Petition des Runden Tisches des MTK „Viele Kulturen – eine Zukunft“ an den Hessischen Landtag: „Evakuierung von Kindern und deren Familien aus den Flüchtlingslagern in Griechenland“

25. März 2020 In den Flüchtlingslagern auf den ägäischen Inseln Griechenlands leben laut UNHCR derzeit 40.900 Geflüchtete, darunter 13.900 Kinder, 1.946 davon ohne ihre Eltern.[1] Allein im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos leben sieben Mal mehr Menschen als es ursprünglich beherbergen sollte. Eine adäquate Gesundheitsversorgung, notwendige Hygienemaßnahmen und psychologische Unterstützung sind nicht gewährleistet, die Versorgung mit Lebensmitteln ist ungenügend. Zugang zu Bildung und die Schaffung von Zukunftsperspektiven kaum möglich. Dies sind Lebensumstände, die mit den Menschenrechten, mit der UN-Kinderrechtskonvention und mit EU-Recht nicht vereinbar sind. Eine weitere Zuspitzung der humanitären Krise angesichts der Corona-Pandemie ist abzusehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die im Runden Tisch „Viele Kulturen – eine Zukunft“ aktiven Flüchtlingsinitiativen im Main-Taunus-Kreis unterstreichen ihre Bereitschaft, sich –  wie auch in den letzten Jahren –  weiter intensiv für die nachhaltige und umfassende Integration von Geflüchteten in unsere Gesellschaft zu engagieren. Die notwendigen Angebote, Strukturen und Kapazitäten sowie haupt- wie ehrenamtliches Engagement sind vorhanden. Lassen Sie uns dies dafür einsetzen, Menschen auch weiterhin Schutz und Perspektiven zu bieten. Daher fordert der Runde Tisch Main-Taunus „Viele Kulturen – eine Zukunft“‘[2] die hessische Landesregierung nachdrücklich auf, sich trotz der enormen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie aktiv für die unverzügliche Evakuierung zumindest der Kinder und deren

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Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in 9 Sprachen

Folgende Informationen des HMSI sind weiter unten in 9 Sprachen aufgeführt: Die Übersetzungen beziehen sich auf § 1 Abs. 1 der 1. CoronaVO: “Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus Vom 13. März 2020 Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), verord-net die Landesregierung: § 1 (1) Für Personen, die sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben, wird eine Absonderung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes in der eigenen Häuslichkeit allgemein angeordnet. Für Personen mit Wohnsitz außer-halb Hessens, auf die die Voraussetzungen aus Satz 1 zutreffen, wird ein berufliches Tätigkeitsverbot auf dem Gebiet des Landes Hessen nach § 31 Satz 1 des Infektions-schutzgesetzes allgemein angeordnet.”  Ergänzt ist der Hinweis, dass Verstöße mit einem Bußgeld bis 25.000 EUR und sogar Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden können.   Englisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_englisch-1 Französisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_franzosisch Italienisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_italienisch Polnisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_polnisch Rumänisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_rumanisch Russisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_russisch Spanisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_spanisch Türkisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_turkisch Kasachisch 20_03_30_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_kasachisch

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Informationen des Main-Taunus-Kreises an die Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe

Lesen Sie im folgenden die Informationen des Main-Taunus-Kreises an die Ehrenamtlichen: 1. Umgang der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit Erkrankungssymptomen Für Flüchtlinge gibt es keine Sonderregelung. Wie alle Menschen in Deutschland, die befürchten, krank zu sein, soll der Hausarzt oder der ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 angerufen werden. Sollten die Deutschkenntnisse nicht ausreichend sein, kann eine dritte Person ihres Vertrauens das Telefonat führen. Uns sind keine Anlaufstellen für Ausländer ohne deutsche Sprachkenntnisse bekannt. Wie bei allen Kontakten zu Institutionen etc. müssen sich hier Ausländer eines Sprachmittlers bedienen. In den Gemeinschaftsunterkünften haben wir nochmals die Hygieneregeln ausgehängt. Sofern Ihnen bekannt wird, dass ein Bewohner in einem Risikogebiet war oder einer infizierten Person Kontakt hatte, informieren Sie uns bitte. Hier nochmal die Informationsseite des Robert-Koch-Instituts: Laut Information des Robert-Koch-Instituts kann von einem Infektions-Verdacht ausgegangen werden in folgenden Fällen: • epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch Mensch-zu-MenschÜbertragung – Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder – Aufenthalt am selben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn- Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war. • Aufenthalt in einem Risikogebiet Der Aufenthalt in einem Risikogebiet ist definiert als Reise

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Hinweis des BAMF: Befragungen im Widerufsverfahren ausgesetzt; Anhörung im Asylverfahren nur nach negativem Test

Nachfolgend der aktuellste Hinweis des BAMF zu Anhörungen in Asylverfahren und Widerrufsverfahren: Sollte jemand in den kommenden Tagen einen Termin beim BAMF haben, sollte am besten vorher Kontakt mit dem BAMF aufgenommen und geklärt werden, ob der Termin auch tatsächlich stattfindet. Befragungen im Widerrufsverfahren hat das BAMF zunächst bis zum 29.03.2020 ausgesetzt. Antragsannahmen und Anhörungen im Asylverfahren finden derzeit nur statt, wenn entweder ein negativer Test auf COVID-19 bei Antragstellenden vorliegt oder eine vorherige 14-tägige Karenzzeit vor Antragstellung bzw. Anhörung gegeben ist. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung ist derzeit jedoch nicht auszuschließen, dass Antragsannahmen oder Anhörungen auch kurzfristig abgesagt werden müssen. Details finden Sie hier.

