Ersatz für Ausbildungsduldung beschlossen – mit erheblichen Mängeln

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet wurde am 23.06.2023 im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das nicht zuletzt den Ersatz der Ausbildungsduldung durch ein eigenes Aufenthaltsrecht vorsieht. Dieser prinzipiell zu begrüßende Schritt erweist sich jedoch bei näherer Betrachtung als problematisch, wie beim Hessischen Flüchtlingsrat nachzulesen ist. Wenn nicht dringend erforderliche Änderungen vorgenommen werden, dürfte der neue Aufenthaltstitel viele Betroffene schlechter stellen als die Ausbildungsduldung.

 

(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)