Schluss mit der systematischen Desintegration in Hessen! Breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Landesregierung zur Wende in der Flüchtlingspolitik auf

Integration in Hessen besonders schwer: Breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Landesregierung zur Wende in der Flüchtlingspolitik auf Ausgrenzung, Abschiebungen und Rückkehrdruck bestimmen die Asyl- und Flüchtlingspolitik in Hessen. Selbst Menschen, die Arbeit haben und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, werden in Kriegs- und Krisengebiete abgeschoben, Familien dabei auseinandergerissen. Dem in ihrem Koalitionsvertrag formulierten Anspruch, Menschenrechte und gelebte Humanität in den Mittelpunkt zu stellen, werden CDU und Bündnis 90/Die Grünen nicht gerecht. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Organisationen appelliert an die Landesregierung, nach der Hälfte der Legislaturperiode die Ausrichtung der Flüchtlingspolitik in Hessen grundlegend zu überprüfen und neu zu justieren. Es fordert zudem ein sofortiges Abschiebungsmoratorium, damit nicht noch mehr gut integrierte Menschen aus ihrem Umfeld gerissen und in eine ungewisse Zukunft abgeschoben werden. Systematische Desintegration: Hessen nutzt Ermessensspielräume nicht „Wir appellieren an die Landesregierung, sich auf die im Jahr 2015 propagierte Willkommenskultur zurückzubesinnen“, sagt Dr. Yasmin Alinaghi, Landesgeschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hessen. „Die derzeit praktizierte Flüchtlingspolitik schürt Ängste bei Betroffenen und schafft Verunsicherung und Frustration bei Unterstützenden.“ Die neun Organisationen, die den Appell unterzeichnet haben, kritisieren, dass in Hessen vor-handene Ermessensspielräume bundesgesetzlicher Regelungen nicht genutzt werden, um Geflüchteten dauerhafte Bleibeperspektiven zu eröffnen. Stattdessen werden auffällig viele Personen abgeschoben, die

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Hessischer Flüchtlingsrat: Geflüchtete Frauen und Mädchen nur unzureichend gegen Gewalt geschützt

Deutschland hat die Istanbul-Konvention mangelhaft umgesetzt. Weibliche Asylsuchende und ihre geschlechtsspezifischen Fluchtgründe werden kaum in den Blick genommen. Das offenbart eine Untersuchung von PRO ASYL, den Flüchtlingsräten und dem Institut für Kulturanthropologie der Universität Göttingen. Vor wenigen Wochen kritisierten deutsche Politiker*innen, dass die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgetreten ist, dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Was dabei aus dem Blickfeld gerät: Das Abkommen ist hierzulande zwar in Kraft, die Umsetzung jedoch mangelhaft. Die Bundesrepublik hat sich dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung ihrer Diskriminierung zu leisten sowie ihre Gleichstellung und ihre Rechte zu fördern. Geflüchtete Frauen und Mädchen sind in besonderer Weise von Gewalt bedroht und betroffen. Doch sie fallen in vielerlei Hinsicht durchs Raster – sei es bei der Erkennung der Vulnerabilität, im Bereich der Unterbringung, bei der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Asylgründe oder wenn es um psychologische Beratung geht. Das ist das Ergebnis eines heute veröffentlichten Schattenberichts von PRO ASYL, des Hessischen Flüchtlingsrats und weiteren Partnern an ein Expertengremium des Europarats (Grevio), das die Einhaltung der Istanbul Konvention überwacht. Diese gilt in Deutschland wie ein Bundesgesetz – die Bundesregierung verletzt also mit der

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Hessischer Flüchtlingsrat. Presseerklärung vom 18.06.2021 Kein Datenschutz zweiter Klasse!

Flüchtlingsrat: Hessen muss AZR-Gesetz im Bundesrat ablehnen Sensible Daten werden unübersichtlichem Personenkreis zugänglich gemacht Der Hessische Flüchtlingsrat erwartet von der Landesregierung, dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ in der Bundesratssitzung am kommenden Freitag die Zustimmung zu verweigern. Mit dem Gesetz sollen die im Ausländerzentralregister (AZR) gespeicherten Datensätze, die von allen in Deutschland lebenden Ausländer:innen erhoben werden, erheblich ausgeweitet werden. Bereits in der Anhörung im Bundestag war der Gesetzentwurf von Verbänden und Datenschützer:innen einhellig abgelehnt worden. Auch die Opposition im Bund, allen voran Bündnis90/Die Grünen, lehnte den Entwurf aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken ab. „Mit der immer weiter ausufernden Datensammelwut in Bezug auf ausländische Menschen wird der Datenschutz komplett ausgehöhlt, für Ausländer:innen gilt nur ein Datenschutz zweiter Klasse“, erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates angesichts der Planungen. „Ein ohnehin schon problematisches Gesetz wird durch die Änderungen noch einmal deutlich verschärft.“ Insbesondere sollen im Fall von Schutzberechtigten auch die Bescheide des Bundesamtes und Gerichtsentscheidungen gespeichert werden, und somit die Gründe für einen Schutzstatus für eine unübersichtliche Anzahl von Menschen zugänglich gemacht werden. Über 16.500 Behörden haben nach Aussage des Bundesverwaltungsamts Zugriff auf das Bundeszentralregister. Zwar sollen laut Gesetzentwurf „Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ unkenntlich gemacht werden, doch es bleibt die Frage, wie

