Informationen des Main-Taunus-Kreises an die Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe

Lesen Sie im folgenden die Informationen des Main-Taunus-Kreises an die Ehrenamtlichen:

1. Umgang der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit Erkrankungssymptomen
Für Flüchtlinge gibt es keine Sonderregelung. Wie alle Menschen in Deutschland, die
befürchten, krank zu sein, soll der Hausarzt oder der ärztlichen Bereitschaftsdienst unter
der Nummer 116 117 angerufen werden. Sollten die Deutschkenntnisse nicht
ausreichend sein, kann eine dritte Person ihres Vertrauens das Telefonat führen.
Uns sind keine Anlaufstellen für Ausländer ohne deutsche Sprachkenntnisse
bekannt. Wie bei allen Kontakten zu Institutionen etc. müssen sich hier Ausländer
eines Sprachmittlers bedienen.
In den Gemeinschaftsunterkünften haben wir nochmals die Hygieneregeln
ausgehängt. Sofern Ihnen bekannt wird, dass ein Bewohner in einem Risikogebiet
war oder einer infizierten Person Kontakt hatte, informieren Sie uns bitte.
Hier nochmal die Informationsseite des Robert-Koch-Instituts:
Laut Information des Robert-Koch-Instituts kann von einem Infektions-Verdacht
ausgegangen werden in folgenden Fällen:
• epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch
nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch Mensch-zu-MenschÜbertragung
– Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch
medizinisches Personal oder Familienmitglieder
– Aufenthalt am selben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz,
Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn-
Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese
symptomatisch war.
• Aufenthalt in einem Risikogebiet
Der Aufenthalt in einem Risikogebiet ist definiert als Reise oder
Wohnen in einem betroffenen Gebiet (Risikogebiet) innerhalb der
letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn. Als Risikogebiet werden
Gebiete mit anhaltender Mensch-zu-Mensch-Übertragung
(„community transmission“) eingestuft. Die Risikogebiete werden
regelmäßig auf Basis von epidemiologischen Kriterien neu bewertet
und auf den Internetseiten des RKI aktualisiert: www.rki.de/ncovrisikogebiete
Inkubationszeit maximal 14 Tage, Kontakt zu einem bestätigten Fall ist
definiert als Vorliegen von mindestens einem der beiden folgenden
Kriterien innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn

2. Gemeinschaftsunterkünfte
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind (teilweise mit eingeschränkten
Sprechzeiten) im Außendienst in den Gemeinschaftsunterkünften und werden sich
entsprechend den gebotenen Hygienemaßnahmen den Bewohneranliegen annehmen.
Trotzdem werden alle Flüchtlinge und Ehrenamtlichen gebeten, Unterlagen möglichst per
Post oder auf elektronischem Weg einzureichen.
Ehrenamtliche werden gebeten, ihre sozialen Kontakte in den
Gemeinschaftsunterkünften auf ein Minimum zu beschränken. Insbesondere sich
im Falle einer Erkrankung jeglicher Art nicht in die Unterkunft zu begeben oder
auch bei vorhandener Risikoanamnese wie Aufenthalt in einem Risikogebiet den
Kontakt zu den Asylbewerbern vermeiden.

3. Sprachkurse
Die Volkshochschule des Main-Taunus-Kreises hat mitgeteilt, dass alle
Sprachkurse für die Zeit vom 16.3. bis 19.4. ausgesetzt sind. Das bedeutet, dass
auch die Flüchtlinge ab heute nicht am Sprachkurs teilnehmen können. Wir
finanzieren für diese Zeit auch keine Fahrtkosten. Sobald uns Informationen zur
Fortsetzung vorliegen, erhalten Sie eine entsprechende Nachricht.

4. Vorsprachen im Landratsamt
Wegen der hohen Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ist der Kundenverkehr in der
Kreisverwaltung eingeschränkt. Es sollten nur dringende Vorsprachen (z.B. Klärung von
unaufschiebbaren Krankenbehandlungsmaßnahmen, Auszahlung der Leistungen für
Personen ohne Bankkonto, schriftliche Einladung zum Termin) ins Landratsamt kommen.

5. Freiwillige Ausreisen
Durch die eingeschränkten Reisemöglichkeiten (kaum oder wenig Flüge ins Ausland,
fehlende Einreisegenehmigung im Heimatland) werden freiwillige Ausreisen derzeit nicht
umsetzbar sein.