Neue Justizzuständigkeiten bei Asylverfahren in Hessen
Ab dem 01.09.2025 gilt in Hessen eine geänderte Regelung zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Asylklagen: Die 19. Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeiten sieht vor, dass Verfahren künftig nach Herkunftsländern bestimmten Verwaltungsgerichten zugewiesen werden. Das kann insbesondere bei selbstständig eingereichten Klagen kurz vor Ablauf der Frist zu praktischen Hürden führen – etwa bei persönlicher Vorsprache oder bestehender Residenzpflicht.
Die neuen Zuständigkeiten im Überblick:
- VG Darmstadt: Afghanistan, Eritrea, Somalia, Türkei
- VG Frankfurt am Main: Iran, Irak, Pakistan
- VG Gießen: Syrien
- VG Kassel: Russische Föderation, Georgien, sonstige Herkunftsländer
(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)