Netzwerk “Unternehmen integrieren Flüchtlinge”

Das Netzwerk “Unternehmen integrieren Flüchtlinge” unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder ehrenamtlich engagieren wollen. Auf einer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer verantworteten Internetseite, die vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert wird, findet man viele Anregungen und Informationen rund um das Thema. Besonders erwähnenswert ist dabei eine Unterseite, auf der mehrsprachige Flyer heruntergeladen werden können, die Übersetzungen von Begriffen enthalten, die für bestimmte Branchen typisch und zentral sind.

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Webseite für Geflüchtete und Migrant*innen: Jobs und Ausbildungen im öffentlichen Dienst

Unter dem Link https://www.wir-sind-bund.de/DE/Startseite/startseite_node.html können sich Geflüchtete und Migrant*innen auf eine ansprechende und spielerische Weise über Jobs und Ausbildungen im öffentlichen Dienst informieren. Die Seite wird bald auf Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch und Türkisch verfügbar sein und wird sehr benutzerfreundlich.

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Youtube-Videos mit Erläuterungen der Corona-Grundregeln von Muttersprachler*innen

Die Zeitung mit den vier Großbuchstaben orakelte bereits, eine angebliche Überrepräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund bei den hospitalisierten Covid-Fällen würde aufgrund einer gefürchteten Rassismusdebatte nicht publik gemacht. Zwar fehlen hierzu überhaupt verlässliche Zahlen, da Merkmale wie die der Herkunft oder der Abstammung in den intensivmedizinischen Statistiken nicht erhoben werden. Das hielt eine bestimmte politische Partei freilich nicht davon ab, die offenbar nur durch Hören-Sagen “eruierte” Überrepräsentation darauf zu schieben, Angehörige dieser Gruppe würden in ihren “Parallelgesellschaften” eben nach ihren Regeln leben. Zugleich ist die Vermutung nicht völlig abwegig, dass vermehrt Menschen mit Migrationshintergrund schwer an Covid-19 erkranken. Dies dürfte allerdings vor allem soziale Gründe haben, wie Studien aus anderen Ländern nahelegen. In diesen zeigt sich nämlich, dass soziale Benachteiligung das Risiko einer schweren Erkrankung bei einer Sars-CoV2-Infektion erhöht. Insbesondere mit Blick auf die Unterbringung von Asylsuchenden in Sammelunterkünften kann man sich vorstellen, dass das Virus dort eine besonders gute Verbreitungsgrundlage findet, leben hier doch viele Menschen auf sehr beengtem Raum. Aber auch die Zugänglichkeit von Informationen dürfte eine Rolle spielen. Das Krankenhaus Bethanien in Moers hat daher mit Mitarbeitenden eine Reihe von Youtube-Videos produziert, in denen diese in ihren jeweiligen Muttersprachen noch einmal die grundlegendsten Verhaltensregeln in der Pandemie wiederholen

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Schwanger und Sie haben viele Fragen?

Die Schwangerschaftsberatungsstellen unterstützen Sie – mehrsprachiger Flyer Der mehrsprachige Flyer vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beinhaltet Informationen zu Angeboten von Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland, die vertraulich und auf Wunsch anonym beraten. Die Informationen sind jeweils in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Polnisch, Russisch, Bulgarisch, Rumänisch, Serbokroatisch, Türkisch, Arabisch und Persisch verfasst. In den Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften befinden sich Schwangere unterschiedlichster Nationalität und Muttersprache. Für diese stellt der mehrsprachige Flyer eine wichtige erste Informationsquelle dar. Nähere Informationen in den verschiedenen Sprachen über Schwangerschaftsberatung von BMFSFJ finden Sie hier.

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Erweiterung des Personenkreises mit guter Bleibeperspektive durch BaMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) hat den Personenkreis der Geflüchteten erweitert, die aufgrund ihres Herkunftslands eine gute Bleibeperspektive und entsprechend noch vor Abschluss ihres Asylverfahrens Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben. Neben Geflüchteten aus Eritrea und Syrien gehören demnach nun auch Menschen, die aus Somalia geflüchtet sind, zu diesem Personenkreis. Das Rundschreiben, aus dem diese Entscheidung hervorgeht, ist hier abrufbar.

