Online-Stellenbörse für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Europäische Kommission will Geflüchtete aus der Ukraine künftig besser bei der Online-Jobsuche unterstützen. Dafür hat sie den sogenannten EU-Talentpool gestartet. Bei diesem Pilotprojekt können Arbeitssuchende, nachdem sie ihre Registrierung abgeschlossen haben, ihren Lebenslauf im EU-Talentpool hochladen. Das Angebot ist auf Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar und enthält mehr als drei Millionen Stellenangebote. Weitere Informationen sind hier zu finden.     (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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Relaunch der Internetseite menschen-wie-wir.de

Die von der Diakonie Hessen und den beiden evangelischen Landeskirchen in Hessen verantwortete Seite menschen-wie-wir.de hat einen Relaunch bekommen. Die Informationen sind nun in einzelne Themenfelder untergliedert, die über Kacheln auf der Startseite angeklickt werden können. Besonders ist hier das Themenfeld “Service” hervorzuheben, bei dem u. a. rechtliche Informationen und Fachinformationen abgerufen werden können.   Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN

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Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen in ukrainischer Sprache

Geflüchtete aus der Ukraine, die in Deutschland angekommen sind, werden mit vielen Fragen konfrontiert, z.B.: Wie finde ich einen passenden Vertrag für mein Handy? Was mache ich, wenn ich eine Rechnung bekomme, obwohl ich nichts gekauft habe? Was tun, wenn gekaufte Ware kaputt ist oder nicht funktioniert? Die Verbraucherzentrale Hessen bietet daher ab sofort kostenfreie Informationen und Beratung in ukrainischer Sprache rund ums Ankommen und Leben in Deutschland an, entweder telefonisch unter 069-940 246 (montags von 10 bis 13 Uhr) oder über den Messengerdienst Viber unter 0151- 65052525. Nähere Informationen zu dem Angebot sind auf dieser Seite zu finden, die auch auf Ukrainisch abrufbar ist. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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EuGH stärkt das Recht auf Familiennachzug erneut

Bereits im Jahr 2018 urteilte der EuGH in einer richtungsweisenden Entscheidung, dass Kinder auch dann den Anspruch auf Familiennachzug behalten, wenn sie während des Asylverfahrens volljährig werden. Diese Entscheidung befand sich allerdings im Widerspruch zu deutschem nationalem Recht (§ 36 AufenthG) und zur diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Daher legte dieses dem EuGH einen entsprechenden Fall erneut zur Entscheidung vor. Der EuGH blieb bei seiner ursprünglichen Entscheidung: Ein Kind, das Asyl in einem EU-Staat beantragt, verliert seinen Anspruch auf Familiennachzug nicht, wenn das Asylverfahren sich über seinen 18. Geburtstag hinauszieht. Entscheidend ist allein, ob das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung minderjährig war. Der EuGH stärkte darüber hinaus in einer anderen Fallkonstellation das Recht auf Familiennachzug: Auch ein Asyl begehrender Elternteil verliert nicht den Anspruch darauf, ein Kind im Rahmen des Familiennachzugs in die EU zu holen, wenn das Kind vor Abschluss des Asylverfahrens des Elternteils volljährig wird. Entscheidend ist hier ebenfalls ausschließlich, dass das Kind im Zeitpunkt der Asylantragstellung des Elternteils minderjährig war. Eine ausführlichere Darstellung der Entscheidungen des EuGH findet man bei Pro Asyl. Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN

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Start des Ukraine-Förderprogramms der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: die wichtigsten Informationen finden sich auch unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ehrenamt-hilft-gemeinsam-uberblick/ Am 20.07.22 geht EHRENAMT HILFT GEMEINSAM – ankommen, mitmachen, Gesellschaft gestalten an den Start. Mit dem Förderprogramm möchten wir das Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine in seiner ganzen Breite unterstützen. Damit möglichst viele Vereine, Institutionen und Netzwerke von dem Angebot erfahren, brauchen wir Ihre und eure Hilfe! Nutzen Sie und nutzt gerne Newsletter, Social-Media-Kanäle, Veranstaltungen und andere Gelegenheiten, um in Ihren und euren Netzwerken auf das Programm aufmerksam zu machen. Angehängt ist ein PDF, in dem Grafiken und die Pressemitteilung verlinkt sowie Textbausteine hinterlegt sind. Anträge können bis zum 1. September 2022 eingereicht werden. Vielen Dank schon jetzt für die Unterstützung! Bei Fragen steht unsere Projektleitung Philipp Berg unter hallo(at)d-s-e-e.de gern zur Verfügung.

