Ab 21.05.2024 attraktive Weiterbildung in Kooperation mit Arbeitgeberfirma/Hybridunterricht- für Interessent*innen mit handwerklichem Geschick – in Verbindung mit Dachverbandsabschluss dibkom Koax NE 4 – auch gut geeignet für Migrant*Innen

Die ak Training + Beratung GmbH bietet eine Weiterbildung für Systemtechniker*innen im Bereich Telekommunikation, Koax- und Glasfaser an, die mit der Vermittlung von berufspraktischem Deutsch für das Handwerk verbunden ist. Die Weiterbildung soll förderfähig sein durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Sie setzt keine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und beinhaltet, bei erfolgreichem Absolvieren des Kurses, die Zusage einer Übernahme in eine Anstellung. Vorausgesetzt werden lediglich ein Sprachniveau von B1 und das Verfügen über einen Führerschein. Nähere Informationen zum Angebot sind hier zu finden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)   Anbei vorab ein paar Infos zu obiger Weiterbildung, die wir in den letzten 5 Jahren in 7 Bundesländern durchführen – in Verbindung mit einem Dachverbandsabschluss des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation (dibkom) durchführen: Dieser Abschluss dient in der Kabelnetzbranche als Einstiegsqualifikation. 21.05.2024 – 19.11.2024 Weiterbildung Systemtechniker Telekommunikation Koax- und Glasfaser – für Deutschstämmige in Teilzeit und für Migranten in Vollzeit (zusätzlich täglich Deutschunterricht) – Quereinstieg möglich bis 03.06.2024 Bei größerem Kundenpotential kommen wir gerne zu einer Infoveranstaltung zu Ihnen Ansonsten erhalten interessierte Kunden von uns zunächst eine Erstberatung per Zoom oder MS Teams 3 Zertifikate im Rahmen der Weiterbildung Dachverbandsabschluss des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation (dibkom) Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Trägerzertifikat

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24.04.2024 — Online-Schulung hfr: Was tun nach Ablehnung? Wege aus der Duldung

Datum & Uhrzeit 24. April 2024 18:00 – 20:00 Online Veranstaltung Zur Zoom Veranstaltung (Warteraumfreigabe) Im Rahmen unserer Online-Fortbildungsreihe findet am 24.04.2024 eine Schulung statt zum Thema Was tun nach Ablehnung? Wege aus der Duldung Nach einem abgelehnten Asylverfahren droht Betroffenen das Abgleiten in die Duldung und damit grundsätzlich eine Abschiebung. Die Grundlagenschulung erörtert zunächst Zusammenhänge der einzelnen Aufenthaltsstatus und Eigenarten der Duldung. Hauptsächlich wird es dann im Anschluss darum gehen, Möglichkeiten im Aufenthaltsrecht zu beleuchten, um aus einer Duldung heraus in einen legalen und langfristig angelegten Aufenthalt zu wechseln. Dabei werden die Möglichkeiten des neuen Chancenaufenthaltsrechst und der neuen Ausbildungsaufenthaltserlaubnis ebenso beleuchtet wie die alten Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a und 25b AufenthG, die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Die Fortbildung richtet sich an alle Interessierten und wird in deutscher Sprache stattfinden. Englische Rückfragen und Antworten sind möglich. Referent: André Heerling (hfr) Zum Ablauf Es ist keine Anmeldung notwendig. Zur Teilnahme einfach die folgenden, gleichbleibenden Zugangsdaten verwenden: https://us02web.zoom.us/j/83792326907?pwd=MGs5V1NBRXBhZkJQTHpjaTFVeklsUT09 Meeting-ID: 837 9232 6907 Passwort: 176617 Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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Regelung der KfZ Zulassung für Ukrainer:innen ab 01.04.24

Anschlussregelung ab dem 1. April 2024 Zulassung von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland für Fahrzeughalter mit regelmäßigem Standort im Regierungsbezirk Darmstadt Laut den Merkblättern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen“ und „Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren“ (siehe obenstehende Download-Dokumente) gilt die folgende Regelung: Ab dem 1. April 2024 muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde. Das ist der Fall bei einer längerfristigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes einer verfügungsberechtigten Person unter Mitnahme des Fahrzeugs nach Deutschland (zum Beispiel die Anmeldung einer Wohnanschrift der verfügungsberechtigten Person beim Einwohnermeldeamt). Diese Maßgabe des BMDV bedeutet, dass Sie spätestens bis zum 28. März 2024 (= letzter Tag, an dem Fahrzeuge vor dem 1. April zugelassen werden können) Ihr Fahrzeug bei der für Sie zuständigen örtlichen Zulassungsbehörde mit deutschem Kennzeichen zulassen müssen. Weitere Details auf https://rp-darmstadt.hessen.de/node/6064/#anschluss_april.

