GEAS in Kraft getreten

Am Freitag, den 12.06.2026, ist nun also GEAS in Kraft getreten: das gesamteuropäische Asylsystem. Mit ihm soll eine EU-weit einheitliche Durchführung von Asylverfahren gewährleistet werden. Dies schließt eine gleichmäßige „Lastenverteilung“ ein, es soll also damit verhindert werden, dass nur wenige EU-Staaten Geflüchtete aufnehmen. Die damit verbundenen Herausforderungen sollen nun vielmehr solidarisch geschultert werden. Dieses Ziel ist aber, noch ehe es überhaupt in Kraft getreten ist, schon in Frage gestellt worden. Bereits von der alten Regierung in Ungarn etwa, aber mittlerweile auch von der neuen.

GEAS steht aber vor allem für erhebliche Verschärfungen im Asylrecht. Die Möglichkeit, überhaupt ein Asylverfahren innerhalb der EU zu durchlaufen, wird stark eingeschränkt. Eine gute Übersicht über die mit GEAS kommenden Änderungen verschafft eine von Constantin Hruschka, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, verfasste Zusammenfassung, die beim Mediandienst Integration abrufbar ist.

(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)