Informationen zu ausländerrechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise

Keine Zustellung ablehnender Bescheide bis Ostern mit Ausnahme von Dublin-Bescheiden

Das BamF hat Folgendes angekündigt: Bis Ostern werden wegen der Corona-Pandemie keine Bescheide zugestellt, mit denen Anträge als einfach oder offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Auch Unzulässigkeits-Bescheide nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 AsylG (u.a. Bescheide wegen internationalen Schutzes in Europa oder bei Folge- und Zweitanträgen) werden bis dahin nicht zugestellt. Weiterhin zugestellt werden dagegen Entscheidungen im Dublin-Verfahren, da die Rücküberstellungsfrist mit der Zustimmung des eigentlich zuständigen Mitgliedstaates zur Rücknahme zu laufen beginnt. Ob gegen einen Dublin-Bescheid gerichtlich vorgegangen werden sollte, muss genau geprüft werden. Das BamF ist dazu übergegangen, bei Klageverfahren die Rücküberstellungsfrist auszusetzen. Diese setzt dann erst wieder nach Abschluss des Verfahrens ein. Dublin-Abschiebungen sind wegen der Pandemie aktuell aber ohnehin ausgesetzt. Solange sich daran nichts ändert, könnte also ohne Klageverfahren die Rücküberstellungsfrist einfach ablaufen. Ob es gleichwohl sinnvoll sein könnte, eine Klage anzustreben, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Hier sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt oder Rücksprache gehalten werden mit der Verfahrensberatungsstelle des Sozialbüros und des Dekanats. Bei diesem sollte die Kontaktaufnahme unbedingt telefonisch erfolgen. Für persönliche Vorsprachen ist die Beratungsstelle gegenwärtig geschlossen.

Licht und Schatten in BMI-Erlass zum Aufenthaltsrecht in der Pandemie

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Runderlass herausgegeben, der zur Entlastung der Ausländerbehörden während der Corona-Pandemie führen soll. Hierbei führt der Erlass weitgehend zu vorteilhaften Regelungen für die betroffenen ausländischen Staatsbürger. Z. B. ist ausländischen Personen, die sich nicht in Deutschland aufhalten, aber aufgrund gestrichener Flugverbindungen nicht in der Lage sind, innerhalb von sechs Monaten zurückzukehren, und damit eigentlich ihre Aufenthaltsberechtigung verlieren würden, eine großzügige Fristverlängerung zu gewähren. Ebenso wird in dem Erlass klargestellt, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld keiner negative aufenthaltsrechtliche Wirkung entfalten kann. Negativ fällt dagegen ins Gewicht, dass der Erlass vorsieht, bei Fällen, in denen absehbar das Aufenthaltsrecht z. B. wegen Arbeitsplatzverlust wegfällt, die Ausreisepflicht rigoros durchzusetzen (im Rahmen des Möglichen). Für Personen, die eine Beschäftigungsduldung haben und aufgrund der Krise nun die Arbeit verlieren, könnte dies verheerend sein.

Mögliche Auswirkungen des Abschiebestopps

Momentan sind vor allem Rückführungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens aufgrund der Corona-Pandemie offiziell ausgesetzt. Abschiebungen in Länder außerhalb der EU sind aber, wie eine vom Auswärtigen Amt erstellte Übersicht zeigt, in der jetzigen Situation ebenfalls kaum bis gar nicht möglich (so übrigens auch nach Afghanistan). Sanktionen und Nachteile, denen Geflüchtete unterliegen, weil sie angeblich ihre eigene Abschiebung verhinderten, müssten daher jetzt aufgehoben werden. Denn dass die Abschiebungen jetzt nicht stattfinden, findet ganz sicher keinen Grund mehr in einem von ihnen irgendwie zu vertretenden Verhalten. Dementsprechend müssten so begründete Kürzungen der Bezüge nach dem AsylbLG ebenso beendet werden wie Nachtzeitverfügungen, also die Verpflichtung, sich zwecks Abschiebung von 0 Uhr bis 6 Uhr im Zimmer aufzuhalten.

Familiennachzug und Corona-Pandemie

Auch auf den Familiennachzug wirkt sich die Pandemie aus. Bereits am 19.03.2020 wies Pro Asyl im Newsticker zur Corona-Krise darauf hin, dass das Visumverfahren bei vielen deutschen Auslandsvertretungen und in Folge davon auch der Familiennachzug ausgesetzt sei. Ob eine Auslandsvertretung noch für den Publiukumsverkehr geöffnet ist bzw. inwieweit sie noch Visaanträge entgegennimmt, ist auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung zu prüfen. Die Internetseiten aller Auslandsvertretungen sind auf dieser Seite des Auswärtigen Amts gelistet.