Regelung der KfZ Zulassung für Ukrainer:innen ab 01.04.24

Anschlussregelung ab dem 1. April 2024
Zulassung von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland für Fahrzeughalter mit regelmäßigem Standort im Regierungsbezirk Darmstadt
Laut den Merkblättern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen“ und „Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren“ (siehe obenstehende Download-Dokumente) gilt die folgende Regelung: Ab dem 1. April 2024 muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde. Das ist der Fall bei einer längerfristigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes einer verfügungsberechtigten Person unter Mitnahme des Fahrzeugs nach Deutschland (zum Beispiel die Anmeldung einer Wohnanschrift der verfügungsberechtigten Person beim Einwohnermeldeamt).
Diese Maßgabe des BMDV bedeutet, dass Sie spätestens bis zum 28. März 2024 (= letzter Tag, an dem Fahrzeuge vor dem 1. April zugelassen werden können) Ihr Fahrzeug bei der für Sie zuständigen örtlichen Zulassungsbehörde mit deutschem Kennzeichen zulassen müssen.

Weitere Details auf https://rp-darmstadt.hessen.de/node/6064/#anschluss_april.