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Info zum Verlängerungsschreiben für Geflüchtete aus der Ukraine

vor einiger Zeit hatte die Ausländerbehörde-MTK informiert, dass die Geflüchteten aus der Ukraine von der Ausländerbehörde ein Schreiben zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2025 erhalten haben. Nun kam die Frage auf, ob das Schreiben neben dem Reisepass für die Überquerung der EU und ukrainischer Grenzen als offizielles Dokument gilt und ob sie bedenkenlos mit dem Schreiben in die Heimat reisen können.   Die Ausländerbehörde kann hierzu mitteilen, dass das Schreiben über die Verlängerung des Aufenthaltstitels zusammen mit dem Pass und der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2024 (die vor dem 01.02.2024 erteilt sein muss) mitzuführen ist und für den Grenzübertritt ausreicht.   Diese Form der Verlängerung gilt für auch für die Durchreise in allen Schengenstaaten.

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SABA Bildungsstipendium 2024/2025: Bewerbungen ab sofort wieder möglich

  Liebe Kolleg:innen, liebe Kooperationspartner:innen, liebe Multiplikator:innen,  ab sofort freuen wir uns wieder über Bewerbungen für unser SABA-Bildungsstipendium für das Schuljahr 2024/25. SABA begleitet Menschen ab 18 Jahren mit Migrations- und Fluchterfahrung auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss. Das Programm bietet auch in diesem Jahr wieder Bildungsstipendien für Frauen* und Männer* aus dem Rhein-Main-Gebiet an sowie ein Digital-Stipendium für Frauen* aus ganz Deutschland. Wir freuen uns, wenn Sie Interessierte auf SABA aufmerksam machen und die Informationen an Kolleg:innen, Multiplikator:innen usw. weiterleiten. Gerne schicken wir Ihnen Flyer inkl. Anmeldebogen und Poster A3 auf Nachfrage postalisch zu. Im Anhang finden Sie einen SABA Bewerbungsbogen und Infoflyer, alles können Sie sehr gerne weiterleiten! Bewerbungen können bis Ende Mai eingereicht werden. Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA für Frauen* aus dem Rhein-Main-Gebiet Bewerbung bei der Crespo Foundation ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA digital für Frauen* aus ganz Deutschland Bewerbung bei beramí berufliche Integration e.V. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA für Männer* aus dem Rhein-Main-Gebiet Bewerbung bei beramí berufliche Integration e.V. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Gerne kommen wir mit Interessierten bei unseren Online-Infoterminen ins Gespräch.   06.02.2024, 16 – 17 Uhr mit Olivia Sarma und Sarah Schreiner 13.03.2024, 16 – 17 Uhr mit Nillufar Hossaini und Jamila Adler 17.04.2024,

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Übersicht über die Änderungen durch das sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz”

Der Deutsche Landkreistag hat eine Zusammenstellung der Änderungen erstellt, die durch diese Regelungen, die treffender als “Abschiebungserleichterungsgesetz” zu bezeichnen wären, in Kraft treten werden, sobald der Bundesrat ihnen ebenfalls zugestimmt hat. Auf fünf Seiten wird kompakt dargelegt, was Geflüchtete bei Inkrafttreten dieser Regelungen erwartet. Die Übersicht verdeutlicht dabei auch einige sehr begrüßenswerte Änderungen. Die Zusammenfassung ist hier abrufbar. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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Verbraucherzentrale — Energie Sparen im Alltag in vereinfachter Sprache

ENERGIE SPAREN IM ALLTAG Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher Zum Flyer auf Deutsch in vereinfachter Sprache.   HESSEN BEKÄMPFT ENERGIEARMUT Das Projekt „Hessen bekämpft Energiearmut“ verfolgt das Ziel, hessenweit Zahlungsprobleme rund um die Energierechnung anzugehen und deren Ursachen zu regulieren. Das Projekt wird gefördert vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zum Flyer auf Arabisch, Farsi, Russisch, Türkisch, Englisch und Deutsch.

