Caritas: Geflüchtete in Bosnien brauchen sofort Hilfe und die EU eine andere Migrationspolitik

Caritas-Präsident Neher bezeichnet die Situation im Lager Lipa als humanitäre Katastrophe – Caritas stellt 50.000 Euro für Nothilfe bereit Freiburg, 20. Januar 2021. „Tausende Geflüchtete, die in Bosnien-Herzegowina sich selbst überlassen wurden, brauchen dringend Hilfe. Wenn sie keine adäquate Unterbringung haben, werden einige von ihnen erfrieren – es geht um Leben und Tod,“ erklärt Caritas-Präsident Peter Neher. Caritas international, das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, unterstützt die Caritas Österreich dabei, akute Überlebenshilfe für die Geflüchteten im Lager Lipa zu leisten. Verteilt werden Lebensmittel, warme Kleidung sowie Schlafsäcke und Matratzen an die Menschen, die in dem nicht winterfesten Lager ausharren. Es fehlen feste Unterkünfte ebenso wie ein permanenter Stromanschluss und sanitäre Anlagen. In den Wäldern rund um das Camp sind zudem „wilde Lager“ entstanden. Sie werden von den Partnern der Caritas immer wieder aufgesucht und mit Lebensmitteln, Winterkleidung sowie mit Heizmitteln und medizinischer Ersthilfe versorgt. Versagen der EU-Migrationspolitik „Die erschütternden Bilder aus Bosnien führen uns einmal mehr länderspezifische Konflikte, aber auch das Versagen der europäischen Migrationspolitik vor Augen,“ so der Caritas-Präsident. „Der Fokus der EU-Politik, übrigens auch der Reformvorschläge aus dem vergangenen Jahr, liegt auf Abschottung und Verriegelung der Grenzen. Das hält die Menschen aber nicht davon ab, sich auf den Weg

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Coronavirus – Informationen in mehreren Sprachen

Jede und jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, sich selbst, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen vor dem Coronavirus zu schützen. Die Politik hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, der Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Die Bundesregierung informiert über den aktuellen Stand zum Coronavirus auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Sprachen. Hier sind die wichtigsten Beschlüsse zusammengestellt. Sprachen: Englisch, Türkisch, Polnisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Rumänisch, Kroatisch, Bulgarisch, Ungarisch, Dari-Farsi, Chinesisch, Spanisch, Arabisch, Vietnamesisch, Albanisch, Russisch, Tigrinja und Tschechisch. Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert.

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Gute Nachrichten vom BaMF: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

In einer Entscheidung im Juni 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Praxis des BaMF unzulässig ist, die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate zu verlängern, wenn sich die zu Überstellenden im Kirchenasyl befinden und dieses trotz gescheitertem Dossierverfahren nicht beendet wird. Der Staat werde bei einem Kirchenasyl grundsätzlich weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen, wenn bekannt ist, wo sich die zu Überstellenden aufhalten. Bei offenen Kirchenasylen ist dies der Fall. Sich im Kirchenasyl Befindende können mithin nicht als flüchtig gelten. Doch nur unter der Voraussetzung, dass sie flüchtig sind, wäre eine Verlängerung der Überstellungsfrist berechtigt. Dieser Entscheidung zum Trotz blieb das BaMF bislang bei seiner Praxis. Nun aber rückt es von ihr ab, wie ein von ihm herausgegebenes Merkblatt zum Thema “Kirchenasyl” verdeutlicht. Für sich im Kirchenasyl Befindende ist dies eine positive Nachricht. Ihnen wird damit erspart, gerichtlich gegen die Verlängerung der Frist vorzugehen. Eine zeitnahe Beendigung von Kirchenasylen nach Fristablauf ist daher wieder möglich. In der Kirchenasylbewegung zeigt man sich hierüber erleichtert, zugleich bleibt Skepsis hinsichtlich der weiteren Handhabung des sog. “Dossierverfahrens” durch das BaMF. Während dieses anfänglich nach der entsprechenden Vereinbarung zwischen Bundesamt und den Kirchen häufig zur Revision von negativen Dublin-Entscheiden führte, werden mittlerweile

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Einladung zur START-Studie Gruppen zur Stressminderung für geflüchtete junge Menschen

