Neue SABA-Stipendien bei beramí e.V.

Das SABA Bildungsstipendium unterstützt Männer* und Frauen* mit Flucht- und Migrationserfah-rung dabei, einen Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen. Dies ist ein wichtiger Baustein, um berufliche Perspektiven zu entwickeln und in eine selbstbestimmte Zukunft zu blicken. Durch finanzielle Unterstützung, Beratung und Weiterbildung baut SABA Zugangsbarrieren ab, wirkt Diskriminierung entgegen und bietet einen Raum für Persönlichkeitsentfaltung, Qualifizierung und Empowerment. Ausschreibung Flyer SABA ist ein Programm der Crespo Foundation in Kooperation mit beramí berufliche Integration e.V.

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Hryvnia-Banknoten können jetzt in Euro getauscht werden

Geflüchteten aus der Ukraine war es bis vor Kurzem nicht möglich, Bargeld, das sie mitgebracht hatten, in Euro umzutauschen, wenn es sich dabei um Hryvnia handelte. Seit dem 24.05.2022 ist das nun anders. Jetzt können sie einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Darauf haben das Bundesfinanzministerium, die Bundesbank sowie die Deutsche Kreditwirtschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung hingewiesen. Die vollständige Mitteilung kann hier abgerufen werden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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Info-Flyer zum Beratungsangebot der BA auf Russisch und Ukrainisch

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen Info-Flyer herausgegeben, in dem in kurzer Form ihr Beratungsangebot zu den Themen “Ausbildung” und “Arbeit” dargestellt wird. Diesen Flyer gibt es sowohl auf Russisch als auch auf Ukrainisch. Der Flyer enthält auch einen QR-Code, der zu einer Seite der BA führt, auf der weitere Informationen in Russisch und Ukrainisch abgerufen werden können.

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Bundesinnenministerium informiert: Ukrainische ID-Card wird als Passersatz befristet anerkannt

Bundesministerium des Innern und für Heimat Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere Vom 17. März 2022 Mit nachfolgender Allgemeinverfügung wird auf Grund des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBI. I S. 2467) geändert worden ist, und nach § 41 Absatz 3 Satz 2 und § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBI. I S. 2154) geändert worden ist, bekannt gemacht: Die in der folgenden Auflistung genannte Identitätskarte (ID-Card) der Ukraine wird hiermit zeitlich befristet als Passersatz anerkannt. Entgegenstehende frühere Entscheidungen werden aufgehoben. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Sie tritt am 23. Februar 2023 außer Kraft.

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Verteilung der aus der Ukraine Vertriebenen auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels

Zuweisungsverfahren von Geflüchteten aus der UKR A. Sachstand • Das Zugangsgeschehen von Vertriebenen aus der UKR hält ungebrochen und heterogen an. Dies führt zu einer deutlichen Belastung von Ländern (z.B. HH und BE). • Das bisherige Pledging-System, bei dem die Länder freie Unterbringungskapazitäten melden, beruht auf Freiwilligkeit der Länder. Die Bereitschaft der Länder zur Meldung von Unterbringungskapazitäten nimmt jedoch immer mehr ab. • Um eine Überlastung von einzelnen Ländern zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Bund die von ihm über die KM-UKR (BAG) koordinierbaren Züge und Busse nicht mehr nach Freiwilligkeit, sondern nach der Leistungsfähigkeit der Länder verteilt. • Ab Mittwoch, den 16. März 2022, sollen planbare Busse und Züge1 auf die Länder, die nach der tagesaktuell durch das BAMF ausgewerteten EASY-Übersicht für das Her-kunftsland UKR im aktuellen Monat ihre jeweilige EASY-Quote noch nicht erreicht ha-ben, verteilt werden. • Die Organisation der bekannten und planbaren grenzüberschreitenden Beförderungen soll mit der Bundespolizei abgestimmt werden. • In Länder, die ihre EASY-Quote für UKR übererfüllt haben, werden nach Möglichkeit keine weiteren Busse und Bahnen gelenkt. • Der Bund bemüht sich, die stark belasteten Länder weiterhin durch von der KM-UKR (BAG) koordinierte Bustransfers in andere Länder zu entlasten. • Die Buchung auf EASY2

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