Angebot der Beratungs- und Interventionsstelle Frauen helfen Frauen MTK e.V, für ukrainische Kriegsflüchtlinge, ehrenamtliche Unterstützer*innen und Multiplikator*innen

Als im Main-Taunus-Kreis ansässige Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen sind wir eine erste Anlaufstelle für Frauen mit all ihren Anliegen. Wir sind die einzige Fachberatungsstelle zu häuslicher Gewalt im Kreis und beraten Frauen, die von psychischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind. Frauen wenden sich mit Partnerschaftskonflikten und bei Trennung und Scheidung an uns. Aufgrund des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine sind nach aktuellen Schätzungen der UN mittlerweile ca. 10 Mio. Menschen auf der Flucht. Es handelt sich überwiegend um allein reisende Frauen oder um Frauen mit ihren Kindern. Aus Erfahrungen anderer Kriege wissen wir, dass Flucht und Vertreibung für Frauen häufig ein erhöhtes Risiko für das Erleben von struktureller Gewalt ist. So können Frauen Opfer sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen werden oder sind im neuen Zufluchtsort dem Zugriff von Menschenhandel ausgesetzt. Aus neuesten Medienberichten in Berlin wissen wir, dass versucht wurde, ankommende Frauen abzugreifen, um sie in die Prostitution zu bringen. Im Hauptbahnhof Frankfurt werden Frauen per Schilder in ukrainischer Sprache davor gewarnt, mit Fremden mitzugehen. Im Rahmen unserer Arbeit reagieren wir pro-aktiv auf die neue Situation und können nachfolgende Bausteine erarbeiten bzw. bereits jetzt schon anbieten: – Unser Flyer wird auf Russisch und Ukrainisch übersetzt. Er wird

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Pilotprojekt Ärztliche Videosprechstunde

Nach wie vor besteht ein großer Mangel an Ärzt*innen, die Erfahrung mit der Behandlung und Beratung von Frauen und Mädchen haben, die von FGM betroffen sind. Lange Wartezeiten auf einen Termin, weite Anfahrtswege oder keine kompetente ärztliche Behandlung sind die Folge. Deshalb startet pro familia Hessen das Pilotprojekt „Ärztliche Videosprechstunde für Frauen und Mädchen, die von FGM betroffen sind und für Ärzt*innen und Fachkräfte aus dem pädagogischen und sozialen Bereich. Das Projekt wird finanziert vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Hier ein Flyer: FGM Online Sprechstunde Vom 5. August bis Dezember 2022 werden wöchentliche Videosprechstunden angeboten. Vier Ärzt*innen mit viel Erfahrung und Kompetenz zum Thema werden die Sprechstunden im Wechsel abdecken: Dr. Angelika Barth (niedergelassene Gynäkologin), Elisabeth Köhler (langjährige ehemalige Mitarbeiterin im Frankfurter Gesundheitsamt), Katharina Rohmert (pro familia Darmstadt) und Hannelore Sonnleitner-Doll (pro familia Frankfurt). In der Videosprechstunde erhalten betroffene Frauen und Mädchen Beratung und Antworten zu ihren Fragen und Anliegen. Betroffene können auf Wunsch anonym bleiben. Bei Bedarf werden Dolmetscher*innen hinzugezogen. Die Videosprechstunde ersetzt nicht die gynäkologische Untersuchung, Diagnose und Begutachtung, sondern ist eine Ergänzung zur gynäkologischen Behandlung. Die Sprechstunde soll eine Brücke bauen zwischen niedergelassenen Ärzt*innen und den betroffenen Frauen. Die Videosprechstunde ist auch konzipiert als Unterstützung

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PRO ASYL zum Chancen-Aufenthaltsrecht: Noch immer zu viele Hürden für eine dauerhafte Perspektive

PRO ASYL begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Chancen-Aufenthaltsrecht Langzeitgeduldeten eine Perspektive geben und Kettenduldungen vermeiden will. Doch Nachbesserungen sind nötig, sonst droht zum Beispiel eine Art Bleiberechtslotterie. „Um einen Paradigmenwechsel in der Asyl- und Migrationspolitik zu vollziehen, muss der Entwurf der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachgebessert und präzisiert werden“, sagt Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL. Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation PRO ASYL sind unter anderem folgende Nachjustierungen essentiell für eine erfolgreiche Regelung: Problematischer Stichtag 1. Januar 2022 Im Kabinettsentwurf ist weiterhin der 1. Januar 2022 als Stichtag für das Chancen-Aufenthaltsrecht vorgesehen. Da sich der Gesetzgebungsprozess aber unter anderem durch den Krieg in der Ukraine verzögerte, ist dieser Stichtag nicht mehr angebracht. Denn bei Inkrafttreten des Gesetzes werden mehr Menschen mindestens fünf Jahre lang in Deutschland leben als am 1. Januar 2022. Diese werden jedoch nicht vom Chancenaufenthaltsrecht profitieren dürfen. Noch besser wäre es, das Gesetz ganz zu entfristen, also keinen Stichtag festzulegen, um auch künftig Ketten-Duldungen zu vermeiden. „Identitätsklärung“ – drohender Flickenteppich bei der Umsetzung Eine große Hürde bei der Identitätsklärung ist oft die Beschaffung eines Passes. Und so droht auch mit dem heutigen Gesetzentwurf die Gefahr, dass praktische Probleme wie die Weigerung

