Übersicht: Arbeitsmarktszugang für Geflüchtete (Oktober 2025)
Übersicht: Arbeitsmarktszugang für Geflüchtete (Oktober 2025)
Ob Geflüchtete die Möglichkeit haben, eine Arbeit aufzunehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Aspekt ist der Aufenthaltsstatus. Unterschieden wird, ob Menschen eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Das Projekt „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ wird im Rahmen des ESF Plus-Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Die Übersicht wurde von Mitarbeitenden des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.V. im Rahmen des niedersächsischen WIR-Netzwerkes „AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete“ erstellt.
Die in dieser Übersicht wiedergegebene Rechtsauffassung entspricht nicht zwangsläufig der Rechtsauffassung des BMAS.
