Erweiterung des Personenkreises mit guter Bleibeperspektive durch BaMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) hat den Personenkreis der Geflüchteten erweitert, die aufgrund ihres Herkunftslands eine gute Bleibeperspektive und entsprechend noch vor Abschluss ihres Asylverfahrens Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben. Neben Geflüchteten aus Eritrea und Syrien gehören demnach nun auch Menschen, die aus Somalia geflüchtet sind, zu diesem Personenkreis. Das Rundschreiben, aus dem diese Entscheidung hervorgeht, ist hier abrufbar.

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Hessische Ministerium für Soziales und Integration: Engagieren Sie sich für Vielfalt in Hessen und bewerben Sie sich mit Ihrer Aktion!

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt in diesem Jahr zehn Aktionen zur Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit jeweils bis zu 1.500 Euro Am 1. Februar 2021 jährt sich der Beitritt des Landes Hessen zur „Charta der Vielfalt“ zum zehnten Mal. Dies nehmen wir zum Anlass und rufen kommunale, kirchliche und gemeinnützige Organisationen in Hessen auf, die Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit uns gemeinsam weiter voranzutreiben. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert anlässlich des 10-jährigen Jubiläums einmalig zehn Aktionen mit jeweils bis zu 1.500 Euro, die sich der Umsetzung der Charta der Vielfalt innerhalb der jeweiligen Organisationen oder darüber hinaus widmen. Um die öffentliche Wahrnehmung des Themas im Jubiläumsjahr zu stärken, werden die ausgewählten Maßnahmen in den sozialen Medien und auf den Internetseiten des Landes Hessen präsentiert. Die 2006 gegründete Initiative „Charta der Vielfalt“ setzt sich für ein Arbeitsumfeld ein, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeitenden sollen Wertschätzung erfahren und ihre Kompetenzen und Potentiale einbringen können – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Als Unterzeichner der Charta gehört das Land Hessen zu einem

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Virtuelle Ausstellung – „Symbole der Migration“

Die Ausstellung „Symbole der Migration“ des Jugendmigrationsdienstes Main-Taunus wurde im Rahmen des Wettbewerbs #coronamachtkreativ des Bundesfamilienministeriums kreiert. Zusammen mit Jugendlichen wurden „Symbole der Migration“ gesammelt und unter Corona-Bedingungen in eine virtuelle Ausstellung umgesetzt. Ein hochspannendes Projekt ist dabei entstanden: Klicken Sie die Exponate (Fotos) an, dann erscheint die persönliche Geschichte von jungen Menschen mit Fluchthintergrund! Zur Ausstellung

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Coronavirus – Informationen in mehreren Sprachen

Jede und jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, sich selbst, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen vor dem Coronavirus zu schützen. Die Politik hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, der Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Die Bundesregierung informiert über den aktuellen Stand zum Coronavirus auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Sprachen. Hier sind die wichtigsten Beschlüsse zusammengestellt. Sprachen: Englisch, Türkisch, Polnisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Rumänisch, Kroatisch, Bulgarisch, Ungarisch, Dari-Farsi, Chinesisch, Spanisch, Arabisch, Vietnamesisch, Albanisch, Russisch, Tigrinja und Tschechisch. Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert.

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Gute Nachrichten vom BaMF: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

In einer Entscheidung im Juni 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Praxis des BaMF unzulässig ist, die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate zu verlängern, wenn sich die zu Überstellenden im Kirchenasyl befinden und dieses trotz gescheitertem Dossierverfahren nicht beendet wird. Der Staat werde bei einem Kirchenasyl grundsätzlich weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen, wenn bekannt ist, wo sich die zu Überstellenden aufhalten. Bei offenen Kirchenasylen ist dies der Fall. Sich im Kirchenasyl Befindende können mithin nicht als flüchtig gelten. Doch nur unter der Voraussetzung, dass sie flüchtig sind, wäre eine Verlängerung der Überstellungsfrist berechtigt. Dieser Entscheidung zum Trotz blieb das BaMF bislang bei seiner Praxis. Nun aber rückt es von ihr ab, wie ein von ihm herausgegebenes Merkblatt zum Thema “Kirchenasyl” verdeutlicht. Für sich im Kirchenasyl Befindende ist dies eine positive Nachricht. Ihnen wird damit erspart, gerichtlich gegen die Verlängerung der Frist vorzugehen. Eine zeitnahe Beendigung von Kirchenasylen nach Fristablauf ist daher wieder möglich. In der Kirchenasylbewegung zeigt man sich hierüber erleichtert, zugleich bleibt Skepsis hinsichtlich der weiteren Handhabung des sog. “Dossierverfahrens” durch das BaMF. Während dieses anfänglich nach der entsprechenden Vereinbarung zwischen Bundesamt und den Kirchen häufig zur Revision von negativen Dublin-Entscheiden führte, werden mittlerweile

