Hessische Landesregierung: Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit
Auch im Jahr 2021 unterstützt das Land Hessen Vereine mit existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen. Wer kann einen Antrag stellen? Was sind die Voraussetzungen für das Förderprogramm “Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit”? Was ist der ideelle Bereich eines Vereins? Was ist der Bereich der Vermögensverwaltung? Was ist der Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs? Wohin muss ich mich wenden? Kann ich neben der Vereinshilfe auch Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe beantragen? Muss ich den Zuschuss ggfs. zurückzahlen? Wann wird der Zuschuss ausgezahlt? Ich habe bereits Vereins- und Kulturhilfe beantragt und erwarte nun zusätzlich Versicherungsleistungen. Muss ich die Hilfe zurückzahlen? Muss ich den Erhalt der Förderung versteuern? Alle Fragen sind hier geantwortet.
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