Angebot der Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen MTK e.V, für ukrainische Kriegsflüchtlinge, ehrenamtliche Unterstützer*innen und Multiplikator*innen

Als im Main-Taunus-Kreis ansässige Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen sind wir eine erste Anlaufstelle für Frauen mit all ihren Anliegen. Wir sind die einzige Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt im Kreis und beraten Frauen, die von psychischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind. Frauen wenden sich mit Partnerschaftskonflikten und bei Trennung und Scheidung an uns. Aufgrund des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine sind nach aktuellen Schätzungen der UN mittlerweile ca. 10 Mio. Menschen auf der Flucht. Es handelt sich überwiegend um allein reisende Frauen oder um Frauen mit ihren Kindern. Aus Erfahrungen anderer Kriege wissen wir, dass Flucht und Vertreibung für Frauen häufig ein erhöhtes Risiko für das Erleben von struktureller Gewalt ist. So können Frauen Opfer sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen werden oder sind im neuen Zufluchtsort dem Zugriff von Menschenhandel ausgesetzt. Aus neuesten Medienberichten in Berlin wissen wir, dass versucht wurde, ankommende Frauen abzugreifen, um sie in die Prostitution zu bringen. Im Hauptbahnhof Frankfurt werden Frauen per Schilder in ukrainischer Sprache davor gewarnt, mit Fremden mitzugehen. Im Rahmen unserer Arbeit reagieren wir pro-aktiv auf die neue Situation und können nachfolgende Bausteine erarbeiten bzw. bereits jetzt schon anbieten: – Unser Flyer wird auf Russisch und Ukrainisch übersetzt. Er wird

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EuGH stärkt das Recht auf Familiennachzug erneut

Bereits im Jahr 2018 urteilte der EuGH in einer richtungsweisenden Entscheidung, dass Kinder auch dann den Anspruch auf Familiennachzug behalten, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig werden. Diese Entscheidung befand sich allerdings im Widerspruch zu deutschem nationalem Recht (§ 36 AufenthG) und zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Daher legte dieses dem EuGH einen entsprechenden Fall erneut zur Entscheidung vor. Der EuGH blieb bei seiner ursprünglichen Entscheidung: Ein Kind, das Asyl in einem EU-Staat beantragt, verliert seinen Anspruch auf Familiennachzug nicht, wenn das Asylverfahren sich über seinen 18. Geburtstag hinauszieht. Entscheidend ist allein, ob das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig war. Der EuGH stärkte darüber hinaus in einer anderen Fallkonstellation das Recht auf Familiennachzug: Auch ein Asyl begehrender Elternteil verliert nicht den Anspruch darauf, ein Kind im Rahmen des Familiennachzugs in die EU zu holen, wenn das Kind vor Abschluss des Asylverfahrens des Elternteils volljährig wird. Entscheidend ist hier ebenfalls ausschließlich, dass das Kind im Zeitpunkt der Asylantragstellung des Elternteils minderjährig war. Eine ausführlichere Darstellung der Entscheidungen des EuGH findet man bei Pro Asyl. Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN

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Start des Ukraine-Förderprogramms der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: die wichtigsten Informationen finden sich auch unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ehrenamt-hilft-gemeinsam-uberblick/ Am 20.07.22 geht EHRENAMT HILFT GEMEINSAM – ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten an den Start. Mit dem Förderprogramm möchten wir das Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine in seiner ganzen Breite unterstützen. Damit möglichst viele Vereine, Institutionen und Netzwerke von dem Angebot erfahren, brauchen wir Ihre und eure Hilfe! Nutzen Sie und nutzt gerne Newsletter, Social-Media-Kanäle, Veranstaltungen und andere Gelegenheiten, um in Ihren und euren Netzwerken auf das Programm aufmerksam zu machen. Angehängt ist ein PDF, in dem Grafiken und die Pressemitteilung verlinkt sowie Textbausteine hinterlegt sind. Anträge können bis zum 1. September 2022 eingereicht werden. Vielen Dank schon jetzt für die Unterstützung! Bei Fragen steht unsere Projektleitung Philipp Berg unter hallo(at)d-s-e-e.de gern zur Verfügung.

