Aktuelle Situation Familiennachzug
Der Familiennachzug ist seit dem 01.07.2020 wieder möglich. Der Antrag auf Neuvisierung muss, wie dort ebenfalls geschildert, innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Möglichkeit der Neuvisierung auf der Internetseite der zuständigen Botschaft gestellt werden. Die Botschaften haben den entsprechenden Hinweis nicht zeitgleich und zudem teilweise recht versteckt auf ihren Seiten platziert. Einen Überblick zu bewahren fällt daher schwer. Pro Asyl hat jedoch die bereits bekannten Fristen im “Corona-Newsticker” veröffentlicht. Bisher sind Fristen der Auslandsvertretungen in folgenden Ländern genannt worden:
- Türkei: bis 31.07.2020
- Libanon: bis 03.08.2020
- Afghanistan (bzw. Islamabad und Neu Delhi für Personen mit Wohnsitz in Afghanistan): bis 08.08.2020
- Pakistan: bis 08.08.2020
- Indien: bis 13.08.2020
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ist der ursprüngliche Antrag bei einer anderen als den aufgeführten Botschaften gestellt worden, sollte der Corona-Newsticker regelmäßig gecheckt werden oder die entsprechende Internetseite der Botschaft, die über diese Seite des Auswärtigen Amts erreicht werden kann.