Informationsschreiben zu Krankenbehandlungsschein

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat AsylbewerberInnen, die nicht unter die Krankenversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse fallen, mit beigefügtem Schreiben über die Regelungen und Vorgehensweisen im Behandlungsfall sowie die Abholzeiten für Behandlungsscheine informiert. Dabei wurde versucht dies in möglichst leichter Sprache bei gleichzeitiger Rechtssicherheit zu formulieren. Vielen Dank an die Amtsleiterin Frau Melzer für die Weiterleitung.