Änderungen im SGB II ab dem 01.07.2023

Am 01.07.2023 sind diverse Änderungen im SGB II in Kraft getreten. So wurden z. B. Freibeträge erhöht, aber auch Anreizsysteme für die Arbeitsaufnahme verbessert. Eine komplette Übersicht über die ab Juli geltenden Bestimmungen sowie über die bereits am 01.01.2023 in Kraft getretenen ist hier zu finden.

 

(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)