Informationen des Main-Taunus-Kreises an die Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe

Lesen Sie im folgenden die Informationen des Main-Taunus-Kreises an die Ehrenamtlichen: 1. Umgang der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften mit Erkrankungssymptomen Für Flüchtlinge gibt es keine Sonderregelung. Wie alle Menschen in Deutschland, die befürchten, krank zu sein, soll der Hausarzt oder der ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 angerufen werden. Sollten die Deutschkenntnisse nicht ausreichend sein, kann eine dritte Person ihres Vertrauens das Telefonat führen. Uns sind keine Anlaufstellen für Ausländer ohne deutsche Sprachkenntnisse bekannt. Wie bei allen Kontakten zu Institutionen etc. müssen sich hier Ausländer eines Sprachmittlers bedienen. In den Gemeinschaftsunterkünften haben wir nochmals die Hygieneregeln ausgehängt. Sofern Ihnen bekannt wird, dass ein Bewohner in einem Risikogebiet war oder einer infizierten Person Kontakt hatte, informieren Sie uns bitte. Hier nochmal die Informationsseite des Robert-Koch-Instituts: Laut Information des Robert-Koch-Instituts kann von einem Infektions-Verdacht ausgegangen werden in folgenden Fällen: • epidemiologischer Zusammenhang mit einer labordiagnostisch nachgewiesenen Infektion beim Menschen durch Mensch-zu-MenschÜbertragung – Versorgung bzw. Pflege einer Person, insbesondere durch medizinisches Personal oder Familienmitglieder – Aufenthalt am selben Ort (z.B. Klassenzimmer, Arbeitsplatz, Wohnung/Haushalt, erweiterter Familienkreis, Krankenhaus, andere Wohn- Einrichtung, Kaserne oder Ferienlager) wie eine Person, während diese symptomatisch war. • Aufenthalt in einem Risikogebiet Der Aufenthalt in einem Risikogebiet ist definiert als Reise

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Hinweis des BAMF: Befragungen im Widerufsverfahren ausgesetzt; Anhörung im Asylverfahren nur nach negativem Test

Nachfolgend der aktuellste Hinweis des BAMF zu Anhörungen in Asylverfahren und Widerrufsverfahren: Sollte jemand in den kommenden Tagen einen Termin beim BAMF haben, sollte am besten vorher Kontakt mit dem BAMF aufgenommen und geklärt werden, ob der Termin auch tatsächlich stattfindet. Befragungen im Widerrufsverfahren hat das BAMF zunächst bis zum 29.03.2020 ausgesetzt. Antragsannahmen und Anhörungen im Asylverfahren finden derzeit nur statt, wenn entweder ein negativer Test auf COVID-19 bei Antragstellenden vorliegt oder eine vorherige 14-tägige Karenzzeit vor Antragstellung bzw. Anhörung gegeben ist. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung ist derzeit jedoch nicht auszuschließen, dass Antragsannahmen oder Anhörungen auch kurzfristig abgesagt werden müssen. Details finden Sie hier.

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Das Sozialbüro Main-Taunus bleibt telefonisch und elektronisch erreichbar!

Wegen der erhöhten Infektionsgefahr durch das Corona-Virus bleibt das Sozialbüro Main-Taunus vorerst vom 18.03. – 20.04.2020 für die persönliche Beratung geschlossen. Telefonische Erreichbarkeit unter 06192-207890 zu folgenden Zeiten: Montag von 10-14 Uhr Dienstag von 14-17 Uhr Mittwoch von 10-15 Uhr Donnerstag von 10-14 Uhr Freitag von 10-12 Uhr. Sie können uns auch per Email unter sozialbuero(at)caritas-main-taunus.de oder über den Messenger-Dienst WIRE unter sozialbueromaintaunus erreichen.

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Mehrsprachige Informationsblätter der Johanniter Unfallhilfe zum Coronavirus

Auf folgenden Sprachen finden Sie hier Informationen zum Coronavirus: Deutsch: 01-2020_DEUTSCH_JUH-Coronavirus Englisch: 01-2020_ENGLISCH_JUH-Coronavirus Farsi: 01-2020_FARSI_JUH-Coronavirus Französisch: 01-2020_FRANZÖSISCH_JUH-Coronavirus Italienisch: 01-2020_ITALIENISCH_JUH-Coronavirus Russisch: 01-2020_RUSSISCH_JUH_Coronaviurs Türkisch: 01-2020_TÜRKISCH_JUH-Coronavirus Dari: 01-2020_DARI_JUH-Coronavirus_Bez Arabisch: 01-2020_ARABISCH_JUH-Coronavirus  

