Hessische Ministerium für Soziales und Integration: Engagieren Sie sich für Vielfalt in Hessen und bewerben Sie sich mit Ihrer Aktion!

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt in diesem Jahr zehn Aktionen zur Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit jeweils bis zu 1.500 Euro
Am 1. Februar 2021 jährt sich der Beitritt des Landes Hessen zur „Charta der Vielfalt“ zum zehnten Mal. Dies nehmen wir zum Anlass und rufen kommunale, kirchliche und gemeinnützige Organisationen in Hessen auf, die Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit uns gemeinsam weiter voranzutreiben.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert anlässlich des 10-jährigen Jubiläums einmalig zehn Aktionen mit jeweils bis zu 1.500 Euro, die sich der Umsetzung der Charta der Vielfalt innerhalb der jeweiligen Organisationen oder darüber hinaus widmen.
Um die öffentliche Wahrnehmung des Themas im Jubiläumsjahr zu stärken, werden die ausgewählten Maßnahmen in den sozialen Medien und auf den Internetseiten des Landes Hessen präsentiert.
Die 2006 gegründete Initiative „Charta der Vielfalt“ setzt sich für ein Arbeitsumfeld ein, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeitenden sollen Wertschätzung erfahren und ihre Kompetenzen und Potentiale einbringen können – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Als Unterzeichner der Charta gehört das Land Hessen zu einem Netz von bundesweit über 3.600 und hessenweit mehr als 493 Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Ländern, Kommunen, Stiftungen und sonstigen Organisationen.
Nähere Informationen zur Charta der Vielfalt und ihren Zielsetzungen finden Sie hier:

Charta der Vielfalt
Zielsetzungen

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Organisationen in Hessen, die im Jahr 2021 innerhalb Hessens eine Aktion zur Umsetzung der Charta der Vielfalt durchführen wollen.

Was für Aktionen werden gefördert?
Förderfähig sind Aktionen, die Diversität als Stärke begreifen und die Wertschätzung von Vielfalt, sei es unter den Mitarbeitenden oder mit Bezug auf Bürgerinnen und Bürger des Landes, zum Ausdruck bringen.
Die Projekte, die Sie einreichen, sollten sich nicht nur der Wertschätzung und Förderung einer Vielfaltsdimension widmen, sondern möglichst der Wertschätzung und Förderung der Vielfalt mehrerer bzw. aller in der Charta der Vielfalt niedergelegten Dimensionen wie z.B. Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtliche Identität, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und soziale Herkunft. Aktionen, die v. a. auf eine Vielfaltsdimension wie z.B. die Wertschätzung verschiedener ethnischer Herkünfte und Nationalitäten ausgerichtet sind, sollen aber zumindest die Verschränkung mit anderen Vielfaltsdimensionen mit in den Blick nehmen (intersektionale Perspektive).
Beispiele für Aktionen können z.B. Vorträge, Diskussionen, Seminare, Ausstellungen, Konzerte oder Kurzfilme sein. Der Kreativität sind hierbei keine Grenzen gesetzt.

Allgemeine Informationen zur Antragsstellung:

  • Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und gemeinnützige Organisationen.
  • Bei Antragstellung soll eine aussagekräftige Konzeption vorgelegt werden, welche sich auf die Ziele der „Charta der Vielfalt“ bezieht.
  • Der Antrag auf Förderung (Formvordruck) ist rechtzeitig vor Projektbeginn vorzulegen, da bereits begonnene Projekte nicht förderfähig sind.
  • Die Träger erhalten für die Durchführung der Aktionen einen festen Betrag von bis zu 1.500,00 Euro und müssen sich nach Maßgabe der Förderrichtlinie in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung beteiligen.
  • Für die Finanzierung des Projekts dürfen grundsätzlich keine weiteren Mittel des Landes Hessen in Anspruch genommen werden (Ausschluss Doppelförderung).
  • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss in einer Finanzierungsplanung dargestellt werden und gesichert sein.
  • Die Zuwendungen werden vom Regierungspräsidium Darmstadt bewilligt und ausgezahlt.
  • Die „Richtlinie für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver sozialer Maßnahmen (Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie – IMFR)“ vom 02. Mai 2011 ist zu beachten.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.
  • Ein einfacher Verwendungsnachweis zur Projektförderung ist zusammen mit einem ergänzenden Sachbericht bis zum 31. März 2022 beim Regierungspräsidium Darmstadt vorzulegen.
  • Die Anträge sind schriftlich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration einzureichen:

Referat VI4B
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden

Bitte übersenden Sie den Antrag gleichzeitig per E-Mail an Postfach: charta@hsm.hessen.de
Antragsschluss ist der 15. März 2021

Unternehmen und nicht gemeinnützige Einrichtungen können nicht finanziell gefördert werden. Jedoch freuen wir uns gerade im Jubiläumsjahr über jede Aktivität, die die Umsetzung der „Charta der Vielfalt“ in Hessen weiter voranbringen möchte. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Rückfragen richten Sie bitte an:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Frau Razaw Akram
Abteilung Integration, Referat VI4B
Tel.: 0611 32193254
E-Mail: charta(at)hsm.hessen.de

Antragsformulare sowie die „Richtlinie für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver sozialer Maßnahmen (Investitions- und Maßnahmenförderungsrichtlinie – IMFR)“ finden Sie unter:
https://integrationskompass.hessen.de