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#MenschenWürdeSchützen – Solidarität geht über Grenzen – Landesaufnahme für Flüchtlinge in Not -JETZT Zahlen zum Weltflüchtlingstag 2021

Der Weltflüchtlingstag, den die Vereinten Nationen im Dezember 2020 ausgerufen haben, jährte sich am 20. Juni 2021 zum 20sten Mal. Anlass genug, eine weitere „Nachwirkung“ zu o.g. Appell zu veröffentlichen. 1. Wie den Medien in den letzten Tagen zu entnehmen war, hat sich die Zahl der Flüchtlinge weltweit erneut gegenüber dem Vorjahr auf jetzt über 82 Mio. erhöht, das ist ca. 1 % der Weltbevölkerung – so als wäre ganz Deutschland auf der Flucht: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/aktuelles/weltfluechtlingstag Weltflüchtlingstag: Der internationale Tag für Solidarität mit Geflüchteten weltweit www.uno-fluechtlingshilfe.de Am 20. Juni ist Weltflüchtlingstag – es ist der Tag, der daran erinnert, dass Millionen von Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. 2. In Europa – und auch in Deutschland – sind die Einreisezahlen rückläufig. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration hat dazu im Juni 2021 ein neues und lesenswertes Fact-Sheet veröffentlicht: „kurz und bündig – Fakten zu Flucht und Asyl“ Auch wenn Deutschland in absoluten Zahlen die meisten Flüchtlinge in Europa aufnimmt, steht es – gemessen an der Bevölkerungszahl – weit hinter Malta und Zypern. https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2021/06/SVR-Fakten-zu-Flucht-und-Asyl-2021.pdf 3. Diese Zahlen – und vor allem, die vielen Leben, die sich dahinter verbergen – machen erneut deutlich, wie wichtig und dringend notwendig humanitäre Aufnahmeprogramme neben dem

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Abschiebung nach Somalia: Zivilgesellschaftliches Bündnis kritisiert Tabubruch in Hessen

Hessen soll einen sofortigen dreimonatigen Abschiebestopp nach Somalia verhängen. Dies kann jedes Bundesland ohne Beteiligung des Bundes selbst entscheiden. Darüber hinaus soll sich der Hessische Innenminister bei der kommenden Innenminister*innen-Konferenz im Juni dafür einsetzen, dass ein solcher Abschiebestopp auch bundesweit beschlossen wird. Das fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen, die Diakonie Hessen, der Hessische Flüchtlingsrat und Pro Asyl in einem gemeinsamen Offenen Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, den Stellvertretenden Ministerpräsidenten Tarek Al-Wazir, den Innenminister Peter Beuth und die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen Ines Claus und Mathias Wagner. Anlass des Schreibens ist die Abschiebung von Omar F. aus Hessen ins von Bürgerkrieg und Terror zerrüttete Somalia, der für die unterzeichnenden Organisationen ein Tabubruch ist. Omar F. lebte schon fast acht Jahre in Deutschland, verdiente seinen Lebensunterhalt als Maschinenführer bei einem Recyclingbetrieb und hätte schon in wenigen Monaten die Voraussetzungen für verschiedene Bleiberechtsregelungen erfüllt, wie sie der Bundesgesetzgeber ausdrücklich vorsieht, um gute Integrationsleistungen zu honorieren und vor allem auch Geduldete in Arbeit vor einer Abschiebung zu schützen. Anstatt ihm diese gesetzlich vorgesehene Perspektive zu bieten, hat Hessen Omar F. Mitte Februar zwangsweise in ein Land zurückgeführt, das auf dem Index der weltweit fragilsten Staaten auf Platz zwei steht. Das zivilgesellschaftliche Bündnis appelliert

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Skandalöse Abschiebung nach Somalia – Stellungnahme des Hessischen Flüchtlingsrats

Hessen schiebt erstmals in das Bürgerkriegsland ab Abschiebung erfolgte, kurz bevor Omar F. Anspruch auf sicheren Aufenthalt erlangt hätte Erstmals ist in der vergangenen Woche ein Somalier aus Hessen nach Mogadischu abgeschoben worden. Omar F. wurde am Montag vergangener Woche völlig überraschend auf der Ausländerbehörde verhaftet, als er seine Duldung verlängern wollte, und im Abschiebeknast in Darmstadt inhaftiert. Am Mittwoch wurde er dann per Linienflug über Doha nach Mogadischu abgeschoben. „Wir sind entsetzt, dass das Land Hessen jetzt offensichtlich alle Hemmungen fallen lässt und als erstes Bundesland Abschiebungen nach Somalia als ‚normal‘ anzusehen scheint“, empört sich Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, über die Landesregierung. „Es gab seit Jahrzehnten aus gutem Grund keine Abschiebungen nach Somalia, und jetzt, mitten in der Corona-Pandemie, scheut man keine Mühen, um gut integrierte Menschen in ein Bürgerkriegsland zu verfrachten. Wir erwarten von der schwarz-grünen Landesregierung eine Erklärung, wie es dazu kommen konnte, und dass sofort ein Abschiebestopp für Somalia erlassen wird.“ Somalia belegt vor dem Jemen den vorletzten Platz auf dem Fragile States Index (vorher: Failed States Index) und liegt auch auf dem Global Peace Index auf einem der letzten Plätze. Vor zwei Wochen hätten eigentlich Wahlen stattfinden sollen, die aber kurzfristig und ersatzlos