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Einladung zur START-Studie Gruppen zur Stressminderung für geflüchtete junge Menschen

Liebe Frau Schuhmacher-Godemann, wir haben bereits im Sommer diesen Jahres Kontakt mit Ihnen aufgenommen und möchten Sie nochmals auf unsere START-A1-Studie aufmerksam machen, in der wir „jugendlichen Flüchtlingen“ eine Hilfestellung anbieten, die ihnen hilft, Krisen zu bewältigen, Stress zu reduzieren. Hierzu werden in einem Training über acht Wochen Übungen zur Stressregulation und Achtsamkeit sowie zur Emotionswahrnehmung angeboten und geübt. Unter anderem auch Entspannungs- und Stabilisierungstechniken. Dafür sind wir auf der Suche nach geflüchteten jungen Menschen im Alter von 13-17 Jahren, die gerne an unserer Studie teilnehmen möchten. Eine Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos. Zusätzlich bietet unsere Psychosomatik die START-Studie für junge Erwachsene im Alter von 18-23 Jahren an. Eine Voraussetzung für die Studie ist das Verständnis in Wort und Schrift in einer der folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Somali, Arabisch, Dari. Sollte es nötig sein, arbeiten wir mit Dolmetschern zusammen, damit mangelnde Deutschkenntnisse kein Hindernis darstellen. Sollte dies nötig sein, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir zu den einzelnen Terminen Dolmetscher hinzuziehen können. Wir hoffen mit unserer START-Studie auch Ihrer Einrichtung ein wenig Unterstützung durch erlernte Skills und Emotionsregulationsstrategien anbieten zu können und würden uns sehr über Ihre Unterstützung und einen Rückruf von Ihnen freuen. Meine Telefonnummer lautet 0176 31245112. Beide Flyer

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Keine Abschiebungen nach Syrien, keine Kooperation mit dem Assad-Regime!

Breites Bündnis fordert die Verlängerung des vollständigen Abschiebestopps nach Syrien / Keine Kooperation mit dem syrischen Folterregime Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie mehrere Landesinnenminister wollen den Abschiebungsstopp nach Syrien aufweichen. Sie ignorieren dabei völlig die dramatische Menschenrechtslage vor Ort: Syrien ist ein Folterstaat! Zudem wären Syrien-Abschiebungen ein verheerender erster Schritt der Normalisierung des Assad-Regimes. Abschiebungen nach Syrien sind nicht zu rechtfertigen, auch nicht von Straftätern und Gefährdern! In Syrien wird systematisch und flächendeckend gefoltert .Das ist durch zahlreiche Berichte der Vereinten Nationen und internationaler Menschenrechtsorganisationen umfangreich belegt. Die Syrien-Lageberichte des Auswärtigen Amtes bestätigen das. Aktuell stehen in Koblenz zwei ehemalige Beamte der syrischen Geheimdienste wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht. Der Prozess offenbart staatlich angeordnete, systematische Folter. Willkürliche Verhaftungen, Folter und Verschwindenlassen dauern in Syrien bis heute an. Rund Hunderttausend Menschen sind bis heute in Hafteinrichtungen des Assad-Regimes verschwunden. Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist eindeutig:“Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.” Dies gilt für alle Menschen. Selbst Gefährder und Straftäter dürfen keinem Staat ausgeliefert werden, in denen ihnen Folter droht. Terrorismus muss mit den Mittel des Rechtstaats bekämpft werden, nicht mit menschenrechtswidrigen Abschiebungen! Abschiebungen nach Syrien erfordern Kooperationen mit dem Assad-Regime. Aufgrund systematischer

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Video zu Corona-Virus-Überblick

Mitgeteilt von Stadt Krefeld: dass Corona immer noch gefährlich ist, wissen wir alle. Wir haben uns gedacht, wir machen mal einen Clip in neun Sprachen, die in unserer Stadt gesprochen werden. Wir haben im Text einige Infos rund um die gängigen Corona-Regeln verpackt. Wenn ihr aus der entsprechenden Sprach-Community kommt, gerne teilen Die Sprachen im Clip findet ihr wie folgt: 00:00 Arabisch 02:53 Bulgarisch 04:45 Englisch 06:30 Farsi 08:17 Französisch 10:24 Rumänisch 12:15 Russisch 14:30 Türkisch 17:38 Deutsch

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