Alternativen zum Asylantrag? Legale Migrationswege nach Deutschland für Drittstaatsangehörige ohne Schutzperspektive (2018)

Die Studie des SVR-Forschungsbereichs in Kooperation mit dem Migration Policy Institute Europe wurde gefördert von der Stiftung Mercator

Das Wichtigste in Kürze
• Der zuwanderungspolitische Fokus liegt in Deutschland weiterhin auf akademisch und beruflich Qualifizierten, so auch im derzeit diskutierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
• Für gering- bis mittelqualifizierte Drittstaatsangehörige existieren dagegen kaum legale Zuwanderungsmöglichkeiten
in Erwerb und Ausbildung. Nicht zuletzt aufgrund dessen reisen manche Zuwanderungswillige auf irregulärem Weg ein und stellen einen Asylantrag – mit meist geringer Aussicht auf Erfolg.
• Auch ein möglicherweise ausgeweiteter sog. Spurwechsel für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber klärt als ‚Ex-post-Strategie‘ nicht den künftigen Umgang mit zuwanderungswilligen Drittstaatsangehörigen mit geringen und mittleren Qualifikationen.
• Neben arbeitsmarktpolitischen Interessen muss Zuwanderungspolitik auch ordnungs-, entwicklungsund
außenpolitische Motivlagen berücksichtigen und sie im Sinne einer umfassenden Migrationspolitik in Einklang bringen (Zielbestimmung).
• Deutschland und die EU sollten die Kooperation mit Herkunftsländern vertiefen und länderspezifische Angebote machen, um Migrationsbewegungen auch der gering- und mittelqualifizierten Drittstaatsangehörigen effektiver zu steuern; hier bietet das bestehende Recht bereits Ansatzpunkte für passgenaue und nachhaltige Regelungen (Instrumentenwahl).

Den Bericht finden Sie hier.