Hessische Landesregierung: Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit

Auch im Jahr 2021 unterstützt das Land Hessen Vereine mit existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen.

  • Wer kann einen Antrag stellen?
  • Was sind die Voraussetzungen für das Förderprogramm “Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit”?
  • Was ist der ideelle Bereich eines Vereins?
  • Was ist der Bereich der Vermögensverwaltung?
  • Was ist der Bereich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs?
  • Wohin muss ich mich wenden?
  • Kann ich neben der Vereinshilfe auch Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe beantragen?
  • Muss ich den Zuschuss ggfs. zurückzahlen?
  • Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
  • Ich habe bereits Vereins- und Kulturhilfe beantragt und erwarte nun zusätzlich Versicherungsleistungen. Muss ich die Hilfe zurückzahlen?
  • Muss ich den Erhalt der Förderung versteuern?

Alle Fragen sind hier geantwortet.