Mehrsprachige psychosoziale Beratung im Rhein-Main-Gebiet

Gerade in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie ist es dem Psychosozialen Verbund Rhein-Main wichtig, psychosoziale Unterstützung für Geflüchtete weiter anzubieten über neue Wege wie Telefon, Videokonferenz etc.. Darum wurden mehrsprachige Telefonsprechstunden für Arabisch, Dari/Farsi, Englisch und Französisch/Spanisch (jeweils 2×2 Stunden/Woche) eingerichtet. In einem ersten Clearinggespräch können die Geflüchteten direkt mit  Mitarbeiter*innen ihr Anliegen besprechen. Die eingehenden Anfragen werden in wöchentlichen Fallkonferenzen besprochen und ermittelt, welche Hilfe angeboten werden kann. Die Mitarbeiter*innen der Verbundpartner setzen sich dann entsprechend mit den Geflüchteten in Verbindung.    

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Mehrsprachiges Corona-Krisen-Telefon der Psychosozialen Beratungsstelle für Flüchtlinge der Uni Frankfurt

Für viele Geflüchtete sind die jüngsten Entwicklungen um das Corona-Virus von großer Belastung. Der Zugang zu objektiven Informationen ist erschwert, in den Unterkünften herrschen ungünstige Voraussetzungen zur Umsetzung von Quarantäne und es besteht bereits im Vorfeld eine Vielzahl psychischer Belastungsfaktoren. Wir möchten in Form einer telefonischen Beratung einen ersten unterstützenden Schritt unternehmen. Dabei sollen Informationen zu den aktuellen Auflagen, Ansteckungsvorbeugung und Hinweise zur Strukturierung des Alltags weitergegeben werden. Aktuell werden wir die Beratung auf Paschto, Farsi/Dari, Englisch sowie auf Arabisch anbieten können. Die Beratung wird im Regelfall über einen Rückruf erfolgen. Bitte weisen Sie Klient*innen, Sozialarbeiter*innen und Behörden auf diese Möglichkeit hin. Gerne können Sie die Informationen über den folgenden Link finden: www.uni-frankfurt.de/corona_refugees    //  Tel: 069 798 25366 Kontakte: Schahryar Kananian, Prof. Ulrich Stangier Psychosoziale Beratungsstelle für Flüchtlinge Zentrum für Psychotherapie der Goethe-Universität Frankfurt Tel: 069 798 25366 Email: pbf@psych.uni-frankfurt.de

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Aktionen und Hilfenetzwerke im Main-Taunus-Kreis – Stand 02.04.2020

Bad Soden Bürgerhilfe organisiert Besorgungen außer Haus wie Einkaufen, Apothekengänge, etc. Telefonischer Kontakt unter: 0172 1835197 website: https://www.bad-soden.de/fuer-die-buerger/senioren/buergerhilfe-bad-soden/ Eppstein In den Kirchorten gibt es Aktionen zur Nachbarschaftshilfe zur Organisation von Unterstützung beim Einkaufen oder bei Arztbesuchen, etc. Kontakt über das Pfarrbüro: Telefon: 06198-32046 oder-32047, E-Mail: pfarrbuero(at)katholisches-eppstein.de website: https://www.katholisches-eppstein.de/kath_eppstein/main/aktuelles/aus-der-gemeinde/ Eschborn Aktion der Kirchengemeinde mit den Pfadfindern: organisiert Besorgungen außer Haus wie Einkaufen, Apothekengänge, etc. Telefonischer Kontakt, Koordination Frau Liebetanz: 06196 41388 Aktion der Stadt Eschborn organisiert Besorgungen außer Haus wie Einkaufen, Apothekengänge, etc. Telefonischer Kontakt: 06196 490-320, -343 oder -857 website: https://www.eschborn.de/aktuelles/detail/News/ich-will-helfen-initiative-gegruendet/ Flörsheim KJG Wicker organisiert Besorgungen außer Haus wie Einkaufen, Apothekengänge etc., Kontakt über Bistumsprojekt „Uns schickt der Himmel“. Telefon: 06431 295855, E-Mail: uns-schickt-der-himmel(at)bistumlimburg.de Mehrgenerationentreff (MGT) bietet eine Hilfebörse (Einkaufen, Hund ausführen, Apotheke gehen, etc.) an. Kontakt: Lucia Haug, Tel. 06145 955-401, E-Mail: mgt(at)floersheim-main.de Website: https://www.floersheim-main.de/Freizeit-Kultur/Mehrgenerationentreff/Nachbarschaftshilfe evangelische Kirche bietet auch Hilfe an. Kontakt: Pfarrer Martin Hanauer und Pfarrbüro: Telefon: 06145-7727. E-Mail: kirchengemeinde.floersheim(at)ekhn.de Caritas-Seniorenberatungsstelle hat die telefonischen Sprechstunden erweitert: Montag – Mittwoch: 8.30 – 12 Uhr, Donnerstag: 15 – 18 Uhr und vermittelt. Kontakt Frau Müller, Frau Dickhaus. Tel. 06145 955-341, E-Mail seniorenberatung.floersheim(at)caritas-main-taunus.de Hattersheim LENA (Lebendige Nachbarschaft) organisiert Hilfen. Kontakt: Seniorenberatungsstelle Herr Leichtfuß Tel. 06190/9344638, E-Mail: seniorenberatung(at)hattersheim.net website: https://www.hattersheim.de/altmuenstermuehle Hochheim Aktion

