Neue Arbeitshilfe der BAGFW: Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz – Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung

Eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis Der vorübergehende Schutz und die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurden für geflüchtete Ukrainer:innen, Nicht-Ukrainer:innen mit unbefristetem Aufenthaltstitel in der Ukraine sowie deren Familienangehörige um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, ob der vorübergehende Schutz über den 4. März 2026 hinaus erneut verlängert wird. Viele dieser Personengruppen wünschen sich eine langfristige Perspektive in Deutschland und möchten sich frühzeitig über Möglichkeiten zur Verstetigung der Aufenthaltserlaubnis informieren. Die Fragen, welche Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt werden können, um den weiteren Aufenthalt nicht vom Fortbestand des vorübergehenden Schutzes abhängig zu machen und wie die Aufenthaltsverfestigung über eine Niederlassungserlaubnis möglich ist, haben somit für die Beratungspraxis eine hohe Relevanz. Besonders berücksichtigenswert sind in diesem Zusammenhang diejenigen Aufenthaltserlaubnisse, die darüber hinaus – anders als die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG – den Weg in die Einbürgerung ermöglichen. Die neue Arbeitshilfe möchte auf diesen Bedarf reagieren und entsprechende Informationen für die Beratungspraxis zur Verfügung stellen. Sie fokussiert insbesondere Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, also jene, die vom vorübergehenden Schutz erfasst sind und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG innehaben bzw. noch erteilt bekommen. Die Arbeitshilfe kann als PDF hier heruntergeladen werden und

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Fluchtforschung gegen Mythen

Die migrationspolitische Debatte in Deutschland befindet sich seit vielen Monaten in einer Eskalationsspirale. Gewalttaten und Attentate von Asylsuchenden, aber auch Umfrageergebnisse, die die Unzufriedenheit der Bevölkerung in diesem Politikfeld repräsentieren sollen, verleiten Politiker*innen aller Parteien zu immer drastischeren Vorschlägen, wie das geltende Asyl- und Migrationsrecht eingeschränkt werden könnte. Das Netzwerk Fluchtforderung hat auf seiner Internetseite den nun mittlerweile 9. Beitrag unter dem Motto „Fluchtforschung gegen Mythen“ veröffentlicht, in dem unterschiedliche Wissenschaftler*innen Behauptungen kritisch beleuchten, die aktuell im Wahlkampf von nahezu allen Parteien vertreten werden. U. a. werden die Begriffe „Pullfaktor“ oder „Vollzugsdefizit“ näher betrachtet, aber auch solchen Fragen nachgegangen wie „Ist das Gemeinsame Europäische Asylsystem ‚dysfunktional‘?“. Die sehr kurzen Kommentare von renommierten Expert*innen im Feld sind sehr informativ und geben in einer konzisen Weise schlagkräftige Argumente für Diskussionen rund um die Themen Flucht und Migration an die Hand. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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Digitale Gewalt – Erscheinungsformen und Schutzmöglichkeiten

Digitale Gewalt ist mittlerweile weit verbreitet. Digitale Gewalt kann von Personen jeden Geschlechts ausgeübt werden, es lässt sich jedoch bereits feststellen, dass die Betroffenen überwiegend Frauen und Mädchen sind. Damit hat digitale Gewalt eine geschlechtsspezifische Dimension. Reale Gewalt in einer Partnerschaft, nach einer Trennung oder bei Stalking wird häufig im digitalen Raum fortgesetzt. Digitale Gewalt hat eine sehr große Bandbreite und kann damit unterschiedliche Straftatbestände erfüllen. Es gibt Möglichkeiten sich zu schützen: informieren Sie sich hier über eine polizeiliche Anzeige und über mögliche juristische Schritte.

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Informationen zur neuen Fachberatung Familienzusammenführung im Main-Taunus-Kreis

mit diesem Beitrag wollen wir Sie über die wichtigsten Eckpunkte zur neuen Beratungsstelle für Familiennachzug in der Evangelischen Familienbildung Main-Taunus informieren (https://www.evangelische-familienbildung.de/projekte/beratung-familiennachzug). Das durch die Europäische Union finanzierte Projekt „Integrations-ABC – Fachberatung Familienzusammenführung“ unterstützt dabei, die rechtlichen Möglichkeiten und individuellen Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung zu verstehen und die Herausforderungen des Verfahrens zu meistern. Die Beratenen erhalten Hilfe beim Ausfüllen und Erstellen notwendiger Anträge sowie bei der Kontaktaufnahme und Korrespondenz, u.a. mit den deutschen Auslandsvertretungen sowie der zuständigen Ausländerbehörde. Die Beratung findet statt in den Räumlichkeiten des Familienzentrums Schatzinsel in Bad Soden a. Ts. und ist gedacht für Menschen, die im Main-Taunus-Kreis leben und über einen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel verfügen. Beraten werden die Menschen von Nicole Bader (Sozialpädagogin), die in den letzten Jahren schon im Rahmen der MBE (Migrationsberatung für Erwachsene) Menschen im Prozess der Familienzusammenführung begleitet hat; und von Leonie Blum (ebenfalls Sozialpädagogin), die bereits seit zwei Jahren bei der Ev. Familienbildung im Rahmen der unabhängigen Flüchtlingsberatung sowie dem Projekt „Deine Chance – Integration durch Bildung“ arbeitet. Terminvereinbarungen sind möglich unter nicole.bader(at)dekanat-kronberg.de (Mobil: 01575-2606503) oder leonie.blum(at)dekanat-kronberg.de (Mobil: 0177-5408869). Gerne können Sie diese Info weitergeben an Menschen, die im Main-Taunus-Kreis leben und über einen Aufenthaltstitel verfügen, sowie an Ihre Kooperationspartner*innen

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Ausführliche Lageeinschätzung zu Syrien von Pro Asyl

Pro Asyl hat eine ausführliche Einschätzung zur Lage in Syrien veröffentlicht. Diese nimmt nicht nur die Gegebenheiten im Nahen Osten in den Blick, sondern betrachtet auch, welche Auswirkungen diese auf die Situation von hier lebenden Geflüchteter haben kann. Dabei wird auch nicht mit Kritik an der von manchen Wahlkämpfenden losgebrochenen Rückkehrdebatte gespart, aber auch die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die Entscheidung über Asylanträge von syrischen Geflüchteten auszusetzen, wird kritisch bewertet. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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Neue Stiftung der Diakonie Hessen zum Thema „Flucht“

Unter dem Dach der Diakonie Hessen gibt es eine neue Stiftung eigens zum Thema „Flucht“. Die Dr.-Ines-Welge-Stiftung wurde gegründet mit dem Ziel, Projekte u. a. zur regionalen Vernetzung geflüchteter Menschen oder zur Unterstützung derselben zu fördern. Namensgeberin ist die 2023 unerwartet verstorbene Ines Welge, die sich jahrzehntelang im Hessischen Flüchtlingsrat und der Diakonie Hessen für geflüchtete Menschen einsetzte und Kirchenasyle in ganz Hessen betreute. Nähere Informationen zur Stiftung und zur Möglichkeit, ihr Anliegen zu unterstützen, sind hier zu finden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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