Änderungen bei der Fahrtkostenerstattung zu Integrationskursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat darauf hingewiesen, dass künftig in der Regel nur noch die Fahrtkosten zu Integrationskursen erstattet werden, die bei Nutzung des 49 €-Tickets anfallen. Besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Sozialtickets, wie es in Hessen ja tatsächlich geplant ist, werden Kosten dann nur in der Höhe erstattet, die bei dessen Nutzung anfallen.

Ausnahmen von dieser Regelung kommen nur in sehr speziellen Fällen in Betracht, u. a. z. B. dann, wenn aufgrund einer Behinderung oder besonderer widriger Gegebenheiten der Kursort nur bei Nutzung eines PKW erreicht werden kann.

Das Schreiben, in dem das BAMF über diese neue Regelung informiert, ist hier abrufbar.

 

 

(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)