Hryvnia-Banknoten können jetzt in Euro getauscht werden

Geflüchteten aus der Ukraine war es bis vor Kurzem nicht möglich, Bargeld, das sie mitgebracht hatten, in Euro umzutauschen, wenn es sich dabei um Hryvnia handelte. Seit dem 24.05.2022 ist das nun anders. Jetzt können sie einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia bei den teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen. Der Umtausch kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen und soll gebührenfrei sein. Darauf haben das Bundesfinanzministerium, die Bundesbank sowie die Deutsche Kreditwirtschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung hingewiesen. Die vollständige Mitteilung kann hier abgerufen werden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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“Duldung light” – ein typisches Beispiel

Der AK Asyl Friedrichsdorf hat eine Pressemitteilung herausgegeben zum Fall eines Afghanen, der ein Arbeitsverbot im Rahmen der sog. “Duldung light” erhalten hat. Der Fall ist zum einen typisch für die Praxis des Regierungspräsidiums, verstärkt die “schlechte Duldungsform” zu verhängen. Zum anderen macht er aber auch besonders sprachlos, weil der Betroffene im Bereich der Altenpflege tätig war, also in eben dem Sektor, für den händeringend engagierte Mitarbeitende gesucht werden. Es wurde mittlerweile eine Petition für ihn beim hessischen Landtag eingereicht. Die vollständige Pressemitteilung ist hier abrufbar.

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Erweiterung des Personenkreises mit guter Bleibeperspektive durch BaMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) hat den Personenkreis der Geflüchteten erweitert, die aufgrund ihres Herkunftslands eine gute Bleibeperspektive und entsprechend noch vor Abschluss ihres Asylverfahrens Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs haben. Neben Geflüchteten aus Eritrea und Syrien gehören demnach nun auch Menschen, die aus Somalia geflüchtet sind, zu diesem Personenkreis. Das Rundschreiben, aus dem diese Entscheidung hervorgeht, ist hier abrufbar.

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Gute Nachrichten vom BaMF: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

In einer Entscheidung im Juni 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Praxis des BaMF unzulässig ist, die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate zu verlängern, wenn sich die zu Überstellenden im Kirchenasyl befinden und dieses trotz gescheitertem Dossierverfahren nicht beendet wird. Der Staat werde bei einem Kirchenasyl grundsätzlich weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen, wenn bekannt ist, wo sich die zu Überstellenden aufhalten. Bei offenen Kirchenasylen ist dies der Fall. Sich im Kirchenasyl Befindende können mithin nicht als flüchtig gelten. Doch nur unter der Voraussetzung, dass sie flüchtig sind, wäre eine Verlängerung der Überstellungsfrist berechtigt. Dieser Entscheidung zum Trotz blieb das BaMF bislang bei seiner Praxis. Nun aber rückt es von ihr ab, wie ein von ihm herausgegebenes Merkblatt zum Thema “Kirchenasyl” verdeutlicht. Für sich im Kirchenasyl Befindende ist dies eine positive Nachricht. Ihnen wird damit erspart, gerichtlich gegen die Verlängerung der Frist vorzugehen. Eine zeitnahe Beendigung von Kirchenasylen nach Fristablauf ist daher wieder möglich. In der Kirchenasylbewegung zeigt man sich hierüber erleichtert, zugleich bleibt Skepsis hinsichtlich der weiteren Handhabung des sog. “Dossierverfahrens” durch das BaMF. Während dieses anfänglich nach der entsprechenden Vereinbarung zwischen Bundesamt und den Kirchen häufig zur Revision von negativen Dublin-Entscheiden führte, werden mittlerweile

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“Geordnete-Rückkehr-Gesetz” tritt in Kraft

Nachdem zunächst der Bundestag das unter dem Namen “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” laufende Gesetzespaket im Eiltempo verabschiedet hatte, winkte es auch der Bundesrat vergangenen Freitag durch. Damit sind eine Reihe weiterer Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht in Kraft getreten – trotz erheblicher Kritik der Wohlfahrtsverbände, Kirchen und zivilgesellschaftlicher Organisationen. Einen Überblick über die nun geltenden Änderungen liefert diese Seite des des IQ Netzwerks.

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Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im Integrationskurs

Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im Integrationskurs bei Dr. Doris Lenhard Von vielen Seiten wurde bereits darauf hingewiesen, dass Integrationskurse gemessen am geleisteten Aufwand häufig zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Dieses Papier zeigt auf, dass die herkömmlichen Unterrichtsmethoden auf selten hinterfragten Prämissen über Spracherwerb aufbauen, die aber ursächlich für den beobachteten Misserfolg sind. Die Ausarbeitung erklärt, warum wir auf dem Hintergrund unserer eigenen Bildungsbiografie zu solch fehlerhaften Prämissen neigen. Dazu liefert der Text neben einer Analyse der aktuellen Situation schlüssige Argumente aus Psycholinguistik und Gehirnforschung für die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels. Lesen Sie das Papier hier: Plädoyer für einen Paradigmenwechsel im Integrationskurs

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„Abschiebungen sind nicht vereinbar mit dem Grundgesetz“

Anzeige – Frau Stahlmann, es gibt Sammelabschiebungen nach Afghanistan, obwohl sich die Lage vor Ort verschlechtert und sich die Kämpfe ausweiten. Die offizielle Haltung der Bundesregierung ist aber, dass das Land zumindest in Teilen sicher genug ist. Teilen Sie diese Einschätzung? Nein, ganz kategorisch nicht. Diese Einschätzung beruht auf Annahmen, die schlicht falsch sind. Es darf als Kriterium nicht ausreichen, wie viele Tote und Verletzte es in einer Region gibt, um sie als sicher einzustufen… Hier gehts zum ganzen Artikel.

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