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An den Grenzen der EU und in Deutschland: Wir dürfen die Flüchtlinge nicht vergessen

Berlin, 2. Februar 2021. „Es ist mehr als nötig, dass der Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt zeigt: Bei allen Herausforderungen rund um die Corona-Impfungen wird nicht vergessen, wie viele Fragen der Flüchtlingspolitik auf der Tagesordnung stehen, Fragen, die durch die Pandemiesituation verschärft werden,“ sagt Caritas-Präsident Peter Neher. „Vom Gipfel muss ein Impuls für konkretes Handeln in Deutschland, aber auch in Europa ausgehen, nachdem die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ihre flüchtlingspolitischen Vorhaben nicht zu Ende bringen konnte“. An den europäischen Außengrenzen, in Griechenland aber auch an der bosnisch-kroatischen Grenze, leben Tausende Geflüchtete in katastrophalen Zuständen. „Deutschland muss sein politisches Gewicht dafür einsetzen, dass die Schutzsuchenden fairen Zugang zum Asylverfahren erhalten und dass die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen solidarisch unterstützt werden,“ so der Caritas-Präsident. Menschen in Flüchtlingsunterkünften brauchen dringend alternative Unterbringung Unter den geflüchteten Menschen, die in Deutschland leben, sind Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt, die wichtigen Hygieneregeln sind dort nicht leicht einzuhalten. Die Menschen brauchen dringend andere Unterbringungsmöglichkeiten: Leerstehende Hotels, Ferienwohnungen oder Tagungshäuser müssen viel konsequenter als bisher genutzt werden. Die Ausgabe von Schutzmasken hat höchste Priorität. Ehrenamtliches Engagement von zentraler Bedeutung „Herausfordernd ist und bleibt, dass viele Beratungs- und Begegnungsangebote seit Monaten nicht in gewohnter Form stattfinden können,“ so Neher.

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Der Deutsche Caritasverband schlägt vor, FFP2-Masken über die sozialen Einrichtungen und Dienste zu verteilen

Berlin, 1. Februar 2021. Die neuen geplanten Regeln zur kostenlosen Verteilung von FFP2-Masken an Hartz IV-Empfänger_innen vergessen viele Menschen, die ebenso bedürftig sind und dringend auf kostenlose Masken angewiesen sind, moniert der Deutsche Caritasverband. Neben Wohnungslosen und Menschen mit sehr geringen Einkommen, sind das zum Beispiel viele Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderung, Geflüchtete und die vielen Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik. Sie nicht zu bedenken, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz. „Es ist gut, dass Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV nun kostenlos die vor Covid-19 gut schützenden Masken bekommen sollen. Vergessen dürfen wir aber nicht Menschen, die Grundsicherung beziehen, sowie Personen im Asylbewerberleistungsgesetz,“ so Caritas-Präsident Peter Neher. Gerade Menschen, die auf der Straße leben, sind schwer zu erreichen, wenn sie z.B. nicht krankenversichert sind. Da gleiche gilt für Menschen ohne Papiere. „Das darf aber kein Grund sein, sie nicht mit zu bedenken. Die Einrichtungen und Dienste, die diesen Menschen im Alltag zur Seite stehen – Beratungsstellen und Notunterkünfte zum Beispiel – bieten sich gerne an, die Masken weiter zu reichen,“ so der Caritas-Präsident. „Gerade in der Pandemie muss unser Augenmerk dem Schutz der Ärmeren und Unsichtbaren in unserer Gesellschaft gelten,“ stellt Neher klar.

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2. Platz beim Wettbewerb des BMFSFJ für den jmd Main-Taunus: Virtuelle Ausstellung zum Anklicken.

Jugendliche beschreiben Ihre persönlichen Erinnerungsstücke und Symbole, die sie mit ihrer eigenen Migration nach Deutschland in Verbindung bringen. Dabei entstanden Geschichten mit herzergreifenden Statements, die nicht nur unser Herz berühren. Die virtuelle Ausstellung kann unter „Aktuelles“ auf der Homepage der Diakonie Main-Taunus angeschaut werden. ALLE Beiträge, die eingereicht wurden, können hier angeschaut werden. Hier kann die Pressemitteilung des BMFSFJ gelesen werden.

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