“Duldung light” – ein typisches Beispiel

Der AK Asyl Friedrichsdorf hat eine Pressemitteilung herausgegeben zum Fall eines Afghanen, der ein Arbeitsverbot im Rahmen der sog. “Duldung light” erhalten hat. Der Fall ist zum einen typisch für die Praxis des Regierungspräsidiums, verstärkt die “schlechte Duldungsform” zu verhängen. Zum anderen macht er aber auch besonders sprachlos, weil der Betroffene im Bereich der Altenpflege tätig war, also in eben dem Sektor, für den händeringend engagierte Mitarbeitende gesucht werden. Es wurde mittlerweile eine Petition für ihn beim hessischen Landtag eingereicht.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier abrufbar.