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Hilfe für Mina: Aufruf der Gemeindecaritas der katholischen Pfarrei St. Peter und Paul Hofheim- Kriftel

Hilfe für Mina Mina ist ein 6-jähriges irakisches Mädchen, das mit ihrer Familie in Kriftel wohnt. Sie ist an einem Gehirntumor erkrankt, der äußerst selten ist (so genannter DIPG Tumor). Er tritt pro Jahr nur bei ca. 300 Kindern auf. Dazu kommt, dass es derzeit keine realistischen Heilungschancen zu geben scheint. Sie erhielt eine Bestrahlungstherapie, die nun abgeschlossen ist. Es gibt jedoch ein neues Medikament aus den USA, es heißt ONC201. Es basiert auf einer neuen Wirkstofffamilie, die als Imipridone bezeichnet wird. Dieses Medikament ist jedoch in Deutschland (noch) nicht zugelassen. So muss es privat bezahlt werden. Es ist sehr teuer, eine Charge von 4 Tabletten kostet 850 €. Es sollen pro Woche 2 Tabletten eingenommen werden und das über wenigstens 3 Monate. Erst dann soll ein MRT zeigen, ob es positive Veränderungen gibt. Wir bitten um Hilfe für Mina. Vielleicht ist es durch dieses Medikament möglich, ihr Leben zu erhalten. Wir sind dankbar über jegliche größere oder kleinere Unterstützung. Bitte spenden Sie auf unser Caritaskonto: Caritas St. Peter und Paul, Hofheim – Kriftel DE18 5105 0015 0200 1676 90 bei der Naspa Verwendungszweck: „Mina“ Wichtiger Hinweis Leider können wir als Pfarrei für diesen Verwendungszweck keine eigenen Spendenbescheinigungen ausstellen. Die

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Petition des Runden Tisches des MTK „Viele Kulturen – eine Zukunft“ an den Hessischen Landtag: „Evakuierung von Kindern und deren Familien aus den Flüchtlingslagern in Griechenland“

25. März 2020 In den Flüchtlingslagern auf den ägäischen Inseln Griechenlands leben laut UNHCR derzeit 40.900 Geflüchtete, darunter 13.900 Kinder, 1.946 davon ohne ihre Eltern.[1] Allein im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos leben sieben Mal mehr Menschen als es ursprünglich beherbergen sollte. Eine adäquate Gesundheitsversorgung, notwendige Hygienemaßnahmen und psychologische Unterstützung sind nicht gewährleistet, die Versorgung mit Lebensmitteln ist ungenügend. Zugang zu Bildung und die Schaffung von Zukunftsperspektiven kaum möglich. Dies sind Lebensumstände, die mit den Menschenrechten, mit der UN-Kinderrechtskonvention und mit EU-Recht nicht vereinbar sind. Eine weitere Zuspitzung der humanitären Krise angesichts der Corona-Pandemie ist abzusehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die im Runden Tisch „Viele Kulturen – eine Zukunft“ aktiven Flüchtlingsinitiativen im Main-Taunus-Kreis unterstreichen ihre Bereitschaft, sich –  wie auch in den letzten Jahren –  weiter intensiv für die nachhaltige und umfassende Integration von Geflüchteten in unsere Gesellschaft zu engagieren. Die notwendigen Angebote, Strukturen und Kapazitäten sowie haupt- wie ehrenamtliches Engagement sind vorhanden. Lassen Sie uns dies dafür einsetzen, Menschen auch weiterhin Schutz und Perspektiven zu bieten. Daher fordert der Runde Tisch Main-Taunus „Viele Kulturen – eine Zukunft“‘[2] die hessische Landesregierung nachdrücklich auf, sich trotz der enormen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie aktiv für die unverzügliche Evakuierung zumindest der Kinder und deren