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Stipendien im Hessenfonds – Ausschreibungsrunde ist gestartet für…

… geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler … verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat  im Rahmen des HessenFonds  die nächste Förderrunde  (Oktober 2022 bis September 2023) eröffnet: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge (deutschsprachige Version) und https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge/hessenfonds-for-refugees (englischsprachige Version) Förderrunde für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  (Förderbeginn am 01.10.2022 bis 30.09.2023) Grundvoraussetzung (siehe Ausschreibung): Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. An einer hessischen Hochschule eingeschrieben bzw. wissenschaftlich tätig Förderrunde für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderbeginn am 01.10.2022 bis 30.09.2023 – Abweichung in Ausnahmefällen möglich) Grundvoraussetzung (siehe Ausschreibung): Ab dem Jahr 2022 können im HessenFonds zusätzlich Wissenschaftler/-innen und Promovierende, die in ihren Heimatländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden bzw. bedroht sind, nominiert werden. Diese müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden und müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland oder in einem Drittstaat aufhalten. Wichtig ist, dass sich Interessierte und Beratende direkt mit den jeweiligen Hochschulen (International Offices) in Verbindung setzen, die internen Bewerbungsfristen werden von den Hochschulen festgelegt. Anbei eine Liste

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Studienvorbereitung und Sprachkurse für Geflüchtete an der Hochschule RheinMain im WS 22/23

Die nächste Bewerbungsphase des studienvorbereitenden Programms für Geflüchtete an der Hochschule RheinMain im Wintersemester 2022/23 beginnt am 21. Juni 2022. Unten finden Sie das Programm in Kürze zusammengefasst. Ein Flyer mit den wichtigsten Informationen ist angehängt. Start@HSRM ist ein Programm, welches hochqualifizierte Geflüchtete auf ein Studium in Deutschland vorbereitet. In diesem Programm besuchen die Lernenden Intensiv-Deutschkurse, Lehrveranstaltungen und nehmen an qualifizierenden Workshops teil. Die Teilnehmenden werden durch das Projektbüro zu ihren Perspektiven beraten und bis zum Studien- oder Ausbildungsanfang begleitet. Ergänzend existiert ein soziales Rahmenprogramm, das die Teilnehmenden in den Studierendenalltag neben der Hochschule einführt. Die Teilnahme an „Start@HSRM“ ist kostenfrei. Zielgruppe Das Programm richtet sich an studieninteressierte Geflüchtete mit direkter oder indirekter Hochschulzugangsberechtigung. Außerdem müssen die Bewerbenden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder besser vorweisen. Programmziele Die Teilnehmenden werden dazu befähigt, erfolgreich an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilzunehmen und gut vorbereitet ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland aufzunehmen. Anmeldeverfahren Link zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung: https://hs-rm.webex.com/hs-rm/j.php?MTID=m4c91d30fdc91465053eb0a55f7605ef6 Weitere Informationen finden Sie im Flyer und auf der Webseite.

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Online-Jobbörse für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Stadt Taunusstein hat eine Online-Jobbörse geschaffen für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier können Jobangebote eingetragen und gesucht werden. Ursprünglich für die Taunus-Region gedacht umfasst das Angebot an Stellen mittlerweile auch solche aus Frankfurt und Darmstadt. Das Portal kann natürlich auch von anderen Geflüchteten als solchen aus der Ukraine genutzt werden. Sollte es zu einer nicht sachlich begründeten Ablehnung einer Bewerbung einer nicht aus der Ukraine geflohenen Person kommen, würde dies immerhin gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Geflüchtete aus der Ukraine haben allerdings den Vorteil, dass die Seite und die dort aufgeführten Jobangebote nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Ukrainisch und Russisch abrufbar sind. Das Portal ist hier zu finden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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