Liebe Frau Schuhmacher-Godemann, wir haben bereits im Sommer diesen Jahres Kontakt mit Ihnen aufgenommen und möchten Sie nochmals auf unsere START-A1-Studie aufmerksam machen, in der wir “jugendlichen Flüchtlingen” eine Hilfestellung anbieten, die ihnen hilft, Krisen zu bewältigen, Stress zu reduzieren. Hierzu werden in einem Training über acht Wochen Übungen zur Stressregulation und Achtsamkeit sowie zur Emotionswahrnehmung angeboten und geübt. Unter anderem auch Entspannungs- und Stabilisierungstechniken. Dafür sind wir auf der Suche nach geflüchteten jungen Menschen im Alter von 13-17 Jahren, die gerne an unserer Studie teilnehmen möchten. Eine Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos. Zusätzlich bietet unsere Psychosomatik die START-Studie für junge Erwachsene im Alter von 18-23 Jahren an. Eine Voraussetzung für die Studie ist das Verständnis in Wort und Schrift in einer der folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Somali, Arabisch, Dari. Sollte es nötig sein, arbeiten wir mit Dolmetschern zusammen, damit mangelnde Deutschkenntnisse kein Hindernis darstellen. Sollte dies nötig sein, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir zu den einzelnen Terminen Dolmetscher hinzuziehen können. Wir hoffen mit unserer START-Studie auch Ihrer Einrichtung ein wenig Unterstützung durch erlernte Skills und Emotionsregulationsstrategien anbieten zu können und würden uns sehr über Ihre Unterstützung und einen Rückruf von Ihnen freuen. Meine Telefonnummer lautet 0176 31245112. Beide Flyer

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Keine Abschiebungen nach Syrien, keine Kooperation mit dem Assad-Regime!

Breites Bündnis fordert die Verlängerung des vollständigen Abschiebestopps nach Syrien / Keine Kooperation mit dem syrischen Folterregime Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie mehrere Landesinnenminister wollen den Abschiebungsstopp nach Syrien aufweichen. Sie ignorieren dabei völlig die dramatische Menschenrechtslage vor Ort: Syrien ist ein Folterstaat! Zudem wären Syrien-Abschiebungen ein verheerender erster Schritt der Normalisierung des Assad-Regimes. Abschiebungen nach Syrien sind nicht zu rechtfertigen, auch nicht von Straftätern und Gefährdern! In Syrien wird systematisch und flächendeckend gefoltert .Das ist durch zahlreiche Berichte der Vereinten Nationen und internationaler Menschenrechtsorganisationen umfangreich belegt. Die Syrien-Lageberichte des Auswärtigen Amtes bestätigen das. Aktuell stehen in Koblenz zwei ehemalige Beamte der syrischen Geheimdienste wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht. Der Prozess offenbart staatlich angeordnete, systematische Folter. Willkürliche Verhaftungen, Folter und Verschwindenlassen dauern in Syrien bis heute an. Rund Hunderttausend Menschen sind bis heute in Hafteinrichtungen des Assad-Regimes verschwunden. Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist eindeutig:“Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.” Dies gilt für alle Menschen. Selbst Gefährder und Straftäter dürfen keinem Staat ausgeliefert werden, in denen ihnen Folter droht. Terrorismus muss mit den Mittel des Rechtstaats bekämpft werden, nicht mit menschenrechtswidrigen Abschiebungen! Abschiebungen nach Syrien erfordern Kooperationen mit dem Assad-Regime. Aufgrund systematischer

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Video zu Corona-Virus-Überblick

Mitgeteilt von Stadt Krefeld: dass Corona immer noch gefährlich ist, wissen wir alle. Wir haben uns gedacht, wir machen mal einen Clip in neun Sprachen, die in unserer Stadt gesprochen werden. Wir haben im Text einige Infos rund um die gängigen Corona-Regeln verpackt. Wenn ihr aus der entsprechenden Sprach-Community kommt, gerne teilen Die Sprachen im Clip findet ihr wie folgt: 00:00 Arabisch 02:53 Bulgarisch 04:45 Englisch 06:30 Farsi 08:17 Französisch 10:24 Rumänisch 12:15 Russisch 14:30 Türkisch 17:38 Deutsch

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Online-Schulungen des Hessischen Flüchtlingsrates

Der Hessische Flüchtlingsrat bietet mittwochs um 18h Online-Schulungen zu verschiedenen Themen des Asyl- und Ausländerrechts an. Die Veranstaltungen finden jeweils am 2. und 4. Mittwoch eines Monats statt. Die Themen finden Sie hier. 2020-10 HFR online Schulungen 11-2020 Ablauf/Organisation: Wir arbeiten über das Programm „zoom“. Der Download des Programms auf PC oder Handy ist kostenlos und empfehlenswert. Alternativ kann man auch über den Internetbrowser an den Schulungen teilnehmen, wozu kein Programmdownload erforderlich ist. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die für alle Veranstaltungen gleichbleibenden Zugangsdaten lautet: https://us02web.zoom.us/j/83792326907?pwd=MGs5V1NBRXBhZkJQTHpjaTFVeklsUT09 Meeting-ID: 837 9232 6907 Passwort: 176617 Der Zutritt zum virtuellen Meetingraum wird jeweils einige Minuten vor Seminarbeginn möglich sein. Um einen störungsfreien Ablauf zu garantieren, werden die Mikrophone und Kameras aller Teilnehmer*innen bei Zutritt zum Seminar ausgeschaltet sein. Wir bitten darum, diese Einstellung nicht zu verändern. Fragen können während des Seminars jederzeit über die Chatfunktion an die Moderation gerichtet werden. Die Veranstaltungen sind kostenlos.

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