HessenFonds – 18. Auschreibungsrunde für Geflüchtete und Verfolgte
Mit der Bitte um Weiterleitung – With the request for forwarding to interested parties
Stipendien im HessenFonds – Ausschreibungsrunde ist gestartet
Für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) hat im Rahmen des HessenFonds die nächste Förderrunde (Oktober 2024 bis September 2025) eröffnet. Alle Informationen zur aktuellen Ausschreibung finden Sie hier:
https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge (deutschsprachige Version) und
https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge/hessenfonds-for-refugees (englischsprachige Version)
Förderlinie für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderzeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025)
Voraussetzungen der Förderlinie (siehe Ausschreibung):
- Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling
- Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. (Diese Zeiträume können in bestimmten Fällen bei Zeiten der Kindererziehung in den letzten Jahren auf bis zu sechs Jahre seit dem Asylantrag und bis zu 7 Jahre Aufenthalt in Deutschland verlängert werden).
- An einer hessischen Hochschule eingeschrieben bzw. wissenschaftlich tätig
Förderlinie für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderzeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025 – Abweichung in Ausnahmefällen möglich)
Voraussetzungen der Förderlinie (siehe Ausschreibung):
- Ab dem Jahr 2022 können durch den HessenFonds zusätzlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende, die in ihren Herkunftsländern aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden oder bedroht sind, nominiert werden.
- Sie müssen ebenfalls durch eine hessische Hochschule nominiert werden und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung im Herkunftsland oder in einem Drittstaat aufhalten.
Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit den International Offices der jeweiligen Hochschule in Verbindung. Die Bewerbungsfristen werden intern von den Hochschulen festgelegt.
Folgend finden Sie eine Liste mit möglichen Kontaktlinks der Hochschulen zu Antragsfristen und Informationen zum Bewerbungsverfahren: