Info zum Verlängerungsschreiben für Geflüchtete aus der Ukraine

vor einiger Zeit hatte die Ausländerbehörde-MTK informiert, dass die Geflüchteten aus der Ukraine von der Ausländerbehörde ein Schreiben zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2025 erhalten haben.

Nun kam die Frage auf, ob das Schreiben neben dem Reisepass für die Überquerung der EU und ukrainischer Grenzen als offizielles Dokument gilt und ob sie bedenkenlos mit dem Schreiben in die Heimat reisen können.

 

Die Ausländerbehörde kann hierzu mitteilen,

dass das Schreiben über die Verlängerung des Aufenthaltstitels zusammen mit dem Pass und der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2024 (die vor dem 01.02.2024 erteilt sein muss) mitzuführen ist und für den Grenzübertritt ausreicht.

 

Diese Form der Verlängerung gilt für auch für die Durchreise in allen Schengenstaaten.