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Hessischer Flüchtlingsrat fordert flüchtlingspolitische Maßnahmen angesichts der Corona-Pandemie

Der Hessische Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, als Konsequenz aus der Corona-Pandemie Maßnahmen auch im Flüchtlingsbereich zu ergreifen. „Gerade unter Asylsuchenden ist die Verunsicherung derzeit sehr groß, da die meisten Informationen nur auf Deutsch zugänglich sind. Zudem haben wir weiterhin eine sehr prekäre Unterbringungssituation im Land, vielerorts sind die Menschen in Unterkünften mit mehreren Hundert Personen in Mehrbettzimmern untergebracht.“, erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates. „In bestimmten Bereichen brauchen wir zudem Rechtssicherheit, was die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen durch Corona angeht, und Abschiebungen sollten bis auf weiteres ganz ausgesetzt werden.“   Die aus Sicht des Flüchtlingsrates dringendsten Maßnahmen sind: Abschiebungen / Abschiebungshaft Derzeit werden schon einige Abschiebungen wegen der Corona-Pandemie storniert, jedoch wurde bislang kein allgemeiner Abschiebungsstopp erlassen. Aufgrund der völlig unklaren Lage in weiten Teilen der Welt sollten sämtliche Abschiebungen und Überstellungen in andere EU-Länder bis auf weiteres ausgesetzt werden und dies auch offiziell durch einen Erlass geregelt werden, um Rechtsklarheit zu haben. Als Konsequenz daraus müssen alle Abschiebungshäftlinge entlassen werden und die Betroffenen Duldungen ausgestellt bekommen. Duldungen Grundsätzlich sollten die Ausländerbehörden Duldungen mit längerer Laufzeit ausstellen, damit die Menschen nicht mehr so häufig zur Ausländerbehörde müssen. Es sollte geprüft werden, ob bestimmte Verfahren vorübergehend auch auf elektronischem Wege möglich sind,

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Zwei Plätze Qualifizierung für Ausbildung für Mädchen und junge Frauen

Frankfurt. – In dem oben genannten Projekt “Qualifizierung für Ausbildung für jungen Frauen” des Internationalen Bundes Frankfurt/Main sind ab Mitte März zwei Plätze für Frauen mit Fluchthintergrund frei. Infos und Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Anhang. 20200225_Qualifizierung und Beschäftigung IB Technikzentrum – geflüchtete Frauen ENGLISCH 20200225_Qualifizierung und Beschäftigung IB Technikzentrum – geflüchtete Frauen-deutsch (1)

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Jahresbericht 2018 Abschiebungsbeobachtung Flughafen Frankfurt

Hier können Sie den Jahresbericht 2018 der Abschiebungsbeobachtung am Frankfurter Flughafen, erstellt im Auftrag des Hessischen Flüchtlingsrates, lesen. Durch verschiedene Abstimmungsprozesse erscheint der Bericht immer etwas zeitverzögert. Die älteren Berichte finden sich auch auf der Seite des Hessischen Flüchtlingsrates. 2018_Jahresbericht_Abschiebungsbeobachtung Flughafen Frankfurt.

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Vorstellung Stiftung Perspektive Wohnen

Die Stiftung Perspektive Wohnen übernimmt gesellschaftliche Verantwortung, indem sie Menschen in Notlagen oder Wohnungsnot sowie Menschen mit Beeinträchtigungen bedarfsgerechten Wohnraum zur Verfügung stellt. Dazu vermittelt und vermietet sie bezahlbare Wohnungen. Darüber hinaus is die Stiftung eng vernetzt mit professionellen Institutionen aus den Lebensbereichen Bildung und Arbeit, Teilhabe und Inklusion. Über diese vermittelt sie Beratung und Begleitung zu Lösungen wichtiger Zukunftsfragen von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Sie arbeitet zusammen mit Vermieter*innen, Unternehmen, Politiker*innen, Kirchengemeinden und allen anderen, die Beiträge zur Lösung der immer drängenderen gesellschaftlichen Aufgabe “Bezahlbarer Wohnraum” leisten wollen. Stiftung Perspektive Wohnen Kurt-Schumacher-Straße 12 65760 Eschborn Offene Sprechstunden: Jeden Mittwoch von 10 – 12 Uhr (oder Termine nach Vereinbarung) Bitte bringen Sie Ihre Gehaltsbescheid, Mietvertrag und Ausweis mit. Ansprechpartner: Dieter Hermenau Telefon: 06916 967 8669 oder 0151 4090 9856 E-Mail: info(at)perspektive-wohnen.de Web: Stiftung Perspektive Wohnen

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