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Jede Minute zählt: Vorgriffsregelung jetzt!

Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen – Landesausländerbeirat (agah-LAB) fordert die Landesregierung auf, eine Vorgriffsregelung zum geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht zu erlassen Der Vorsitzende der agah-LAB, Enis Gülegen sprach sich für einen hessischen Vorgriffserlass zu dem im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarten sogenannten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ aus. Das Chancen-Aufenthaltsrecht sieht vor, dass Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. “Diese Bleiberechtsregelung ist ein äußerst wichtiges und positives Signal. Dieses muss nun auf hessischer Ebenen von einem Vorgriffserlass flankiert werden, damit betroffene Menschen bereits jetzt eine Bleibeperspektive haben“ so der agah-Vorsitzende Enis Gülegen heute in Wiesbaden. “Andere Bundesländer haben solche Erlassregelungen längst vorgenommen. Warum nicht auch Hessen, ist nicht nachvollziehbar”, so Gülegen weiter. „Es muss jetzt gehandelt werden!“ mahnte Gülegen. „Sonst werden womöglich Tatsachen geschaffen und Menschen werden abgeschoben, die nur einige Wochen später vom Chancen-Aufenthaltsrecht profitiert hätten“. Die agah-LAB ist der Dachverband von über 80 gewählten kommunalen Ausländerbeiräten in Hessen. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. die politische Interessenvertretung von Menschen mit Migrationsgeschichte auf Landesebene, die Koordination und Unterstützung der Arbeit der kommunalen

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Bundesinnenministerium informiert: Ukrainische ID-Card wird als Passersatz befristet anerkannt

Bundesministerium des Innern und für Heimat Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere Vom 17. März 2022 Mit nachfolgender Allgemeinverfügung wird auf Grund des § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 71 Absatz 6 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBI. I S. 2467) geändert worden ist, und nach § 41 Absatz 3 Satz 2 und § 41 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBI. I S. 2154) geändert worden ist, bekannt gemacht: Die in der folgenden Auflistung genannte Identitätskarte (ID-Card) der Ukraine wird hiermit zeitlich befristet als Passersatz anerkannt. Entgegenstehende frühere Entscheidungen werden aufgehoben. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Sie tritt am 23. Februar 2023 außer Kraft.

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Verteilung der aus der Ukraine Vertriebenen auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels

Zuweisungsverfahren von Geflüchteten aus der UKR A. Sachstand • Das Zugangsgeschehen von Vertriebenen aus der UKR hält ungebrochen und heterogen an. Dies führt zu einer deutlichen Belastung von Ländern (z.B. HH und BE). • Das bisherige Pledging-System, bei dem die Länder freie Unterbringungskapazitäten melden, beruht auf Freiwilligkeit der Länder. Die Bereitschaft der Länder zur Meldung von Unterbringungskapazitäten nimmt jedoch immer mehr ab. • Um eine Überlastung von einzelnen Ländern zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Bund die von ihm über die KM-UKR (BAG) koordinierbaren Züge und Busse nicht mehr nach Freiwilligkeit, sondern nach der Leistungsfähigkeit der Länder verteilt. • Ab Mittwoch, den 16. März 2022, sollen planbare Busse und Züge1 auf die Länder, die nach der tagesaktuell durch das BAMF ausgewerteten EASY-Übersicht für das Her-kunftsland UKR im aktuellen Monat ihre jeweilige EASY-Quote noch nicht erreicht ha-ben, verteilt werden. • Die Organisation der bekannten und planbaren grenzüberschreitenden Beförderungen soll mit der Bundespolizei abgestimmt werden. • In Länder, die ihre EASY-Quote für UKR übererfüllt haben, werden nach Möglichkeit keine weiteren Busse und Bahnen gelenkt. • Der Bund bemüht sich, die stark belasteten Länder weiterhin durch von der KM-UKR (BAG) koordinierte Bustransfers in andere Länder zu entlasten. • Die Buchung auf EASY2

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