Keine Erkundungsreisen für Syrer – BaMF prüft Widerrufe
Schutzberechtigte aus Syrien dürfen weiterhin nicht ohne Folgen in ihr Herkunftsland reisen. Eine von der Ampel-Koalition diskutierte Möglichkeit sogenannter „Erkundungsreisen“ wurde verworfen. Das Bundesinnenministerium betont: Heimreisen können zum Widerruf des Schutzstatus führen – Ausnahmen gelten nur bei besonderen Härtefällen, etwa einer schweren Erkrankung von Angehörigen.
Zudem prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) verstärkt den Schutzstatus von syrischen Staatsangehörigen, insbesondere bei Straftätern und sogenannten Gefährdern. Im laufenden Jahr wurden über 10.000 Widerrufsverfahren eingeleitet, in 97 Fällen kam es zum tatsächlichen Widerruf.
Ausführlichere Informationen sind in diesem Beitrag von Merkur.de zu finden.
(Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)
