Von BBC: Arbeitsmarktintegration in Deutschland

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, dass immer mehr Flüchtlinge Arbeit gefunden haben. Die Forscher untersuchten eine Gruppe von 8.000 Flüchtlingen, die zwischen 2013 und 2018 nach Deutschland kamen, und stellten fest, dass 49% innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Ankunft eine feste Anstellung finden konnten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im März neun Prozent aller Arbeitslosen in Deutschland Asylsuchende, überwiegend junge und männliche. Die Coronavirus-Pandemie seit März dürfte die Arbeitssuche erheblich erschwert haben. Studien zeigen auch, dass viele Flüchtlinge Fortschritte beim Erwerb von Deutschkenntnissen machen, eine Schlüsselmaßnahme für die Integration. Untersuchungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2020 ergaben, dass 44% der Flüchtlinge ihre Deutschkenntnisse als „gut“ oder „sehr gut“ einstuften. Im Jahr 2017 waren es 35% und in der ersten Umfrage im Jahr 2016 waren es nur 22%. Experten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben festgestellt, dass viele Flüchtlinge, darunter 75% der Syrer, vor ihrer Ankunft in Deutschland in Hochschulgruppen in ihren Heimatländern waren. Einige Probleme der sozialen Integration bestehen jedoch weiterhin. Eine regelmäßige, von der Regierung unterstützte Umfrage im Jahr 2017 unter rund 5.700 Flüchtlingen, die zwischen Januar 2013 und Dezember 2016 nach Deutschland gekommen waren,

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Handreichung zu “Trauma und Arbeitsmarktintegration”

Die Handreichung “Trauma und Arbeitsmarktintegration” von dem Hessischen Flüchtlingsrat beschäftigt sich mit Auswirkungen traumatischer Erlebnisse auf die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Sie richtet sich sowohl an Mitarbeiter*innen von Behörden als auch ehren- und hauptamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten Engagierte. Sie ist in gedruckter Form über die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates beziehbar oder kann einfach über dessen Internetseite heruntergeladen werden.

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Aktualisierte Informationen über Italien als Zielland für Abschiebungen

Es wird seit Juni wieder im Rahmen des Dublin-Verfahrens abgeschoben. Damit Geflüchtete, bei denen die Rückführung in ein anderes EU-Land nicht verhindert werden kann, zumindest nicht völlig unvorbereitet dort ankommen, hat das Rafaelswerk unterschiedliche Informationsblätter für die diversen Zielländer erstellt und diese unter dem Motto “Zumindest nicht ohne Information” veröffentlicht. Das Infoblatt zu Italien wurde im Juni überarbeitet. Die neue Version, die über diesen Link heruntergeladen werden kann, enthält allerdings leider keine speziellen Informationen zur Covid-19-Situation.

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Aktuelle Situation Familiennachzug

Der Familiennachzug ist seit dem 01.07.2020 wieder möglich. Der Antrag auf Neuvisierung muss, wie dort ebenfalls geschildert, innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Möglichkeit der Neuvisierung auf der Internetseite der zuständigen Botschaft gestellt werden. Die Botschaften haben den entsprechenden Hinweis nicht zeitgleich und zudem teilweise recht versteckt auf ihren Seiten platziert. Einen Überblick zu bewahren fällt daher schwer. Pro Asyl hat jedoch die bereits bekannten Fristen im “Corona-Newsticker” veröffentlicht. Bisher sind Fristen der Auslandsvertretungen in folgenden Ländern genannt worden: Türkei: bis 31.07.2020 Libanon: bis 03.08.2020 Afghanistan (bzw. Islamabad und Neu Delhi für Personen mit Wohnsitz in Afghanistan): bis 08.08.2020 Pakistan: bis 08.08.2020 Indien: bis 13.08.2020 Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ist der ursprüngliche Antrag bei einer anderen als den aufgeführten Botschaften gestellt worden, sollte der Corona-Newsticker regelmäßig gecheckt werden oder die entsprechende Internetseite der Botschaft, die über diese Seite des Auswärtigen Amts erreicht werden kann.

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Mehrsprachiges Corona-Krisen-Telefon der Psychosozialen Beratungsstelle für Flüchtlinge der Uni Frankfurt

Für viele Geflüchtete sind die jüngsten Entwicklungen um das Corona-Virus von großer Belastung. Der Zugang zu objektiven Informationen ist erschwert, in den Unterkünften herrschen ungünstige Voraussetzungen zur Umsetzung von Quarantäne und es besteht bereits im Vorfeld eine Vielzahl psychischer Belastungsfaktoren. Wir möchten in Form einer telefonischen Beratung einen ersten unterstützenden Schritt unternehmen. Dabei sollen Informationen zu den aktuellen Auflagen, Ansteckungsvorbeugung und Hinweise zur Strukturierung des Alltags weitergegeben werden. Aktuell werden wir die Beratung auf Paschto, Farsi/Dari, Englisch sowie auf Arabisch anbieten können. Die Beratung wird im Regelfall über einen Rückruf erfolgen. Bitte weisen Sie Klient*innen, Sozialarbeiter*innen und Behörden auf diese Möglichkeit hin. Gerne können Sie die Informationen über den folgenden Link finden: www.uni-frankfurt.de/corona_refugees    //  Tel: 069 798 25366 Kontakte: Schahryar Kananian, Prof. Ulrich Stangier Psychosoziale Beratungsstelle für Flüchtlinge Zentrum für Psychotherapie der Goethe-Universität Frankfurt Tel: 069 798 25366 Email: pbf@psych.uni-frankfurt.de

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