2025 weniger Asylbewerberleistungen
In der Flut negativer Nachrichten, mit der Engagierte im Bereich der Arbeit mit Geflüchteten aktuell überschwemmt werden, ist eine weitgehend untergegangen. Während das sog. Sicherheitspaket der Bundesregierung nämlich bei der Abstimmung im Bundesrat keine Mehrheit fand, war dies bei einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht der Fall. Diese regelt die Entwicklung der Höhe der Sozialleistungen im kommenden Jahr.
In ihrer Folge wird es für Bürgergeld und Grundsicherung zu einer „Nullrunde“ kommen, d. h. sie werden auf dem aktuellen Niveau verbleiben. Zwar soll eine Neuberechnung ergeben haben, dass sie eigentlich zu hoch seien. Eine Absenkung verhindert jedoch eine gesetzliche Regelung im SGB XII. Diese soll wiederum aber nicht für Leistungen nach dem AsylbLG gelten. Deshalb werden diese 2025 noch geringer sein, als sie es ohnehin schon sind.
Neben der Benachteiligung durch die Einführung der Bezahlkarte droht Menschen im Asylverfahren und Geduldeten 2025 demnach auch noch eine Kürzung ihrer finanziellen Mittel. Die Schere zwischen den AsylbLG-Leistungen und den Leistungen nach SGB II und XII klafft damit noch weiter auseinander. Mit der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfte das zwar schwerlich zusammenpassen, aber es passt immerhin ins Bild einer Politik, die zunehmend Grundrechte kaum noch achtet.
Ausführliche Informationen hierzu, einschließlich Nachweise, sind bei Pro Asyl zu finden.
(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)