Hessische Landesregierung: Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit
Auch im Jahr 2021 unterstützt das Land Hessen Vereine mit existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen.
- Wer kann einen Antrag stellen?
- Was sind die Voraussetzungen für das Förderprogramm “Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit”?
- Was ist der ideelle Bereich eines Vereins?
- Was ist der Bereich der Vermögensverwaltung?
- Was ist der Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs?
- Wohin muss ich mich wenden?
- Kann ich neben der Vereinshilfe auch Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe beantragen?
- Muss ich den Zuschuss ggfs. zurückzahlen?
- Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
- Ich habe bereits Vereins- und Kulturhilfe beantragt und erwarte nun zusätzlich Versicherungsleistungen. Muss ich die Hilfe zurückzahlen?
- Muss ich den Erhalt der Förderung versteuern?
Alle Fragen sind hier geantwortet.