Arbeitshilfe der Flüchtlingsbeauftragten SH: Nachzug von Eltern und Schwiegereltern zu Fachkräften
das Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl-, und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein hat eine sehr hilfreiche Arbeitshilfe veröffentlicht, in der sie sich mit den neuen Möglichkeiten des Nachzugs von Eltern und Schwiegereltern zu Fachkräften (§ 36 Abs. 3 AufenthG) beschäftigt. Einbesonderer Schwerpunkt wird darauf gelegt, wie auch Menschen mit Schutzstatus oder einem humanitären Aufenthaltsrecht davon profitieren können, wenn sie einen Spurwechsel in einen Fachkraftaufenthalt vornehmen können. Privilegierter Eltern- und Schwiegerelternnachzug nach § 36 Absatz 3 AufenthG für Fachkräfte: Perspektivische Möglichkeiten für Menschen mit Schutzstatus und Duldung
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