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Pilotprojekt Ärztliche Videosprechstunde

Nach wie vor besteht ein großer Mangel an Ärzt*innen, die Erfahrung mit der Behandlung und Beratung von Frauen und Mädchen haben, die von FGM betroffen sind. Lange Wartezeiten auf einen Termin, weite Anfahrtswege oder keine kompetente ärztliche Behandlung sind die Folge. Deshalb startet pro familia Hessen das Pilotprojekt „Ärztliche Videosprechstunde für Frauen und Mädchen, die von FGM betroffen sind und für Ärzt*innen und Fachkräfte aus dem pädagogischen und sozialen Bereich. Das Projekt wird finanziert vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Hier ein Flyer: FGM Online Sprechstunde Vom 5. August bis Dezember 2022 werden wöchentliche Videosprechstunden angeboten. Vier Ärzt*innen mit viel Erfahrung und Kompetenz zum Thema werden die Sprechstunden im Wechsel abdecken: Dr. Angelika Barth (niedergelassene Gynäkologin), Elisabeth Köhler (langjährige ehemalige Mitarbeiterin im Frankfurter Gesundheitsamt), Katharina Rohmert (pro familia Darmstadt) und Hannelore Sonnleitner-Doll (pro familia Frankfurt). In der Videosprechstunde erhalten betroffene Frauen und Mädchen Beratung und Antworten zu ihren Fragen und Anliegen. Betroffene können auf Wunsch anonym bleiben. Bei Bedarf werden Dolmetscher*innen hinzugezogen. Die Videosprechstunde ersetzt nicht die gynäkologische Untersuchung, Diagnose und Begutachtung, sondern ist eine Ergänzung zur gynäkologischen Behandlung. Die Sprechstunde soll eine Brücke bauen zwischen niedergelassenen Ärzt*innen und den betroffenen Frauen. Die Videosprechstunde ist auch konzipiert als Unterstützung

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Stipendien im Hessenfonds – Ausschreibungsrunde ist gestartet für…

… geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler … verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat  im Rahmen des HessenFonds  die nächste Förderrunde  (Oktober 2022 bis September 2023) eröffnet: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge (deutschsprachige Version) und https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge/hessenfonds-for-refugees (englischsprachige Version) Förderrunde für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  (Förderbeginn am 01.10.2022 bis 30.09.2023) Grundvoraussetzung (siehe Ausschreibung): Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. An einer hessischen Hochschule eingeschrieben bzw. wissenschaftlich tätig Förderrunde für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderbeginn am 01.10.2022 bis 30.09.2023 – Abweichung in Ausnahmefällen möglich) Grundvoraussetzung (siehe Ausschreibung): Ab dem Jahr 2022 können im HessenFonds zusätzlich Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden. Diese müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden und müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland oder in einem Drittstaat aufhalten. Wichtig ist, dass sich Interessierte und Beratende direkt mit den jeweiligen Hochschulen (International Offices) in Verbindung setzen, die internen Bewerbungsfristen werden von den Hochschulen festgelegt. Anbei eine Liste

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PRO ASYL zum Chancen-Aufenthaltsrecht: Noch immer zu viele Hürden für eine dauerhafte Perspektive

PRO ASYL begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Chancen-Aufenthaltsrecht Langzeitgeduldeten eine Perspektive geben und Kettenduldungen vermeiden will. Doch Nachbesserungen sind nötig, sonst droht zum Beispiel eine Art Bleiberechtslotterie. „Um einen Paradigmenwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik zu vollziehen, muss der Entwurf der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachgebessert und präzisiert werden“, sagt Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL. Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL sind unter anderem folgende Nachjustierungen essentiell für eine erfolgreiche Regelung: Problematischer Stichtag 1. Januar 2022 Im Kabinettsentwurf ist weiterhin der 1. Januar 2022 als Stichtag für das Chancen-Aufenthaltsrecht vorgesehen. Da sich der Gesetzgebungsprozess aber unter anderem durch den Krieg in der Ukraine verzögerte, ist dieser Stichtag nicht mehr angebracht. Denn bei Inkrafttreten des Gesetzes werden mehr Menschen mindestens fünf Jahre lang in Deutschland leben als am 1. Januar 2022. Diese werden jedoch nicht vom Chancenaufenthaltsrecht profitieren dürfen. Noch besser wäre es, das Gesetz ganz zu entfristen, also keinen Stichtag festzulegen, um auch künftig Ketten-Duldungen zu vermeiden. „Identitätsklärung“ – drohender Flickenteppich bei der Umsetzung Eine große Hürde bei der Identitätsklärung ist oft die Beschaffung eines Passes. Und so droht auch mit dem heutigen Gesetzentwurf die Gefahr, dass praktische Probleme wie die Weigerung

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Jede Minute zählt: Vorgriffsregelung jetzt!

Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen – Landesausländerbeirat (agah-LAB) fordert die Landesregierung auf, eine Vorgriffsregelung zum geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht zu erlassen Der Vorsitzende der agah-LAB, Enis Gülegen sprach sich für einen hessischen Vorgriffserlass zu dem im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarten sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ aus. Das Chancen-Aufenthaltsrecht sieht vor, dass Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. “Diese Bleiberechtsregelung ist ein äußerst wichtiges und positives Signal. Dieses muss nun auf hessischer Ebenen von einem Vorgriffserlass flankiert werden, damit betroffene Menschen bereits jetzt eine Bleibeperspektive haben“ so der agah-Vorsitzende Enis Gülegen heute in Wiesbaden. “Andere Bundesländer haben solche Erlassregelungen längst vorgenommen. Warum nicht auch Hessen, ist nicht nachvollziehbar”, so Gülegen weiter. „Es muss jetzt gehandelt werden!“ mahnte Gülegen. „Sonst werden womöglich Tatsachen geschaffen und Menschen werden abgeschoben, die nur einige Wochen später vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitiert hätten“. Die agah-LAB ist der Dachverband von über 80 gewählten kommunalen Ausländerbeiräten in Hessen. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die politische Interessenvertretung von Menschen mit Migrationsgeschichte auf Landesebene, die Koordination und Unterstützung der Arbeit der kommunalen

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Studienvorbereitung und Sprachkurse für Geflüchtete an der Hochschule RheinMain im WS 22/23

Die nächste Bewerbungsphase des studienvorbereitenden Programms für Geflüchtete an der Hochschule RheinMain im Wintersemester 2022/23 beginnt am 21. Juni 2022. Unten finden Sie das Programm in Kürze zusammengefasst. Ein Flyer mit den wichtigsten Informationen ist angehängt. Start@HSRM ist ein Programm, welches hochqualifizierte Geflüchtete auf ein Studium in Deutschland vorbereitet. In diesem Programm besuchen die Lernenden Intensiv-Deutschkurse, Lehrveranstaltungen und nehmen an qualifizierenden Workshops teil. Die Teilnehmenden werden durch das Projektbüro zu ihren Perspektiven beraten und bis zum Studien- oder Ausbildungsanfang begleitet. Ergänzend existiert ein soziales Rahmenprogramm, das die Teilnehmenden in den Studierendenalltag neben der Hochschule einführt. Die Teilnahme an „Start@HSRM“ ist kostenfrei. Zielgruppe Das Programm richtet sich an studieninteressierte Geflüchtete mit direkter oder indirekter Hochschulzugangsberechtigung. Außerdem müssen die Bewerbenden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder besser vorweisen. Programmziele Die Teilnehmenden werden dazu befähigt, erfolgreich an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilzunehmen und gut vorbereitet ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland aufzunehmen. Anmeldeverfahren Link zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung: https://hs-rm.webex.com/hs-rm/j.php?MTID=m4c91d30fdc91465053eb0a55f7605ef6 Weitere Informationen finden Sie im Flyer und auf der Webseite.

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Online-Jobbörse für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Stadt Taunusstein hat eine Online-Jobbörse geschaffen für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier können Jobangebote eingetragen und gesucht werden. Ursprünglich für die Taunus-Region gedacht umfasst das Angebot an Stellen mittlerweile auch solche aus Frankfurt und Darmstadt. Das Portal kann natürlich auch von anderen Geflüchteten als solchen aus der Ukraine genutzt werden. Sollte es zu einer nicht sachlich begründeten Ablehnung einer Bewerbung einer nicht aus der Ukraine geflohenen Person kommen, würde dies immerhin gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Geflüchtete aus der Ukraine haben allerdings den Vorteil, dass die Seite und die dort aufgeführten Jobangebote nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Ukrainisch und Russisch abrufbar sind. Das Portal ist hier zu finden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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