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Info von IOM zur freiwlligen Ausreise vom 01.04.2020

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat folgende Informationen zum Thema “freiwillige Ausreise” herausgegeben: Aufgrund der Einschränkungen im internationalen Flugverkehr durch die Covid-19-Pandemie würden freiwillige Ausreisen über das Programm REAG/GARP bis mindestens 30.04.2020 nicht umgesetzt. Anträge auf Förderung durch das Programm könnten allerdings weiterhin postalisch bei der IOM eingereicht werden. Die Anträge würden, soweit möglich, bearbeitet und die an einer Rückkehr interessierten Personen auf eine Warteliste gesetzt. Sobald freiwillige Ausreisen über das Programm wieder möglich seien, werde die IOM die Betroffenen informieren. Rückkehrinteressierte Personen hätten zudem die Möglichkeit, über diese Emailadresse und unter Angabe ihrer Kontaktinformationen ihr Interesse an einer freiwilligen Rückkehr zu bekunden. Wenn freiwillige Ausreisen wieder durchgeführt werden könnten, werde die IOM sie kontaktieren und an die nächstgelegene Rückkehrberatungsstelle verweisen.

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Informationen zu ausländerrechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise

Keine Zustellung ablehnender Bescheide bis Ostern mit Ausnahme von Dublin-Bescheiden Das BamF hat Folgendes angekündigt: Bis Ostern werden wegen der Corona-Pandemie keine Bescheide zugestellt, mit denen Anträge als einfach oder offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Auch Unzulässigkeits-Bescheide nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 AsylG (u.a. Bescheide wegen internationalen Schutzes in Europa oder bei Folge- und Zweitanträgen) werden bis dahin nicht zugestellt. Weiterhin zugestellt werden dagegen Entscheidungen im Dublin-Verfahren, da die Rücküberstellungsfrist mit der Zustimmung des eigentlich zuständigen Mitgliedstaates zur Rücknahme zu laufen beginnt. Ob gegen einen Dublin-Bescheid gerichtlich vorgegangen werden sollte, muss genau geprüft werden. Das BamF ist dazu übergegangen, bei Klageverfahren die Rücküberstellungsfrist auszusetzen. Diese setzt dann erst wieder nach Abschluss des Verfahrens ein. Dublin-Abschiebungen sind wegen der Pandemie aktuell aber ohnehin ausgesetzt. Solange sich daran nichts ändert, könnte also ohne Klageverfahren die Rücküberstellungsfrist einfach ablaufen. Ob es gleichwohl sinnvoll sein könnte, eine Klage anzustreben, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hier sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt oder Rücksprache gehalten werden mit der Verfahrensberatungsstelle des Sozialbüros und des Dekanats. Bei diesem sollte die Kontaktaufnahme unbedingt telefonisch erfolgen. Für persönliche Vorsprachen ist die Beratungsstelle gegenwärtig geschlossen. Licht und Schatten in BMI-Erlass zum Aufenthaltsrecht in der Pandemie Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Runderlass herausgegeben,

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Informationen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten in 9 Sprachen

Folgende Informationen des HMSI sind weiter unten in 9 Sprachen aufgeführt: Die Übersetzungen beziehen sich auf § 1 Abs. 1 der 1. CoronaVO: “Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus Vom 13. März 2020 Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), verord-net die Landesregierung: § 1 (1) Für Personen, die sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben, wird eine Absonderung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes in der eigenen Häuslichkeit allgemein angeordnet. Für Personen mit Wohnsitz außer-halb Hessens, auf die die Voraussetzungen aus Satz 1 zutreffen, wird ein berufliches Tätigkeitsverbot auf dem Gebiet des Landes Hessen nach § 31 Satz 1 des Infektions-schutzgesetzes allgemein angeordnet.”  Ergänzt ist der Hinweis, dass Verstöße mit einem Bußgeld bis 25.000 EUR und sogar Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden können.   Englisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_englisch-1 Französisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_franzosisch Italienisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_italienisch Polnisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_polnisch Rumänisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_rumanisch Russisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_russisch Spanisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_spanisch Türkisch 20_03_27_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_turkisch Kasachisch 20_03_30_pdf_hessen_corona_reiseruckkehrer_kasachisch

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