WEBiTIPPs

WEBiTIPP ist ein Sendeformat für Verbraucherschutz auf Facebook. Wer noch nicht lange in Deutschland lebt, hat im Alltag viele Fragen. Bei Kreditkarten, Handyverträgen, Inkassoproblemen, Online-Shopping, Streaming und Co. hilft es, seine Rechte und Pflichten zu kennen. WEBiTIPP vermittelt Verbraucher-Tipps in deutscher und arabischer Sprache, erklärt komplexe Zusammenhänge und unterstützt dabei, die Regeln in Deutschland besser zu verstehen. Fragen können direkt in die Sendung eingebracht werden. Nahrere Informationen und Tipps findet Ihr/finden Sie über diesen Link.  

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Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für Aufenthaltstitel

Das IQ Netzwerk Niedersachsen hat tabellarische Übersichten zu den Voraussetzungen für unterschiedliche Aufenthaltstitel sowie zum Zugang zu SGB II-Leistungen und zur Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige erstellt. Die Übersichten sind als pdf-Dateien online abrufbar. Die Tabelle zu den Aufenthaltstiteln findet Ihr/finden Sie über diesen Link und die zum Zugang zu SGB II-Leistungen über diesen. Weitere Arbeitshilfen für Beratung & Vermittlung findet man auf „IQ Netzwerk Niedersachsen“.  

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Mitwirkungspflicht – BAMF-Einladung

auf dem letzen Runden Tisch des “Viele Kulturen, eine Zukunft” kam die Sprache auch auf “Einladungen”, die das BaMF auch an bereits anerkannte Geflüchtete verschickt. Diese Einladungen seien freiwillig, und man solle sie freundlich ablehnen, war die Information, die wir bekamen und bis 4.12.2018 so war.  Seit 12.12.2018 gilt ein neues Gesetz (s. ausführliche Mail des hessischen Flüchtlingsrats unten), und diese “Einladungen” werden verpflichtend. Sie abzulehnen kann weitreichende Konsequenzen haben. Wir sollten Betroffenen also dringend raten, sich (wie vor der Anhörung) ausführlich fachkundig beraten zu lassen, bevor sie den Termin wahrnehmen. Beratungsstellen finden Sie auf der Homepage unter Informationen / Beratung. HIER finden Sie das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes.    Mail des hessischen Flüchtlingsrats: heute, am 11.12.2018, ist das „Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes“ im BGBL veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz werden in § 73 AsylG Mitwirkungspflichten für Schutzberechtigte im asylrechtlichen Widerrufs- und Rücknahmeverfahren eingeführt. Das Gesetz tritt am 12.12.2018 in Kraft: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s2250.pdf%27%5D__1544536362651 Die Einführung des neuen Abs. 3a in § 73 AsylG wird unmittelbare Auswirkungen auf die Beratungspraxis haben. Bereits seit Anfang 2018 verschickt das BAMF Einladungen zu freiwilligen Gesprächsterminen an Schutzberechtigte, die insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 im schriftlichen Asylverfahren die Flüchtlingseigenschaft erhalten hatten, mit dem Ziel mittels eines

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Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge – Für eine bessere Orientierung in unserer Gesellschaft

Flüchtlinge als Neuankömmlinge in der deutschen Gesellschaft sind mit den Bedingungen, die sie hier als Verbraucherinnen und Verbraucher vorfinden, noch nicht vertraut. Häufig fehlen ihnen grundlegende Kenntnisse unseres Rechts- und Wirtschaftssystems. Sie haben Fragen rund um Konto, Konsum und Wohnen – und brauchen dazu leicht verständliche Informationen. Das Projekt Verbraucherkompetenz für Flüchtlinge spricht Flüchtlinge und die Menschen, die mit ihnen arbeiten, an. Die Angebote der Verbraucherzentrale Hessen und des DHB – Netzwerk Haushalt, Landesverband Hessen sollen für Flüchtlinge niedrigschwellig zugänglich sein. Wir wollen Flüchtlinge informieren und fit machen für die Herausforderungen, die der Konsum in Deutschland an sie stellt – damit sie einen möglichst unbeschwerten Start als neue Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben können. Nähere Informationen finden Sie auf dem Flyer Verbraucherkompetenz Fluechtlinge. Links zu den Webseiten auf verschiedenen Sprachen finden Sie rechts auf den Sidebars “Ankommen – Ankunft” (Deutsch) und “Short Information” (Arabisch, Englisch und Farsi).

