Verfahren bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine & Wie können wir helfen

Die EU hat die Anwendung der Massenzustromsrichtlinie beschlossen. Aus der Ukraine Geflüchtete sollen ohne Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG beantragen können. Damit einher geht Zugang zu Asylbewerberleistungen und Krankenversorgung, aber auch zum Arbeitsmarkt und zu Bildung. Die genaue Umsetzung ist noch nicht abgeschlossen, laut Hessischem Innenministerium aber für die Woche zu erwarten.

Geflüchtete aus der Ukraine, die im MTK ankommen oder schon hier sind, sollen sich bei der Ausländerbehörde melden. Die Anlaufstellen und Vorgehensweise finden Sie hier: https://www.mtk.org/Krieg-in-der-Ukraine-10192.htm

Weitergehende Informationen finden Sie auch hier:

https://innen.hessen.de/hessen-hilft-ukraine (teilweise auch auf Ukrainisch)

https://fr-hessen.de/2022/03/07/informationen-zur-einreise-in-die-eu-und-nach-deutschland-fuer-ukrainische-staatsangehoerige/

Wie können wir helfen:

Um den Menschen in den Grenzregionen zur Ukraine und in der Ukraine zu helfen, bitten die Wohlfahrtsverbände derzeit vor allem um Geldspenden. Dadurch kann gezielt Benötigtes besorgt werden. Diverse Spendenkonten der verschiedenen Organisationen finden sich hier: https://www.mtk.org/Krieg-in-der-Ukraine-10192.htm

Gerade ehrenamtliche Unterstützung wird bei der Aufnahme und Begleitung der Menschen in den nächsten Wochen und Monaten unerlässlich sein. Der persönliche Kontakt und vertrauensvolle Austausch macht Ankommen erst möglich. Wer sich ehrenamtlich engagieren kann und möchte, kann sich gerne an den Runden Tisch wenden (Martina Bickmann, Mobil: 0157-32088695, E-mail: martina.bickmann(at)dekanat-kronberg.de) oder direkt bei den kommunalen Koordinatoren, den Asylkreisen in der Kommune oder beim Kreis. Infos zu Anlaufstellen finden Sie hier: https://www.fluechtlinge-mtk.de/.