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Hessische Ministerium für Soziales und Integration: Engagieren Sie sich für Vielfalt in Hessen und bewerben Sie sich mit Ihrer Aktion!

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt in diesem Jahr zehn Aktionen zur Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit jeweils bis zu 1.500 Euro Am 1. Februar 2021 jährt sich der Beitritt des Landes Hessen zur „Charta der Vielfalt“ zum zehnten Mal. Dies nehmen wir zum Anlass und rufen kommunale, kirchliche und gemeinnützige Organisationen in Hessen auf, die Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit uns gemeinsam weiter voranzutreiben. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert anlässlich des 10-jährigen Jubiläums einmalig zehn Aktionen mit jeweils bis zu 1.500 Euro, die sich der Umsetzung der Charta der Vielfalt innerhalb der jeweiligen Organisationen oder darüber hinaus widmen. Um die öffentliche Wahrnehmung des Themas im Jubiläumsjahr zu stärken, werden die ausgewählten Maßnahmen in den sozialen Medien und auf den Internetseiten des Landes Hessen präsentiert. Die 2006 gegründete Initiative „Charta der Vielfalt“ setzt sich für ein Arbeitsumfeld ein, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeitenden sollen Wertschätzung erfahren und ihre Kompetenzen und Potentiale einbringen können – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Als Unterzeichner der Charta gehört das Land Hessen zu einem

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Virtuelle Ausstellung – „Symbole der Migration“

Die Ausstellung „Symbole der Migration“ des Jugendmigrationsdienstes Main-Taunus wurde im Rahmen des Wettbewerbs #coronamachtkreativ des Bundesfamilienministeriums kreiert. Zusammen mit Jugendlichen wurden „Symbole der Migration“ gesammelt und unter Corona-Bedingungen in eine virtuelle Ausstellung umgesetzt. Ein hochspannendes Projekt ist dabei entstanden: Klicken Sie die Exponate (Fotos) an, dann erscheint die persönliche Geschichte von jungen Menschen mit Fluchthintergrund! Zur Ausstellung

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Coronavirus – Informationen in mehreren Sprachen

Jede und jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, sich selbst, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen vor dem Coronavirus zu schützen. Die Politik hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, der Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Die Bundesregierung informiert über den aktuellen Stand zum Coronavirus auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Sprachen. Hier sind die wichtigsten Beschlüsse zusammengestellt. Sprachen: Englisch, Türkisch, Polnisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Rumänisch, Kroatisch, Bulgarisch, Ungarisch, Dari-Farsi, Chinesisch, Spanisch, Arabisch, Vietnamesisch, Albanisch, Russisch, Tigrinja und Tschechisch. Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert.

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Gute Nachrichten vom BaMF: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

In einer Entscheidung im Juni 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Praxis des BaMF unzulässig ist, die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate zu verlängern, wenn sich die zu Überstellenden im Kirchenasyl befinden und dieses trotz gescheitertem Dossierverfahren nicht beendet wird. Der Staat werde bei einem Kirchenasyl grundsätzlich weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen, wenn bekannt ist, wo sich die zu Überstellenden aufhalten. Bei offenen Kirchenasylen ist dies der Fall. Sich im Kirchenasyl Befindende können mithin nicht als flüchtig gelten. Doch nur unter der Voraussetzung, dass sie flüchtig sind, wäre eine Verlängerung der Überstellungsfrist berechtigt. Dieser Entscheidung zum Trotz blieb das BaMF bislang bei seiner Praxis. Nun aber rückt es von ihr ab, wie ein von ihm herausgegebenes Merkblatt zum Thema “Kirchenasyl” verdeutlicht. Für sich im Kirchenasyl Befindende ist dies eine positive Nachricht. Ihnen wird damit erspart, gerichtlich gegen die Verlängerung der Frist vorzugehen. Eine zeitnahe Beendigung von Kirchenasylen nach Fristablauf ist daher wieder möglich. In der Kirchenasylbewegung zeigt man sich hierüber erleichtert, zugleich bleibt Skepsis hinsichtlich der weiteren Handhabung des sog. “Dossierverfahrens” durch das BaMF. Während dieses anfänglich nach der entsprechenden Vereinbarung zwischen Bundesamt und den Kirchen häufig zur Revision von negativen Dublin-Entscheiden führte, werden mittlerweile

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