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Online-Broschüre von HFR: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel

der Paritätische Gesamtverband hat eine neue Online-Broschüre veröffentlicht: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis: Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel in Deutschland. Gleich zu Beginn des Aufenthaltsgesetzes, in § 5, ist dies als „allgemeine Erteilungsvoraussetzung“ formuliert, die in der Regel für alle Aufenthaltstitel erfüllt sein muss. Im weiteren Wortlaut des Gesetzes finden sich jedoch zahlreiche Fälle, in denen von dieser Regelvoraussetzung abgesehen werden kann oder muss. Für Beratungsstellen und Betroffene sind die Details der entsprechenden rechtlichen Regelung von sehr weitreichender Bedeutung und bedürfen einer intensiven Auseinandersetzung. Inflation, steigende Mieten, höhere Regelbedarfe und Freibeträge im Bürgergeld sowie gleichzeitig nicht im selben Maße steigende Gehälter, machen es Betroffenen aktuell immer schwerer, die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung zu erfüllen. Darüber hinaus wird die Konstruktion der ausländerrechtlichen Lebensunterhaltssicherung den individuellen Lebenswirklichkeiten mit befristeten Verträgen, Kindererziehungszeiten, Erkrankungen, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Alter in vielen Fällen nicht gerecht. Menschen, die – gleich aus welchen Gründen – vorübergehend keine oder keine ausreichende Erwerbsarbeit leisten können, müssen daher oft auch um ihren Aufenthaltstitel bangen. Nicht selten geht mit der wirtschaftlichen und sozialen Existenzangst auch eine ausländerrechtliche Existenzangst einher: Verliere ich nach dem Verlust meiner

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25.03.2024 bis 18.11.2024 — Berufspraktisches Deutsch für das Handwerk ab Sprachniveau A2 (Vollzeit) in Offenbach

Haustechnik (grundlegende und vertiefende Kenntnisse) + berufspraktisches Deutsch für das Handwerk in Vollzeit ab Sprachniveau A2 (Migranten, Flüchtlinge) •          inkl. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten für Migranten/Flüchtlinge informieren, die in Offenbach vom 25.03.2024 bis 18.11.2024 angeboten wird: Für das Berufsbild Fachkraft für Haustechnik +berufspraktisches Deutsch für das Handwerk benötigen die Teilnehmer A2-Sprachniveau und keinen Berufsabschluss. Wir vermitteln den Kursteilnehmenden passgenau die Sprach- und handwerklichen Kenntnisse, die diese für ihren späteren Arbeitsplatz benötigen. Diese Weiterbildung ist auch für deutsche Teilnehmer in Teilzeit angeboten.   Fachkräftemangel im Handwerk Handwerksbetriebe müssen zunehmend auf qualifizierte handwerkliche Helfer zurückgreifen, um ihre Aufträge überhaupt einigermaßen termingerecht abarbeiten zu können. Besonders gefragt sind Personen, die vielfältige handwerkliche Helfertätigkeiten ausüben können – und ausreichend Deutsch verstehen und sprechen. Berufspraktisches Deutsch + Weiterbildung zur Fachkraft für Haustechnik = Optimale Vorbereitung auf den Arbeitsplatz Durch ein 2monatiges Praktikum bereits während der Dauer der Weiterbildung stellen wir den Kontakt zu potenziellen Arbeitgeberfirmen für unsere Kursteilnehmenden her, so dass die Kursteilnehmenden im Idealfall direkt im Anschluss an die Weiterbildung einen Arbeitsvertrag unterschreiben können. Dies ist nur möglich durch unsere hauseigene Arbeitsvermittlung, die in der erweiterten Wohnortregion der Kursteilnehmenden nach entsprechenden Firmen sucht. Dadurch können sich die Teilnehmer komplett auf die Weiterbildung konzentrieren. Um

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