Der Deutsche Caritasverband schlägt vor, FFP2-Masken über die sozialen Einrichtungen und Dienste zu verteilen

Berlin, 1. Februar 2021. Die neuen geplanten Regeln zur kostenlosen Verteilung von FFP2-Masken an Hartz IV-Empfänger_innen vergessen viele Menschen, die ebenso bedürftig sind und dringend auf kostenlose Masken angewiesen sind, moniert der Deutsche Caritasverband. Neben Wohnungslosen und Menschen mit sehr geringen Einkommen, sind das zum Beispiel viele Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderung, Geflüchtete und die vielen Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik. Sie nicht zu bedenken, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz. „Es ist gut, dass Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV nun kostenlos die vor Covid-19 gut schützenden Masken bekommen sollen. Vergessen dürfen wir aber nicht Menschen, die Grundsicherung beziehen, sowie Personen im Asylbewerberleistungsgesetz,“ so Caritas-Präsident Peter Neher.

Gerade Menschen, die auf der Straße leben, sind schwer zu erreichen, wenn sie z.B. nicht krankenversichert sind. Da gleiche gilt für Menschen ohne Papiere. „Das darf aber kein Grund sein, sie nicht mit zu bedenken. Die Einrichtungen und Dienste, die diesen Menschen im Alltag zur Seite stehen – Beratungsstellen und Notunterkünfte zum Beispiel – bieten sich gerne an, die Masken weiter zu reichen,“ so der Caritas-Präsident.

„Gerade in der Pandemie muss unser Augenmerk dem Schutz der Ärmeren und Unsichtbaren in unserer Gesellschaft gelten,“ stellt Neher klar.