Karlsruhe stoppt verfassungswidrige Praxis
Der Schutz der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines Geflüchteten eindringt, ist das verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 20.11.2025 bekannt gegebenen Beschluss zur Verfassungsbeschwerde von PRO ASYL und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klargestellt.
Das Bundesverfassungsgericht korrigiert mit diesem Beschluss die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und stellt klar: Um ein Betreten als Durchsuchung zu qualifizieren, muss sich die gesuchte Person nicht innerhalb der Wohnung verstecken. Das würde zu zufälligen Ergebnissen führen und den präventiven Zweck des Richtervorbehalts unterlaufen.
(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)
