zum Thema Einführung in das Asylverfahren Neu ankommende Schutzsuchende in Deutschland müssen viel beachten: welche Aufenthaltsstatus erhalten sie zu welchem Zeitpunkt und welche Rechte ergeben sich hieraus? Nach welchen Prinzipien werden sie verteilt und wie sind die Abläufe in der Erstaufnahme? Wie läuft die Asylantragstellung und die Anhörung ab? Welche Schutzformen gibt es und welche Rechtsmittel sind gegen die Bescheide des BAMF möglich? Diese und weitere grundlegenden Fragen zum Asylverfahren in Deutschland möchte die Schulung beantworten. Die Fortbildung richtet sich an alle Interessierten. Referentin: Rosa Ackva (hfr) Zum Ablauf Es ist keine Anmeldung notwendig. Zur Teilnahme einfach die folgenden, gleichbleibenden Zugangsdaten verwenden: https://us02web.zoom.us/j/83792326907?pwd=MGs5V1NBRXBhZkJQTHpjaTFVeklsUT09 Meeting-ID: 837 9232 6907 Passwort: 176617 Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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Regelung der KfZ Zulassung für Ukrainer:innen ab 01.04.24

Anschlussregelung ab dem 1. April 2024 Zulassung von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland für Fahrzeughalter mit regelmäßigem Standort im Regierungsbezirk Darmstadt Laut den Merkblättern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen“ und „Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren“ (siehe obenstehende Download-Dokumente) gilt die folgende Regelung: Ab dem 1. April 2024 muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde. Das ist der Fall bei einer längerfristigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes einer verfügungsberechtigten Person unter Mitnahme des Fahrzeugs nach Deutschland (zum Beispiel die Anmeldung einer Wohnanschrift der verfügungsberechtigten Person beim Einwohnermeldeamt). Diese Maßgabe des BMDV bedeutet, dass Sie spätestens bis zum 28. März 2024 (= letzter Tag, an dem Fahrzeuge vor dem 1. April zugelassen werden können) Ihr Fahrzeug bei der für Sie zuständigen örtlichen Zulassungsbehörde mit deutschem Kennzeichen zulassen müssen. Weitere Details auf https://rp-darmstadt.hessen.de/node/6064/#anschluss_april.

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Info zum Verlängerungsschreiben für Geflüchtete aus der Ukraine

vor einiger Zeit hatte die Ausländerbehörde-MTK informiert, dass die Geflüchteten aus der Ukraine von der Ausländerbehörde ein Schreiben zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2025 erhalten haben. Nun kam die Frage auf, ob das Schreiben neben dem Reisepass für die Überquerung der EU und ukrainischer Grenzen als offizielles Dokument gilt und ob sie bedenkenlos mit dem Schreiben in die Heimat reisen können.   Die Ausländerbehörde kann hierzu mitteilen, dass das Schreiben über die Verlängerung des Aufenthaltstitels zusammen mit dem Pass und der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2024 (die vor dem 01.02.2024 erteilt sein muss) mitzuführen ist und für den Grenzübertritt ausreicht.   Diese Form der Verlängerung gilt für auch für die Durchreise in allen Schengenstaaten.

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22.03.2024 — Fachtag zum Übergang von Schule zu Beruf in Frankfurt

Der Übergang von der Schule in den Beruf gestaltet sich für viele junge Menschen schwierig, insbesondere für junge Geflüchtete, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, sei es aufgrund sprachlicher Barrieren, traumatischer Fluchterfahrungen, diskontinuierlicher Bildungsbiografien oder unzureichender Begleitstrukturen. Bei einem vom Paritätischen Gesamtverband ausgerichteten Fachtag am Freitag, den 22.03.2024, geht es darum, mit welchen Unterstützungsleistungen jungen Geflüchteten bei diesem Übergang geholfen werden kann. Die Veranstaltung beginnt um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich um 16:30 Uhr. Interessierte können sich bis zum 08.03.2024 anmelden. Die Teilnahmegebühr beträgt i.d.R. 35 Euro. Nähere Informationen sind hier zu finden.

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SABA Bildungsstipendium 2024/2025: Bewerbungen ab sofort wieder möglich

  Liebe Kolleg:innen, liebe Kooperationspartner:innen, liebe Multiplikator:innen,  ab sofort freuen wir uns wieder über Bewerbungen für unser SABA-Bildungsstipendium für das Schuljahr 2024/25. SABA begleitet Menschen ab 18 Jahren mit Migrations- und Fluchterfahrung auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss. Das Programm bietet auch in diesem Jahr wieder Bildungsstipendien für Frauen* und Männer* aus dem Rhein-Main-Gebiet an sowie ein Digital-Stipendium für Frauen* aus ganz Deutschland. Wir freuen uns, wenn Sie Interessierte auf SABA aufmerksam machen und die Informationen an Kolleg:innen, Multiplikator:innen usw. weiterleiten. Gerne schicken wir Ihnen Flyer inkl. Anmeldebogen und Poster A3 auf Nachfrage postalisch zu. Im Anhang finden Sie einen SABA Bewerbungsbogen und Infoflyer, alles können Sie sehr gerne weiterleiten! Bewerbungen können bis Ende Mai eingereicht werden. Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA für Frauen* aus dem Rhein-Main-Gebiet Bewerbung bei der Crespo Foundation ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA digital für Frauen* aus ganz Deutschland Bewerbung bei beramí berufliche Integration e.V. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA für Männer* aus dem Rhein-Main-Gebiet Bewerbung bei beramí berufliche Integration e.V. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Gerne kommen wir mit Interessierten bei unseren Online-Infoterminen ins Gespräch.   06.02.2024, 16 – 17 Uhr mit Olivia Sarma und Sarah Schreiner 13.03.2024, 16 – 17 Uhr mit Nillufar Hossaini und Jamila Adler 17.04.2024,

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Übersicht über die Änderungen durch das sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz”

Der Deutsche Landkreistag hat eine Zusammenstellung der Änderungen erstellt, die durch diese Regelungen, die treffender als “Abschiebungserleichterungsgesetz” zu bezeichnen wären, in Kraft treten werden, sobald der Bundesrat ihnen ebenfalls zugestimmt hat. Auf fünf Seiten wird kompakt dargelegt, was Geflüchtete bei Inkrafttreten dieser Regelungen erwartet. Die Übersicht verdeutlicht dabei auch einige sehr begrüßenswerte Änderungen. Die Zusammenfassung ist hier abrufbar. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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