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Das Sozialbüro Main-Taunus bleibt telefonisch und elektronisch erreichbar!

Wegen der erhöhten Infektionsgefahr durch das Corona-Virus bleibt das Sozialbüro Main-Taunus vorerst vom 18.03. – 20.04.2020 für die persönliche Beratung geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit unter 06192-207890 zu folgenden Zeiten: Montag von 10-14 Uhr Dienstag von 14-17 Uhr Mittwoch von 10-15 Uhr Donnerstag von 10-14 Uhr Freitag von 10-12 Uhr. Sie können uns auch per Email unter sozialbuero(at)caritas-main-taunus.de oder über den Messenger-Dienst WIRE unter sozialbueromaintaunus erreichen.

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Mehrsprachige Informationsblätter der Johanniter Unfallhilfe zum Coronavirus

Auf folgenden Sprachen finden Sie hier Informationen zum Coronavirus: Deutsch: 01-2020_DEUTSCH_JUH-Coronavirus Englisch: 01-2020_ENGLISCH_JUH-Coronavirus Farsi: 01-2020_FARSI_JUH-Coronavirus Französisch: 01-2020_FRANZÖSISCH_JUH-Coronavirus Italienisch: 01-2020_ITALIENISCH_JUH-Coronavirus Russisch: 01-2020_RUSSISCH_JUH_Coronaviurs Türkisch: 01-2020_TÜRKISCH_JUH-Coronavirus Dari: 01-2020_DARI_JUH-Coronavirus_Bez Arabisch: 01-2020_ARABISCH_JUH-Coronavirus  

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Hessischer Flüchtlingsrat fordert flüchtlingspolitische Maßnahmen angesichts der Corona-Pandemie

Der Hessische Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, als Konsequenz aus der Corona-Pandemie Maßnahmen auch im Flüchtlingsbereich zu ergreifen. „Gerade unter Asylsuchenden ist die Verunsicherung derzeit sehr groß, da die meisten Informationen nur auf Deutsch zugänglich sind. Zudem haben wir weiterhin eine sehr prekäre Unterbringungssituation im Land, vielerorts sind die Menschen in Unterkünften mit mehreren Hundert Personen in Mehrbettzimmern untergebracht.“, erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates. „In bestimmten Bereichen brauchen wir zudem Rechtssicherheit, was die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen durch Corona angeht, und Abschiebungen sollten bis auf weiteres ganz ausgesetzt werden.“   Die aus Sicht des Flüchtlingsrates dringendsten Maßnahmen sind: Abschiebungen / Abschiebungshaft Derzeit werden schon einige Abschiebungen wegen der Corona-Pandemie storniert, jedoch wurde bislang kein allgemeiner Abschiebungsstopp erlassen. Aufgrund der völlig unklaren Lage in weiten Teilen der Welt sollten sämtliche Abschiebungen und Überstellungen in andere EU-Länder bis auf weiteres ausgesetzt werden und dies auch offiziell durch einen Erlass geregelt werden, um Rechtsklarheit zu haben. Als Konsequenz daraus müssen alle Abschiebungshäftlinge entlassen werden und die Betroffenen Duldungen ausgestellt bekommen. Duldungen Grundsätzlich sollten die Ausländerbehörden Duldungen mit längerer Laufzeit ausstellen, damit die Menschen nicht mehr so häufig zur Ausländerbehörde müssen. Es sollte geprüft werden, ob bestimmte Verfahren vorübergehend auch auf elektronischem Wege möglich sind,

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Zwei Plätze Qualifizierung für Ausbildung für Mädchen und junge Frauen

Frankfurt. – In dem oben genannten Projekt “Qualifizierung für Ausbildung für jungen Frauen” des Internationalen Bundes Frankfurt/Main sind ab Mitte März zwei Plätze für Frauen mit Fluchthintergrund frei. Infos und Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Anhang. 20200225_Qualifizierung und Beschäftigung IB Technikzentrum – geflüchtete Frauen ENGLISCH 20200225_Qualifizierung und Beschäftigung IB Technikzentrum – geflüchtete Frauen-deutsch (1)

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Jahresbericht 2018 Abschiebungsbeobachtung Flughafen Frankfurt

Hier können Sie den Jahresbericht 2018 der Abschiebungsbeobachtung am Frankfurter Flughafen, erstellt im Auftrag des Hessischen Flüchtlingsrates, lesen. Durch verschiedene Abstimmungsprozesse erscheint der Bericht immer etwas zeitverzögert. Die älteren Berichte finden sich auch auf der Seite des Hessischen Flüchtlingsrates. 2018_Jahresbericht_Abschiebungsbeobachtung Flughafen Frankfurt.

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