Lesen Sie im folgenden die Informationen des Main-Taunus-Kreises an die Ehrenamtlichen: 1. Umgang der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit Erkrankungssymptomen Für Flüchtlinge gibt es keine Sonderregelung. Wie alle Menschen in Deutschland, die befürchten, krank zu sein, soll der Hausarzt oder der ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 angerufen werden. Sollten die Deutschkenntnisse nicht ausreichend sein, kann eine dritte Person ihres Vertrauens das Telefonat führen. Uns sind keine Anlaufstellen für Ausländer ohne deutsche Sprachkenntnisse bekannt. Wie bei allen Kontakten zu Institutionen etc. müssen sich hier Ausländer eines Sprachmittlers bedienen. In den Gemeinschaftsunterkünften haben wir nochmals die Hygieneregeln ausgehängt. Sofern Ihnen bekannt wird, dass ein Bewohner in einem Risikogebiet war oder einer infizierten Person Kontakt hatte, informieren Sie uns bitte. Hier nochmal die Informationsseite des Robert-Koch-Instituts: Laut Information des Robert-Koch-Instituts kann von einem Infektions-Verdacht ausgegangen werden in folgenden Fällen: • epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch Mensch-zu-MenschÜbertragung – Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder – Aufenthalt am selben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn- Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war. • Aufenthalt in einem Risikogebiet Der Aufenthalt in einem Risikogebiet ist definiert als Reise
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