Online-Schulungen des Hessischen Flüchtlingsrates

Der Hessische Flüchtlingsrat bietet mittwochs um 18h Online-Schulungen zu verschiedenen Themen des Asyl- und Ausländerrechts an. Die Veranstaltungen finden jeweils am 2. und 4. Mittwoch eines Monats statt. Die Themen finden Sie hier. 2020-10 HFR online Schulungen 11-2020 Ablauf/Organisation: Wir arbeiten über das Programm „zoom“. Der Download des Programms auf PC oder Handy ist kostenlos und empfehlenswert. Alternativ kann man auch über den Internetbrowser an den Schulungen teilnehmen, wozu kein Programmdownload erforderlich ist. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die für alle Veranstaltungen gleichbleibenden Zugangsdaten lautet: https://us02web.zoom.us/j/83792326907?pwd=MGs5V1NBRXBhZkJQTHpjaTFVeklsUT09 Meeting-ID: 837 9232 6907 Passwort: 176617 Der Zutritt zum virtuellen Meetingraum wird jeweils einige Minuten vor Seminarbeginn möglich sein. Um einen störungsfreien Ablauf zu garantieren, werden die Mikrophone und Kameras aller Teilnehmer*innen bei Zutritt zum Seminar ausgeschaltet sein. Wir bitten darum, diese Einstellung nicht zu verändern. Fragen können während des Seminars jederzeit über die Chatfunktion an die Moderation gerichtet werden. Die Veranstaltungen sind kostenlos.

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Familienzusammenführung: Neue pauschale Fristsetzung der Neuvisierung

Das Auswärtige Amt hat zur Beantragung der Neuvisierung für die Familienzusammenführung, wenn Visa wegen der Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Reisebeschränkungen abgelaufen sind, folgenden Hinweis gegeben: Gemäß einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen wird die Frist zur Beantragung einer Neuvisierung pauschal für alle Auslandsvertretungen auf den 31.12.2020 gesetzt. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 08.09.2020 und auch für Antragstellende, deren Anträge auf Neuvisierung nach der bisherigen Regelung bereits verfristet gewesen wären. Weitere Informationen dazu im Corona-Newsticker von Pro Asyl.

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Broschüre zu Menschenhandel im Kontext von Flucht

Der AWO Bundesverband hat in Kooperation mit dem bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK e.V.) eine Broschüre zum Thema “Menschenhandel im Kontext von Flucht. Ein Leitfaden zur Unterstützung von Betroffenen” herausgegeben. Die Handreichung informiert über die Situation von Betroffenen von Menschenhandel im Kontext von Flucht in Deutschland. Die Rechte der Betroffenen, auch im Asylverfahren, werden übersichtsartig benannt. Im Anhang der Broschüre findet sich eine Übersicht der Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel, die für die Beratung und Begleitung von Betroffenen, aber auch für kollegiale Beratung bereitstehen. Die Broschüre kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

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Drei Beispiele von Integration

Arbeitsmarktintegration, Familiennachzug und ehrenamtliches Engagement: Um diese drei Themen geht es im Beitrag zur Interkulturellen Woche (IKW) der Willkommenskultur im Bistum Limburg und des Diözesancaritasverbands. Die Videos greifen das Motto der Interkulturellen Woche “Zusammen leben, zusammen wachsen” auf. Sie werden an drei verschiedenen Tagen – Sonntag, Mittwoch und Freitag – während der interkulturellen Woche vom 27.09.2020 bis zum 4.10.2020 auf dem Youtube-Kanal und der Facebookseite des Bistums Limburg veröffentlicht. Gefilmt wurden drei verschiedene Personen, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und als positive Beispiele für Integration gelten können. Zusätzlich gibt es zu jedem Video einen Begleittext sowie Fotos, die auf den Seiten des Bistums Limburg und des Diözesancaritasverbands abrufbar sind.

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Kirchenasyl – zwei erfreuliche Entwicklungen

Bereits vor den Sommerferien hatte das Bundesverwaltungsgericht darüber zu entscheiden, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) die Überstellungsfrist im Rahmen des Dublinverfahrens von sechs auf 18 Monate verlängern darf, wenn sich die zu überstellende Person im Kirchenasyl aufhält und dieses trotz eines gescheiterten Dossierverfahrens nicht beendet wird. Das Gericht kam zu dem klaren Schluss: Nein, das ist nicht rechtmäßig. Der Beschluss ist hier abrufbar. Es steht nun zu hoffen, dass die hessischen Verwaltungsgerichte dieser Entscheidung folgen werden. Dies muss aber nicht zwingend so sein, selbst wenn die dann getroffenen Entscheidungen keinen Bestand haben werden. Zu hoffen wäre auch, dass schon das BaMF diese Entscheidung bei seiner Praxis beherzigen und künftig überhaupt keine solchen Fristverlängerungen mehr vornehmen würde. Doch hier gibt es noch weniger einen Automatismus als bei den Verwaltungsgerichten. Dass dem BaMF jedes Mittel recht ist, um sich die Möglichkeit zu erhalten, eine Abschiebung doch durchzuführen, zeigte sich auch bei dem während des Lockdowns angewandten Trick, die Vollziehbarkeit der Überstellung auszusetzen und damit das Ablaufen der Frist für die Abschiebung zu verhindern. Das BaMF hat diese Aussetzung praktisch in jedem Dublin-Fall verfügt, obwohl sie tatsächlich nur dann rechtmäßig ist, wenn die Betroffenen Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt haben, mit dem

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Von BBC: Arbeitsmarktintegration in Deutschland

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, dass immer mehr Flüchtlinge Arbeit gefunden haben. Die Forscher untersuchten eine Gruppe von 8.000 Flüchtlingen, die zwischen 2013 und 2018 nach Deutschland kamen, und stellten fest, dass 49% innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Ankunft eine feste Anstellung finden konnten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im März neun Prozent aller Arbeitslosen in Deutschland Asylsuchende, überwiegend junge und männliche. Die Coronavirus-Pandemie seit März dürfte die Arbeitssuche erheblich erschwert haben. Studien zeigen auch, dass viele Flüchtlinge Fortschritte beim Erwerb von Deutschkenntnissen machen, eine Schlüsselmaßnahme für die Integration. Untersuchungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2020 ergaben, dass 44% der Flüchtlinge ihre Deutschkenntnisse als “gut” oder “sehr gut” einstuften. Im Jahr 2017 waren es 35% und in der ersten Umfrage im Jahr 2016 waren es nur 22%. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben festgestellt, dass viele Flüchtlinge, darunter 75% der Syrer, vor ihrer Ankunft in Deutschland in Hochschulgruppen in ihren Heimatländern waren. Einige Probleme der sozialen Integration bestehen jedoch weiterhin. Eine regelmäßige, von der Regierung unterstützte Umfrage im Jahr 2017 unter rund 5.700 Flüchtlingen, die zwischen Januar 2013 und Dezember 2016 nach Deutschland gekommen waren,

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