der Paritätische Gesamtverband hat eine neue Online-Broschüre veröffentlicht: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel in Deutschland. Gleich zu Beginn des Aufenthaltsgesetzes, in § 5, ist dies als „allgemeine Erteilungsvoraussetzung“ formuliert, die in der Regel für alle Aufenthaltstitel erfüllt sein muss. Im weiteren Wortlaut des Gesetzes finden sich jedoch zahlreiche Fälle, in denen von dieser Regelvoraussetzung abgesehen werden kann oder muss. Für Beratungsstellen und Betroffene sind die Details der entsprechenden rechtlichen Regelung von sehr weitreichender Bedeutung und bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung. Inflation, steigende Mieten, höhere Regelbedarfe und Freibeträge im Bürgergeld sowie gleichzeitig nicht im selben Maße steigende Gehälter, machen es Betroffenen aktuell immer schwerer, die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung zu erfüllen. Darüber hinaus wird die Konstruktion der ausländerrechtlichen Lebensunterhaltssicherung den individuellen Lebenswirklichkeiten mit befristeten Verträgen, Kindererziehungszeiten, Erkrankungen, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Alter in vielen Fällen nicht gerecht. Menschen, die – gleich aus welchen Gründen – vorübergehend keine oder keine ausreichende Erwerbsarbeit leisten können, müssen daher oft auch um ihren Aufenthaltstitel bangen. Nicht selten geht mit der wirtschaftlichen und sozialen Existenzangst auch eine ausländerrechtliche Existenzangst einher: Verliere ich nach dem Verlust meiner
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