Hinweis des BAMF: Befragungen im Widerufsverfahren ausgesetzt; Anhörung im Asylverfahren nur nach negativem Test

Nachfolgend der aktuellste Hinweis des BAMF zu Anhörungen in Asylverfahren und Widerrufsverfahren:
Sollte jemand in den kommenden Tagen einen Termin beim BAMF haben, sollte am besten vorher Kontakt mit dem BAMF aufgenommen und geklärt werden, ob der Termin auch tatsächlich stattfindet.

Befragungen im Widerrufsverfahren hat das BAMF zunächst bis zum 29.03.2020 ausgesetzt.
Antragsannahmen und Anhörungen im Asylverfahren finden derzeit nur statt, wenn entweder ein negativer Test auf COVID-19 bei Antragstellenden vorliegt oder eine vorherige 14-tägige Karenzzeit vor Antragstellung bzw. Anhörung gegeben ist.
Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung ist derzeit jedoch nicht auszuschließen, dass Antragsannahmen oder Anhörungen auch kurzfristig abgesagt werden müssen.

Details finden Sie hier.