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Gewaltfreie Kommunikation – Umgang mit Geflüchteten, Behörden und unter einander

> — Serena Rust, Forum für Gewaltfreie Kommunikation Frankfurt Erfahren Sie mehr ** hier **. Gewaltfreie Kommunikation ist in dem folgenden Video „Was ist Gewaltfreie Kommunikation?“ beschrieben und erklärt. Der Forscher und Katalysator von Gewaltfreier Kommunikation, Dr. Marshall Rosenberg, erklärt die Methode auf Englisch in Nonviolent Communication – San Francisco Workshop.  

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Versicherungen für Flüchtlinge: So sichern Sie sich richtig ab

Im Jahr 2016 wurden über 740.000 Asylanträge in Deutschland gestellt (Quelle: BAMF). Viele Flüchtlinge kommen aus den Krisengebieten in Syrien, Afghanistan und dem Irak. Die meisten fliehen vor Krieg und Zerstörung. In Deutschland stellt sich ihnen eine Flut an Bürokratie entgegen. Besonders bei dem komplizierten deutschen Gesundheits- und Versicherungssystem sind viele Geflüchtete hilflos. Sprachbarrieren erschweren die Situation zusätzlich. Dieser Ratgeber soll Ihnen als Asylbewerber eine Hilfe zum Thema Versicherungen in Deutschland bieten. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen Sie benötigen und wofür – auf Deutsch, Englisch und Arabisch. Zu den beiden wichtigsten Versicherungen finden Sie ausführliche Artikel im Ratgeber

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Weltflüchtlingsbericht: deutlich weniger Asylsuchende in Deutschland, dramatische Entwicklung weltweit

Weltweit waren 2017 rund 68,5 Millionen Menschen wegen Konflikt, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen auf der Flucht. In Deutschland nahm die Zahl der Asylsuchenden im Vergleich zu 2016 hingegen deutlich ab. Während in Deutschland die Zahlen drastisch gefallen sind, gibt es weltweit immer mehr Flüchtlinge. Krieg, Gewalt und Verfolgung haben die Zahl der Menschen auf der Flucht auf ein Rekordniveau steigen lassen – im fünften Jahr in Folge. Hauptursachen waren die Krise in der Demokratischen Republik Kongo, der Krieg im Südsudan und die Flucht Hunderttausender Rohingya-Flüchtlinge aus Myanmar nach Bangladesch. Und es sind in überwältigender Mehrheit arme Länder, die die Flüchtlinge aufnehmen: Dort leben 85 Prozent von ihnen. In Europa gehen die Ankunftszahlen von Schutzsuchenden hingegen zurück. Alle zwei Sekunden wird ein Mensch zur Flucht gezwungen Im am Dienstag veröffentlichten Global-Trends-Jahresbericht meldet UNHCR, das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, dass Ende des vergangenen Jahres 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht waren. Das sind fast drei Millionen mehr als 2016 (65,6). Darunter waren 16,2 Millionen Menschen, die während des Jahres 2017 zur Flucht gezwungen waren. Viele von ihnen sind mehrfach vertrieben worden. Zwei Drittel der Flüchtlinge kommen aus nur fünf Ländern: Syrien, Afghanistan, Südsudan, Myanmar und Somalia. Würde auch nur in einem dieser Länder

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