Aufenthaltstitel von Geflüchteten aus der Ukraine verlängern sich erneut automatisch

Die Aufenthaltstitel von Geflüchteten aus der Ukraine verlängern sich erneut automatisch und zwar bis zum 04.03.2027. Es muss also für die Verlängerung kein gesonderter Antrag gestellt werden. Mit der automatischen Verlängerung sollen Betroffene, aber vor allem auch die Ausländerbehörden entlastet werden.

Ausgenommen von der Regelung sind jedoch Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, es sei denn sie oder ihre Familienangehörigen haben vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt.

Nähere Informationen sind hier zu finden.

(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)