Landesaufnahmeprogramm für afghanische Familienangehörige gestartet
Am 15.06.2023 ist das Online-Antragsverfahren für das hessische Landesaufnahmeprogramm gestartet. Das Programm soll die Aufnahme gefährdeter afghanischer Familienangehöriger durch bereits in Hessen lebende Verwandte ermöglichen.
Dabei müssen antragstellenden Angehörigen aus eigener Kraft oder durch die Hilfe Dritter in der Lage sein, den Lebensunterhalt der aufzunehmenden Personen zu sichern. Hierfür muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Ihr Umfang ist allerdings eingeschränkt, um die Belastung für die Aufnehmenden zu begrenzen. So sind die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgenommen. Außerdem übernimmt das Land die Flugkosten.
Insgesamt sollen 1.000 Personen über das Programm aufgenommen werden. Begünstigt wird die Aufnahme von Ehepartner*innen, Verwandten ersten und zweiten Grades sowie deren Ehepartner*innen und minderjährigen Kinder, die sich in Afghanistan oder in einem der Anrainerstaaten (China, Iran, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) aufhalten.
Organisiert wird das Antragsverfahren durch das Regierungspräsidium Gießen. Alle Informationen zum Landesaufnahmeprogramm, die Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie den Antrag selbst finden Interessierte auf der Homepage des RP. Darüber hinaus bietet die Behörde unter 0641-303 2299 eine telefonische Beratung an.
(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)